Nicht schlecht - aber leider

azur, Montag, 21.12.2015, 10:43 (vor 3701 Tagen) @ Nico2139 Views

Hallo Nico,

auch bei Dir stellt man fest, dass sich der Umgang mit Fachbegriffen hier verbessert hat. Das ist auch sinnvoll, weil sich z. B. Schuld, Forderung usw. nicht erklären lässt, ohne zu verstehen wie es rechtlich gesehen wird.

Gut ist auch, dass Schulden sich auf verschiedene Gegenstände beziehen kann, nicht nur Geld:

„Geld“ hat niemals einen „Wert an sich“, und dass dieses s.g. Geld
gesetzlich als solches bestimmt wurde, ist im Grunde genommen sekundär.
Das primäre ist, dass alle Schuldverpflichtungen auf solches
(Geld?) lauten, was auch eine Folge der gesetzlichen Vorgabe ist oder sein
kann (was bei dir aber nicht erkennbar ist). Dein Verständnis für Geld
war bereits deiner Gelddefinition zu entnehmen. Im Gegensatz zu einer
Tauschwirtschaft entstehen in einer arbeitsteiligen Wirtschaft aber
notwendigerweise diverse Schuldverhältnisse. Diese können nun auch auf
Waren lautend vereinbart werden. Am meisten bieten sich unter den Waren die
aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften prädestinerten Edelmetalle an.
Diese Waren (z.B. Gold) sind deshalb aber noch lange kein s.g. „Geld“.
Genauso wie Schuldverhältnisse auf Gold oder Silber lauten können,
können solche Schuldverhältnisse prinzipiell auch auf ganz bestimmte
andere Schuldtitel lauten. Erst in solch einem Fall könnte nun mit einigem
Recht gesagt werden, dass Geld nun immerhin auch auf Geld lauten würde.
Solches würde natürlich vom Staat gesetzlich verordnet, und dieser macht
den Emittenten dieser als Ausdrucksform verordneten Schuldtitel bereits
durch diesen Vorgang unweigerlich zu einer „Zentralbank“ Zum besseren
Verständnis verwenden wir für die nun von ihr emittierten Titel (der
Begriff der Schuld kann aufgrund dieses Vorganges bereits gestrichen
werden) den Begriff „Zahlungsmittel“- während der Begriff des Geldes
nicht mehr hinreicht, um sich auch nur annähernd selbst zu erklären.

Leider wird hier falsch mit Titel operiert. Die Juristen sagen, dass eine Forderung tituliert wurde, wenn sie vollstreckbar ausgefertigt ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Titel_%28Recht%29

Einzig hierbei passend:

https://de.wikipedia.org/wiki/Titel_%28Recht%29#Voraussetzung_der_Zwangsvollstreckung

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vollstreckungstitel/

Das muss nicht durch Gericht passieren. Auch ein Schuldner kann titulieren (was teuere Anwaltskosten sparen kann, die die Gegenseite dem Schuldener auferlegen kann, wenn sie die Forderung durch Gericht vollstreckbar machen lässt).

Siehe z. B. hier erklärt: http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/titulierung_der_forderungen

https://www.scheidungsfix.de/blog/titulierung-des-kindesunterhaltes-0

Besonders das hier: http://www.gutefrage.net/frage/was-heisst-tituliert-und-untituliert-

"Hier ein Beispiel:

Untitulierte Forderung

Eine Forderung ist untituliert, wenn kein vollstreckbarer Schuldtitel (Prozessvergleich, notarielle Urkunde) oder ein gerichtliches Endurteil vorliegt, sondern nur z.B. eine unbezahlte Rechnung. Die Feststellung einer vom Insolvenzverwalter oder von einem anderen Insolvenzgläubiger bestrittenen Insolvenzforderung im Klageweg bleibt dann dem Gläubiger überlassen. Hält er dies für aussichtslos oder zu aufwändig, so kann er im weiteren Insolvenzverfahren auf die Teilnahme dieser Forderung durch Untätigkeit verzichten.

Titulierte Forderung

Liegt für eine vom Insolvenzverwalter oder von einem anderen Insolvenzgläubiger bestrittene Insolvenzforderung dagegen bereits ein vollstreckbarer Schuldtitel vor, so obliegt es dem Bestreitenden, meist dem Insolvenzverwalter, den erhobenen Widerspruch zu verfolgen."

Und das: http://www.kredit.de/titulierte-forderung/

http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=hauptsachetitel.php
http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=unterhaltstitelverwirkung.php
http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=jugendamtstitel.php

>>> http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=vollstreckungstitel.php

>>> http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=titelgegenklage.php

Leider ist in Zusammenhang mit Schuldtiteln auch ein emitieren nicht richtig.

Du meinst dies: https://de.wikipedia.org/wiki/Emission_(Wirtschaft)

Bitte sieh Dir diese Sachen an und verbessere Deinen Text ggfs.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?term=titel&index=lemmata

--
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