"Diebesgut"

Dragonfly, Sonntag, 01.11.2015, 16:48 (vor 3741 Tagen) @ Dieter1474 Views

Dies nicht gut zu finden ist eine Sache, es rechtlich zu beurteilen ist eine andere.

Also, digitale Daten kann man nur umgangsprachlich stehlen, rechtlich nicht. Das Land kauft auch keine Hehlerware, denn es ist ja keine Ware, sondern es sind Daten und die kann man kopieren.

Also maximal eine Urheberrechtsverletzung. Ob diese Datensammlung dafuer ueberhaupt die notwendige Schoepfungshoehe aufweist, sei mal dahin gestellt.

Aber auch eine Urheberrechtsverletzung ist nicht klar, da die Daten ja aus der Schweiz stammen:
http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-...


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