Antifa = kriminelle Vereinigung?

Dieter, Dienstag, 27.01.2015, 21:26 (vor 3970 Tagen)4608 Views
bearbeitet von Dieter, Dienstag, 27.01.2015, 21:29

Hallo,
erfüllt die Antifa eigentlich alle Kriterien, die per Definition für eine "Kriminelle Vereinigung" stehen? Ist das schon mal staatsanwaltlich geüprüft worden?

Aus Wiki:
"Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen."

Im Prinzip gibt es doch keinen Unterschied zwischen denen und Hooligans.
Die einen prügeln sich, die anderen bedrohen Menschen, werfen Steine, schaffen eine Gewalt-Atmosphäre, verhindern die Ausführung demokr.Rechte.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/hooligans-koennen-kriminelle-vereinigung-sein_066020.html

Gruß Dieter


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.