Joachim Herrmann zu Dublin III (edit)
Hallo!
Die Sache ist nur deswegen interessant, da es die Frage nach Kontroll- und
Klagemöglichkeit der Bevölkerung für Notstandsgesetze aufwirft. Merkel
hat ja bestehende Gesetze und Verträge (Dublin-III) ausser Kraft gesetzt,
oder irre ich mich da?
Das ist nicht ganz richtig. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat es gerade in der Pressekonferenz des bayerischen Kabinetts gesagt: der Bund hält sich, im Gegensatz zu anderen EU-Staaten, an Dublin III.
Ich erlaube mir eine Begründung:
Artikel 17 Absatz (1) des Dublin III-Abkommens erlaubt den Ausnahmefall:
"Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitglied-
staat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehöri-
gen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen
Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung
festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist."
Es gibt nur zwei Wege, die nicht über europäischen Boden nach Deutschland führen, nämlich die Einreise über die Nord- oder Ostsee bzw. mittels Flugzeug. Bei allen anderen Wegen geht die Route über europäischen Boden, es greift also Dublin III Artikel 13 Absatz (1):
"Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien
gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung
genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragstel-
ler aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luft-
grenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser
Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen
Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach
dem Tag des illegalen Grenzübertritts."
PS:
Einzige Ausnahme sind Schweizer, die nach Deutschland fliehen.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.