Im Gegenteil, mit diesem Gesetz wird versucht, die Finanzkraft der AfD zu staerken und sie als zukuenftigen Koalitionspartner
... aufzubauen!
Ich weiss, es klingt erstmal widersinning, aber Politik war schon immer ein dreckiges Geschaeft. Und das gilt quer durch alle Parteien. Auch, um Zuhaelter zu werden, muss man eine bestimmte Mentalitaet besitzen, auch der, der heutzutage fuer seine "Pferdchen" warme Stuben bereitstellt und Sozialversicherung abfuehrt etc. Fuer Politiker gilt aehnliches, nur prostituieren die sich gerne selbst.
Die AfD jammert auch.
Die Existenz der AfD steht auf dem Spiel
Da in ALLEN "etablierten" Parteien eminente Verfassungsjuristen sitzen, zudem ebenso parteilose Spitzenbeamte im Justiz- und Innenministerium usw., muss jedem von denen klar sein, wie aeusserst vorsichtig das Bundesverfassungsgericht mit Parteiverboten oder auch nur Einschraenkungen der parteilichen Betaetigung umgeht.
Nicht nur, dass das BVerfG das urspr. NPD-Parteiverbotsverfahren nach auch eigenen Ermittlungen (Amtsermittlungsgrundsatz aehnlich Verwaltungsgerichtsverfahren) eingestellt hat, auch, dass Sonneborns "Die Partei" trotz "Boykotts" der politischen Willensbildung weiterhin Parteiprivilegien geniesst (ebenso wie Finanzierung) zeigt, wie weitgespannt der Bogen ist, den man Parteien, bloss, weil sie sich so nennen, laesst.
Jedem Verfassungsjuristen duerfte daher klar sein, dass, wenn etablierte, d.h. im Bundestag (bereits) vertretene, Parteien einer Partei, die eine realistische Chance hat, bei den naechsten Wahlen auf Bundes- und Laenderebene ebendiese Konkurrenten teilweise zu ueberfluegeln, wenn nur alles bliebe, wie es ist, versuchen, genau diese Partei genau daran faktisch zu hindern, egal unter welchem Vorwand, dass diese Partei dann beste Chancen hat, DIREKT gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Verfassungskonform koennte man daher dieses Gesetz nur so beschliessen, dass es noch in dieser Legislaturperiode zwar verabschiedet wuerde, aber
- nicht rueckwirkend gaelte, jedenfalls nicht "wettbewerbsverzerrend" und
- erst einige Monate nach der naechsten Bundestagswahl inkraft traete!
Und, dass das Bundesverfassungsgericht vermutlich auch einem Eilantrag stattgeben wuerde, der das Gesetz solange aussetzt, bis es in der Hauptsache entschieden hat.
Was wuerde denn nun daraus folgen?
A) Die AfD koennte die gerade eingeworbenen Spenden und ihre Finanzierung im bisherigen Umfang behalten, ginge aus dem (praktisch kostenlosen) Verfassungsstreitverfahren wesentlich gestaerkt hervor.
B) Durch die Solidarisierung und die Protestwaehler, auch z.T. aus den Reihen der etablierten Parteien, insbesondere der CDU/CSU, FDP und Teilen der SPD, bekaeme die AfD
- noch mehr Stimmen als jetzt schon abzusehen
- und noch mehr Finanzmittel.
Das hiesse, sie waere auf dem Wege, wie gerade eben die Front National in Frankreich,
1) zu einem zwangsweisen Koalitionspartner zu werden.
ODER:
2) sie wuerde ALLE anderen, bei uns also auch die Linke, dazu zwingen, eine Koalition "der nationalen Einheit" zu bilden, wenn diese Koalition dennoch die Blockade-Mandats-Menge der AfD austarieren wollte.
Irgendwer ist also
- entweder so gerissen, die andern Parteien hinters Licht zu fuehren, obwohl er das o.g. Szenario absieht
oder
- die (Koepfe der) verbleibenden etablierten Parteien sind sich im Hinterzimmer einig geworden, dass man die bisherige Politik nur noch dann gegen erstarkenden Widerstand an der Wahlurne weiterfuehren kann, wenn man diese Koalition der nationalen Einheit als sozusagen "alternativlos" herbeizwingt. Und: es gibt meines Wissens nur einen Politik-Bereich, bei dem alle ungefaehr in's selbe Horn stossen: die Zuwanderungspolitik ...
Ein Schelm, der boeses dabei denkt.
Und ein Schelm, der bei alternativlos an bestimmte Personen denkt.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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