Sachlage hierzu und persönliche Einschätzung
Hallo Dieter,
Es ist durchaus nicht so, dass ein Gotteshaus 500 Stellplätze vorhalten muss, weil es 500 Gläubige aufnehmen kann.
Das Angebot an christlichen Gotteshäusern scheint auskömmlich zu sein, aber der Bedarf am Bau von muslimischen Gotteshäusern ist vorhanden.
Geregelt werden die Stellplatzschlüssel in entsprechenden Verwaltungsvorschriften, Darüber hinaus gibt es Ermessensspielräume, z.T. kann eine Verpflichtung sogar ausgesetzt werden. Bei Objekten ist der Standort entscheidend, hier setzt z.B. BaWü eine Matrix in Abhängigkeit zur Erreichbarkeit des ÖPNV ein (was ich sinnvoll finde).
BaWü vermerkt z.B. unter Punkt 4.2 der VwV Stellplätze (Anhang B) den Bedarf von 1 Stellplatz je 10-40 Besuchern (Reduzierungen können entsprechend der Kriterien ÖPNV, Tabelle A, angesetzt werden) was bei einer Besucherzahl von 500 im günstigsten Fall einen Bedarf von 13, im ungünstigsten von 50 Stellplätzen bedeutet.
Viele Moscheen sind in Industrie-, oder Gewerbegebieten angesiedelt, also in einer Lage, in der man auskömmliche Stellplatzanlagen erwarten kann.
Das Problem, das ich derzeit sehe ist, dass man allzu leichtfertig derzeit viele Regeln außer Kraft setzt, weil man Toleranz üben und sich nicht in den Verdacht stellen möchte, "diskriminierend" zu sein, also geneigt, ist positive Diskriminierung (affirmative action) zu betreiben. Das führt selbstverständlich zu Kollisionen, Spannungen und in der Folge zu Überregulierungen im Alltag.
Regelverstöße beim Bau von Moscheen kann ich bislang nicht erkennen.
Aber vielleicht hast du ja einen konkreten Fall.
Ich habe bereits mehrfach an der Planung und dem Bau von Kapellen und z.T. konfessionsübergreifenden Andachtsräumen mitgewirkt. Am angenehmsten für mich war bislang die Zusammenarbeit mit Muslimen, am unangenehmsten die mit den protestantischen Klerikalen. Das ist jedoch zutiefst subjektiv, weil personenbezogen, für mich jedoch von persönlichem Nutzen.
Gruß
plancom