Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Dieter, Montag, 19.10.2015, 21:47 (vor 3753 Tagen)3819 Views

Hallo,
soweit ich weiß haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen besonderen Auftrag, der der unabhängigen Meinungsbildung dienlich ist.
Ich kenne mich hier allerdings nicht sonderlich aus, vermute aber, daß die z.T. manipulativen Beiträge in Fernsehen und Rundfunk gegen den zumindest offiziellen Auftrag verstoßen.

Falls dem so wäre, dann wäre es doch auch folgerichtig, daß jeder Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen anschreiben kann und die mangelhafte Leistung rügen kann, also Schadensersatz fordern, bzw. Rückzahlung der eingezahlten Beiträge aufgrund der nicht vertragsgemäßen Lieferung von Information.

Ist der Gedanke abwägig?

Gruß Dieter


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.