Beweis der völligen Entrechtung
Zur völligen Rechtlosigkeit der Deutschen:
Grundrecht auf Eigentum nicht mehr wert als Grundrecht auf Asyl
Der SPD-Fraktionschef in der Bürgerschaft, Björn Tschöpe, betonte, das Parlament habe die Verantwortung alles zu tun, um die Notlage der Flüchtlinge zu verbessern. "Ich weiß nicht, ob das Gesetz in allen Einzelheiten vor Gericht halten wird", sagte er. Er sehe aber keine Alternative dazu. Das Grundrecht auf Eigentum sei nicht mehr wert als das Grundrecht auf Asyl.
http://www.focus.de/immobilien/wohnen/fluechtlingskrise-sind-in-einer-notsituation-brem...
Das heißt, unser Anspruch auf Schutz des Eigentums ist genauso viel wert wie die - in über 99% der Fälle ohnehin völlig unberechtigten - Ansprüche jedes dahergelaufenen Afrikaners auf Sachleistungen und Zahlungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch auf diesem Weg ergibt sich de jure die völlige Enteignung der Deutschen. Wir wissen aus der Praxis, daß im Zweifel das Asylrecht bzw. dessen millionenfacher Bruch über unseren Rechten auf Schutz von Leib und Leben, körperlicher Unversehrtheit, Notwehr und Eigentum steht.
Außerdem ist es ein mit dem Verstand fast nicht zu fassender Irrsinn, einen von 7 Milliarden Ausländern an uns zu richtenden Anspruch auf Asyl mit dem Grundrecht auf Schutz des Eigentums auf eine Stufe zu stellen.
Bei genauerer Betrachtung muß man es als fast schon singulär obszöne Frechheit bezeichnen, die Leistungsansprüche Afrikas, Arabiens und der halben Welt auf deutsche Zahlungen als DEUTSCHES Grundrecht zu verkaufen.
Das entspräche einem Grundrecht, sich wehrlos überfallen, ausplündern, vergewaltigen, zusch...en und abmurksen zu lassen!
Wenn, ist das Asylrecht ein Grundrecht, das 7 Milliarden Ausländern zusteht. Aber dann hat es in einem deutschen Grundgesetz nichts zu suchen und gehört ersatzlos gestrichen.
Monterone