Dublin III (edit)

Rybezahl, Montag, 21.09.2015, 11:21 (vor 3779 Tagen) @ Konstantin1929 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 21.09.2015, 11:27

Editierung:
Das sollte eigentlich hier landen:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=371408
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Hallo Konstantin!

Da es dazu viele offene Fragen zu geben scheint interessiert mich das natürlich auch. Allerdings gibt es eine Fülle von Gesetzen zu diesem Thema.

Artikel 17 des Dublin III-Abkommens überlässt es den Einzelstaaten, Ausnahmen zu machen. Paragraph 22 ff. Zuwanderungsgesetz spiegelt das auf nationaler Ebene wider. Darin steht aber auch, dass bereits geltendes Recht (AsylVfG z.B.?) nicht berührt wird.
Das scheint mir widersprüchlich. Ein richtiger Sumpf! Jedenfalls scheint es doch so zu sein, dass das Innenministerium ohne weitere demokratische Prozesse die derzeit laufende Praxis legal durchführen darf.

Gruß!

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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