Ist mir zwar immer noch zu verworren, aber ...
Ich habe meinen Eltern ihr Mehrfamilienhaus u. Privathaus abgekauft.
Das haengt von der Nutzung ab, ob der Aufwand dafuer steuerlich absetzbar ist, d.h. bei Gewinnerzielungabsicht in der Hausnutzung (z.B. Vermietung an Fremde gegen angemessenen Mietzins), sind die gegenstehenden Aufwaende, auch wenn sie (anfaenglich) hoeher sind, i.d.R. "absetzbar" (was aber ein Begriff aus der Besteuerung abhaengig Beschaeftigter ist).
U.a. mit einem Darlehen über 300.000 €.
Dabei handelt es sich um ein endfälliges Zinsdarlehn.
Keine Tilgung, nur Sollzinsen. Dafür spare ich einen BSV an.
Die Frage ist, ob ich jetzt beide Beträge
Welche BEIDEN? Die Zinsen i.d.R. ja, wenn obige Bedingungen erfuellt. Sparen und Tilgung NICHT, da KEIN Aufwand, nur Umschichtung des Vermoegens!
steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.
Zinsen, Erhaltungsaufwand, siehe ganz oben, Verwaltungskosten etc. NICHT den Sparbetrag ... Dann muesste jeder nur viel sparen, um ... niemals Steuern zu zahlen. Sparen ist NACH Steuern! Drum ja so wenig gespart werden kann.
Und wie verhält es sich damit, das ich nur 210.000€ des Darlehns für das MFH aufgebracht habe.
Das ist unverstaendlich.
Dadurch kann ich die gezahlten Beträge vermutlich nur anteilig (hier 70%) steuerlich geltend machen, oder ?
Und ohne Verstaendnis daher unbeantwortbar.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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