Der Einwand gilt nur, wenn man volles Vertrauen zu den Ermittlern hat
Der einzige Beleg dafür, dass hier jemand jemand anderen ausgesperrt hat, ist bisher die Verlautbarung der Staatsanwaltschaft in Frankreich auf Basis angeblicher Rekorderaufzeichnungen. Oder wurden irgendwelche Mitschnitte veröffentlicht?
Und selbst wenn die Tür verriegelt war - ist es auszuschließen, dass auch die Verriegelung, die vermutlich ebenfalls elektronisch gesteuert wird, nicht auch von außen kontrolliert wurde?