Zukunftskinder

Isländer, Freitag, 18.09.2015, 09:00 (vor 3781 Tagen) @ ebbes5158 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 18.09.2015, 09:19

Auch hier würde mich mal der jetzige Stand interessieren:

www.zukunftskinder.org/?page_id=9604

"Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen."

Auch bezüglich Anzahl der Ehefrauen?

Bestehen inzwischen weitere Abkommen mit anderen Staaten?

Gibt es da Neuerungen, welche der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind?

LG
Isländer

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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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