Einzug der dt. Kartoffel nur noch mit Wohnungsgeberbescheinigung
Mieter müssen ab 1. November eine Einzugsbestätigung "Wohnungsgeberbescheinigung" vorlegen, wenn sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür haben sie höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit.
Wir wissen, wer hier primär zu Ordnungsgeldern verdonnert wird, die phöse deutsche Nazi-Kartoffel. Irrenhaus!