Rechtliche Grundlage
[code]Grundlage des Einsatzes ist für die Bundesregierung das Recht auf kollektive
Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.
Die Beschlussvorlage verweist demnach auf die Resolution 2249 sowie auf
zwei frühere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates.[/code]Copyright © Süddeutsche Zeitung
Zur kollektiven Selbstverteidigung:
[code]Weil dort ein Krieg tobt, der uns betrifft. Der „Islamische Staat“ führt
ihn nicht nur gegen die Syrer und Iraker, die sich seiner menschenverachtenden
Lehre nicht unterwerfen. Er führt ihn gegen alle Andersdenkenden und
Anderslebenden. Und er führt ihn, wo er nur kann. In Arabien, in Afrika, in
Europa. Auf Märkten, in Redaktionsräumen, in Zügen, in Konzerthallen, vor allem
aber in unseren Köpfen. Denn sie sind das eigentliche Ziel aller Terroristen.[/code]© Frankfurter Allgemeine Zeitung
Die Terroranschläge in Frankreich wurden von europäischen Staatsbürgern verübt.
Bleibt also nur noch der Krieg in den Köpfen der Deutschen als Rechtfertigung zur kollektiven Selbstverteidigung.
Das erinnert mich an die Ansprache von Colin Powell am 5.Feb.2005 vor dem United Nations Security Council.
also