Nein, die "drei-Tage-ab-Aufgabe-zur-Post" sind eine WIDERLEGLICHE gesetzliche Vermutung ...
... und die Behoerde ist grds. beweispflichtig. (Dreitages-Fiktion)
Allerdings: dies gilt nur fuer Briefe im Privatverkehr (ZPO) und im normalen Behoerdenverkehr (Verwaltungszustellungsgesetz/Verwaltungsverfahrensgesetze), die Finanzverwaltung hat sich in Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung das behoerdenfreundlicher hingebastelt.
Dennoch ist die Vermutung auch da widerleglich, wenn die Beweislage so relativ eindeutig ist wie zur Zeit.
Allerdings macht der BGH da der Abmahnmafia grade Konzessionen.
--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English