Bedrohung der Bevölkerung
Grundsätzlich dienen sie im Falle eines bewaffneten Konflikts und sind auch gedacht für länger als 1-2 tägige Aufenthalte (früher gab es die Regel, dass sie bis zu 14 Tage ohne Versorgung von aussen funktionieren sollten). Dies gilt insofern auch für AKW-Unfälle. Sie sind auch nicht derart schrecklich gebaut, werden oftmals verwendet als Gruppenunterkünfte u.ä., wofür sie ganz nützlich sind. Aber dies sind kurzfristige Nutzungen, und nicht langfristig, wie es in diesem Fall hier zu werden scheint. Im Falle eines Falles werden die Reservierungen von Gruppen schlicht storniert, aber die "Reservierung der Flüchtlinge" kann nicht storniert werden, was heisst, wir befinden uns schon in einem Katastrophenmodus, der so nicht vorgesehen ist.
Nichtsdestotrotz im Fall von Hochwasser, Erdrutsche und anderen Naturkatastrophen dürfte der Aufenthalt kürzer sein, was aber die Frage nicht ändert - wenn die schon besetzt sind, soll die Bevölkerung auf der Strasse schlafen? Wenn wir schon dieses Konzept haben, dann sollten wir dieses auch leben. Und auch wenn man damit nicht einverstanden ist und zu sagen wagt, für zwei bis drei Tage werden wir uns damit arrangieren (wobei dann plötzlich die Einwanderer äh Flüchtlinge die Oberhand haben), so sind die Schutzbauten "primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt" und auch dafür vorgesehen, also müssen sie diese Nutzungsart stets ermöglichen.
Der Grund für meine Frage ist hauptsächlich diese: Bisher, egal ob ein Hochwasser war, ein Erdrutsch, was auch immer, die Behörden in allen Ländern konnten Notunterkünfte bereitstellen. Funktioniert dies noch, wenn alle möglichen Unterkünfte bereits besetzt sind?