Damit bewiesen ist, dass es sich nicht um einen "Scheinwohnsitz" handelt

Rybezahl, Dienstag, 03.11.2015, 19:50 (vor 3741 Tagen) @ Meierding1709 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.11.2015, 19:54

Damit bewiesen ist, dass es sich nicht um einen "Scheinwohnsitz" handelt. So zumindest die mir bekannte, "offizielle" Begründung.
Selbstvertändlich wurde auch ich sofort mit diversen Überlegungen von Bekanntschaften konfrontiert, es könnte sich auch um eine Maßnahme im Rahmen der Flüchtlingskrise handeln, verfügbaren Wohnraum festzustellen. Ich selbst dachte darüber nach. Dies mag durchaus zutreffen, ich weiß es nicht. Aber das wolltest du doch sagen, oder? [[zwinker]]

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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