Rheinwiesenlager Grabungsverbot

XERXES, Samstag, 16.05.2015, 11:47 (vor 3898 Tagen) @ Kurz_vor_Schluss2319 Views

Schmitt fing an, nach vermuteten Toten zu graben, als ihm die Kreisverwaltung Bad Kreuznach 1987 alle weiteren Grabungsversuche untersagte. In einem daraufhin am 16. Juli 1987 geschickten Verfügungsbescheid wurde dem Hobby-Archäologen Schmitt bei einer Zuwiderhandlung gegen das Grabungsverbot eine Geldbuße von bis zu 250.000 Mark angedroht. Der Fall führte sogar bis vor das Verwaltungsgericht Koblenz, wo am 22. Juni 1989 Schmitts Klage gegen die vom Kreis ausgesprochene "Ablehnung einer denkmalsschutzrechtlichen Ausgrabungsgenehmigung" abgewiesen wurde.

http://www.rheinwiesenlager.de/junge_freiheit1.htm

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


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