Embargo
Zuerst mal:
Wo ist denn das?
Je nach Region wird zur Zeit ziemlich zügig verkauft, und das nicht zu Schleuderpreisen.
Wenn jemand in Spanien Schulden hat und der Gläubiger reklamiert das und es kommt zum Verfahren oder auch nicht, und der Richter bestätigt die Schuld, hat der Gläubiger das Recht, Vollstreckung zu beantragen. Das ist gar nicht so viel anders als in DE, nur viel langwieriger, weil immer für jeden Akt eine Zustellung realisiert werden muß. In DE gilt ein Mahnbescheid ja schon als zugestellt, wenn er im Briefkasten ist (selbst erlebt, nachdem jemand auf meinen Namen bei Verandhäusern eingekauft hatte).
Kann in ES nicht zugestellt werden, muß das an den Aushang im Gericht, muß beantragt werden und lange hängen.
Die Vollstreckung ist kompliziert, zuerst versuchen sie immer, an das Bankkonto zu kommen. Macht eine besondere Abteilung im Gericht, Servicio Comun de Comunicaciones y Embargos. Ein Embargo ins Grundbuch einzutragen ist der allerletzte Versuch, teuer und langwierig. Den kann man allerdings jederzeit löschen lassen, man muß nur bezahlen. Die Kosten sind beträchtlich.
Ich empfehle, die Schuld auszugleichen. Und dann zu verkaufen, los wird man so etwas immer.
Dann zu den Bemerkungen, dass Ausländer in ES vor Gericht benachteiligt würden. Unsinn. Das Problem ist die Sprache. Entweder man spricht selbst ausreichend oder man nimmt sich einen Übersetzer. Einen Anwalt braucht man sowieso, die allermeisten Verfahren haben Anwaltszwang. Und dann nimmt man sich keinen deutschen oder deutschsprechenden, sondern einen Einheimischen aus dem Dorf.