Moschee = Gotteshaus ?
Hallo plancom,
besten Dank vorab für Deine Erläuterungen über die Geflogenheiten in Baden-Würtemberg.
vorweg: Persönlich würde ich unabhängig vom derzeitigen Gesetz davon ausgehen, daß Moscheen nicht mit Kirchen gleichzusetzen sind. Eine Moschee ist m.E. in erster Linie eine politische Bildungseinrichtung und erst in 2.Linie mit der Funktion einer Kirche gleichzusetzen.
Von daher meine ich sollte auch der Gesetzgeber darüber nachdenken, seine Bestimmungen anzupassen (was er natürlich nicht machen wird, eher umgekehrt).
Konkret kenne ich die Bedingungen in meiner Kleinstadt/Kurort vor Ort. Dort ist zwar ein großer Parkplatz von Lidl/Rossmann/etc. in unmittelbarer Nähe, trotzdem reicht das hinten und vorne nicht. Wie gesagt, das Aufhorchen wird kommen, wenn mal die Feuerwehr anrücken muß. Die haben keine Chance in die Nähe des Gebäudes zu kommen ohne zuvor per großem Radlader/Stapler die Autos weggeschafft zu haben.
Die Bestimmungen in NRW schaue ich mir noch mal an.
Gruß Dieter