Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Hallo,
soweit ich weiß haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen besonderen Auftrag, der der unabhängigen Meinungsbildung dienlich ist.
Ich kenne mich hier allerdings nicht sonderlich aus, vermute aber, daß die z.T. manipulativen Beiträge in Fernsehen und Rundfunk gegen den zumindest offiziellen Auftrag verstoßen.
Falls dem so wäre, dann wäre es doch auch folgerichtig, daß jeder Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen anschreiben kann und die mangelhafte Leistung rügen kann, also Schadensersatz fordern, bzw. Rückzahlung der eingezahlten Beiträge aufgrund der nicht vertragsgemäßen Lieferung von Information.
Ist der Gedanke abwägig?
Gruß Dieter