von Deinem Link

Dieter, Sonntag, 01.11.2015, 17:54 (vor 3741 Tagen) @ Dragonfly1167 Views

Hallo Dragonfly,

bei Deinem Link, Unterlink war auch folgendes zu lesen, was m.E. mein Rechtsempfinden trifft:
http://www.internet-law.de/2010/02/der-gute-und-der-schlechte-rechtsbruch.html

Fest dürfte doch stehen, daß dem Handel mit Steuer-CD´s eine Straftat des Verkäufers vorausgeht, die durch die Maßnahmen der NRW-Regierung gefördert wird, also konkret: Frau Kraft fördert in ihrer Verantwortung Straftaten.
Ob sich hieraus ein Straftatbestand ergibt, sollte die Staatsanwaltschaft eigentich klären.

Daß sich kein Staatsanwalt findet, gegen die NRW-Regierung oder deren Beamte zumindest zu ermitteln, ist klar, bei der Weisungsgebundenheit.

Gruß Dieter


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