von Deinem Link
Hallo Dragonfly,
bei Deinem Link, Unterlink war auch folgendes zu lesen, was m.E. mein Rechtsempfinden trifft:
http://www.internet-law.de/2010/02/der-gute-und-der-schlechte-rechtsbruch.html
Fest dürfte doch stehen, daß dem Handel mit Steuer-CD´s eine Straftat des Verkäufers vorausgeht, die durch die Maßnahmen der NRW-Regierung gefördert wird, also konkret: Frau Kraft fördert in ihrer Verantwortung Straftaten.
Ob sich hieraus ein Straftatbestand ergibt, sollte die Staatsanwaltschaft eigentich klären.
Daß sich kein Staatsanwalt findet, gegen die NRW-Regierung oder deren Beamte zumindest zu ermitteln, ist klar, bei der Weisungsgebundenheit.
Gruß Dieter