Da gibt/gab es verschiedene Systeme der Festlegung ...
... habe aber keine Lust mehr, nachdem das demokratische Wahlrecht fuer zumindest den Bundestag in den Neunzigern abgeschafft wurde, zu recherchieren.
Und in 16 Landeswahlgesetzen mag es jeweils anders geregelt sein (oder nicht).
Die nächste Frage, die sich mir stellte, war: nach welchen Kriterien wird die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln festgelegt. "Zufällig"?
Nein, nicht zufaellig (was ich ja befuerworten wuerde). Urspruenglich (d.h. bei der ersten Wahl) nach Einreichung der Listen mit den vollstaendig vorhandenen Mindestzahlen der Buerger-Unterstuetzer-Unterschriften.
M.E. haette da dann z.B. bei der allerersten Bundestagswahl die Kommunistische Partei auf Listenplatz 1 kommen koennen.
Fuer alle nachfolgenden Wahlen haengt es vom Abschneiden bei der vorausgegangenen Wahl ab (Bundeswahlleiter):
"... die Reihenfolge der nachfolgenden Landeslisten in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis der einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2009 in dem jeweiligen Bundesland."
Wobei es wegen Direktkandidaten zu Verschiebungen kommen kann und wegen der unterschiedlich je nach Landesliste antretenden Parteien (und nochmal unterschiedlicher Direktkandidaten OHNE Parteizugehoerigkeit) z.B. 2013 zu insges. 299 unterschiedlichen Stimmzetteln im Bundesgebiet kam.
(Im obigen Link nachzulesen.)
Siehe auch Bayerische Staatszeitung:
"Über die Reihenfolge der Parteien auf den Wahlzetteln, die so genannten Ordnungszahlen, bestimmt der Leiter des Wahlausschusses."
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