Ja, so ist das
Und welchen Schluss ziehen wir daraus?
Die staatliche Schule ist in obrigkeitsstaatlichen Zeiten entstanden. Der absolutistische Staat übernahm das Schulwesen sukzessive aus der Hand der Kirchen und gestaltete es über verbindliche Lehrpläne und Prüfungen in seinem Sinne aus. Die Schule wurde "primär für die Zwecke des Staates okkupiert. Sie
sollte den einseitigen politischen Absichten des monarchischen Staates dienstbar gemacht und durch sie die nachwachsende Generation den gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden."
Das Ziel war, die Schüler zu konservativen Untertanen zu erziehen, die durch ihre Leistungen zur Vermehrung der wirtschaftlichen, der politischen und der militärischen Macht des Staates beitragen sollten. Man benutzte die Schulen zur Festigung der überkommenen, statischen Ordnungen. Die Leistungsanforderungen sollten daher auch – verstärkt in der Volksschule – die Schüler nicht zum Bewusstsein ihrer Freiheit und Selbstverantwortlichkeit führen. Nicht das Wachsen und Reifen der Schüler, denen die Leistungsanforderungen in der Schule zu dienen haben, stand im Vordergrund, sondern die einseitige Ausrichtung auf den künftigen Zweck, auf die Verwendbarkeit des Erwachsenen."
(Prof. Carl-Ludwig Furck: Das pädagogische Problem der Leistung in der Schule, Weinheim/Berlin 1967)
Daran hat sich bis heute doch im Prinzip nichts geändert! Die jeweils Herrschenden bestimmen über das Schulsystem, Lehrpläne, Prüfungen die Bildung in ihrem Sinne. Das hat mit Demokratie nichts zu tun.
Ein mit den Grundelementen der Demokratie verbundenes Schulwesen kann nur aus der Selbstbestimmung der Betroffenen, der Lehrer und Eltern, hervorgehen. Das freie Selbstbestimmungsrecht des mündigen Bürgers nach Art. 2 GG verlangt, dass Schulen nur von Staat und Wirtschaft unabhängige, freie Einrichtungen sein können, in denen die Lehrer aus ihrer fachlichen Kompetenz und ihren konkreten Erfahrungen und Erkenntnissen vor Ort die Unterrichtsinhalte, Methoden und Organisationsformen selbst bestimmen. In der entstehenden Vielfalt von Bildungseinrichtungen werden sich die Eltern aus ihrer Erziehungsverantwortung für das ihnen zusagende Schulprofil frei entscheiden können. Dem Staat kann nur eine Rahmen setzende, rechtliche Aufsichtsfunktion zukommen.
Aber das obrigkeitsstaatliche Denken sitzt bei den meisten Menschen, gerade auch bei den demokratischen Untertanen, noch sehr tief. Man kann es sich auch nicht anders vorstellen. Es muss ja doch welche geben, die allen sagen, wo´s langgeht.
Analyse und Überlegungen auf:
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/12/20/das-staatliche-schulsystem-als-relikt-d...