Ein Beispiel für das geringere unternehmerische Risiko

stocksorcerer, Freitag, 22.05.2015, 17:05 (vor 3891 Tagen) @ Silberengel2335 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.05.2015, 17:09

"Und wie kommst DU darauf, dass das unternehmerische Risiko abgebaut wird?"

Ich bin - genau wie Bernadette - erklärter Gegner von TTIP. Und bei dem Abstimmungsverhalten von unseren Parlamentariern, die scheinbar nicht mehr nur ihrem Gewissen, sondern zuallererst der Parteiräson verpflichtet zu sein scheinen, weil sie ihren Platz auf den Listen behalten wollen, sehe ich schwarz bei der massiven Lobbyhörigkeit der Parteispitzen! Im Gegensatz zu Bernadette bin ich bloß nicht so fleißig, wie mir das Thema mittlerweile zum Hals raus hängt und sich immer noch zu wenig tut.

Jetzt aber zu der Frage:

Ein einfaches Beispiel in punkto Kennzeichnung Lebensmittel. Viele von uns kennen reichlich Beispiele, bei denen der laxe US-Umgang mit genehmigungspflichtigen Stoffen und unzureichender Kontrolle bei Haltbarmachung und Keimvermeidung bei Lebensmitteln für gesundheitliche Schäden gesorgt hat. Beispiele waren unter anderem auch in dem Jasinna-Video, das ich jedem noch mal ans Herz legen möchte.

https://www.youtube.com/watch?v=WYHiOfz3N8g

Der lupenreine Kapitalismus, der sich um Menschen gar nicht schert, ist das Grundgerüst des American Way. Da wird Produkt "xyz" zügig zugelassen und der Kranke muss nachweisen, dass seine Krankheit auf Stoff "xyz" zurückzuführen ist. Daher gibt es in Amerika so viel Juristerei. Da wird geklagt bis zum Abwinken. Hier nicht. Hier sind die Standards höher. Daher kommen hier bis dato nur Dinge auf den Markt, die relativ unbedenklich scheinen, weil sie nach ordentlichen Verfahren ordentlich getestet wurden. Geht hier was schief, fliegt das Mittel vom Markt. Stichwort Contagan.

Weil Amerika sich aber stückchenweise selbst zerlegt mit dieser Politik und die Märkte für die Kapitalisten schrumpfen, müssen die Märkte hier erobert werden, um Pleiten vorzubeugen und weiterhin schwarze Zahlen zu schreiben.

Der amerikanischen Firma "xyz" ist der höhere Standard in Europa schnurz. Sie wollen ihr Produkt, wie zu Hause nun auch überall sonst auf den Markt werfen. Zu ihren Bedingungen. Dabei spielt keine Rolle, dass die europäischen Produkte "cde" und "ghi" höherwertig sind.

Und jetzt - sagen wir mal - entscheidet eine Bundesregierung im Jahr 2017, dass es eine spezielle Kennzeichnungspflicht, ein neues Gütesiegel, einen Herkunftsvermerk oder ähnliches, geben soll, um seine Bürger vor Schund oder Gefahren zu schützen. Das geht nicht mehr! Dagegen wird Firma "xyz" in Washington vor einem Schiedsgericht nach amerikanischem Recht mit amerikanischen Anwälten aus amerikanischen Kanzleien klagen und gewinnen.

Die Kennzeichnungspflicht eines Produktes "xyz" wird den Absatz des Produktes und somit den Gewinn der Firma schmälern, weil nicht alle von uns amerikanischen Genscheiß fressen wollen. Das ist aber nach dem verabschiedeten TTIP-Katalog verboten. Ein plötzlich auftretender Nachteil für die Firma "xyz". Die Firma würde den Rest bei den Ländern einklagen, wenn diese das Gesetz verabschieden.

Somit schwindet das unternehmerische Risiko für minderwertige Produkte, weil die Firma nicht pleite gehen wird, sondern von Steuerzahlern gegen deren Willen subventioniert wird.

Gruß
stocksorcerer


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