Meinungsfreiheit

Michael Krause, Montag, 09.02.2015, 23:05 (vor 3654 Tagen) @ BerndBorchert4393 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.02.2015, 12:53

Meine Meinung hierzu:
Meinungsfreiheit kann nur jemand beanspruchen, der unter seinem Klarnamen publiziert. Das gleiche gilt für die Demonstrationsfreiheit. Vermummte können diese nicht beanspruchen.

Publiziert man unter seinem Klarnamen, überlegt man sich vielleicht mehr, ob man Blödsinn schreibt. Das heißt nicht, dass jemand, der unter seinem Klarnamen schreibt, keinen Blödsinn schreibt. Da schließe ich mich nicht aus.

Das heißt nicht, dass ich unter bestimmten Umständen akzeptiere, dass jemand anonym Informationen weitergeben möchte.

Ich selber habe einen weiteren klaren Standpunkt: Ist man Angestellter hat man Loyalitätspflichten. Kann man das, was der Arbeitgeber macht, nicht vertreten, muss man kündigen. Die Loyalitätspflichten wirken aber fort.

Ich bin kein Arbeitnehmer. Nachteile habe ich also nicht zu befürchten. Ich kann also posten, was ich für richtig halte, was nicht heißt, dass meine Äußerungen immer richtig sind.

Feige finde ich es, wenn jemand fremdenfeindliche oder antisemitische Äußerungen nur anonym machen möchte.


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