Ein Staatsanwalt ist weisungsgebunden an seine Vorgesetzten ..

Beo2, NRW Witten, Freitag, 09.10.2015, 14:00 (vor 3763 Tagen) @ Durran2117 Views

Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ...

Wem denn genau gebunden? Dem Volk, dem Grundgesetz oder Frau Merkel persönlich.

Mit "Merkel persönlich" liegst Du schon ziemlich richtig. Warum? .. Wikipedia sagt dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt

"Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz)[1] und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben,[2] zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.[3][4] Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.[5]

Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:
- der Staatsanwalt als Gruppenleiter (früher und seit 1. Januar 2011[6] in Baden-Württemberg wieder: Erster Staatsanwalt; je nach Land ggf. als Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters),
- der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter),
- der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter),
- der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),
- der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Landes.

Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen über das Verfahren und seine durchgeführten oder geplanten Maßnahmen berichten, beispielsweise in Verfahren, die sich gegen Politiker richten oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen können. Das Weisungsrecht der vorgesetzten Stellen wird jedoch durch das Legalitätsprinzip und die Bindung an geltendes Recht beschränkt ..."

Also: Ein Staatsanwalt kann zwar von sich aus tätig werden, d.h. selbst Ermittlungen, und mit Amtshilfe der Polizei, des Zolls und der Finanzbehörden, anstellen und schließlich Anklage beim Gericht erheben. Er kann aber durch eine Weisung "von oben" (Vorgesetzten) jederzeit verbindlich gestoppt werden. Der Fall kann ihm z.B. auch sofort entzogen werden. Wird er trotz Anweisung ungehorsam bzw. "politisch unkorrekt", so ist er bald seinen Job los oder wird nach anderswo versetzt.

Mit Gruß, Beo2


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