Ergänzung zum Schadensersatzgedanken

Dieter, Dienstag, 20.10.2015, 22:43 (vor 3752 Tagen) @ Dieter1350 Views

Hallo,
soweit ich weiß haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen
besonderen Auftrag, der der unabhängigen Meinungsbildung dienlich ist.
Ich kenne mich hier allerdings nicht sonderlich aus, vermute aber, daß
die z.T. manipulativen Beiträge in Fernsehen und Rundfunk gegen den
zumindest offiziellen Auftrag verstoßen.

Falls dem so wäre, dann wäre es doch auch folgerichtig, daß jeder
Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen anschreiben kann und die
mangelhafte Leistung rügen kann, also Schadensersatz fordern, bzw.
Rückzahlung der eingezahlten Beiträge aufgrund der nicht
vertragsgemäßen Lieferung von Information.

Ist der Gedanke abwägig?

Gruß Dieter

Zum vorherigen Gedanken noch eine Konkretisierung:

Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß meiner Behauptung Ihrem gesetzlichem Bildungs- und Meinungsbildungsauftrag nicht ausreichend nachkommen, und ich insofern den gesamten Nachrichten, egal ob korrekt dargestellt oder nicht, nicht mehr trauen kann, bin ich gezwungen mich anderweitig zu informieren, was Zeit kostet und mich daran hindert in dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Insofern würde ich von den gemeinsamen Rundfunkanstalten einen monatlichen Schadensersatz fordern, der dazu geeignet ist meinen finanziellen Schaden, (Eigenrecherche, Überprüfung der Nachrichen-Aussagen) auszugleichen. In diesem Fall würde ich 500 Euro/Monat veranschlagen, der solange zu zahlen wäre, bis nach objektiven überprüfbaren Vorgängen wieder Vertrauen in die Nachrichten gesetzt werden kann, oder wenn der gesetzliche Auftrag der öffentlich-rechtlichen wegfällt und natürlich deren Beitragspflicht.

Gruß Dieter


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