Antifa = kriminelle Vereinigung?
Hallo,
erfüllt die Antifa eigentlich alle Kriterien, die per Definition für eine "Kriminelle Vereinigung" stehen? Ist das schon mal staatsanwaltlich geüprüft worden?
Aus Wiki:
"Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen."
Im Prinzip gibt es doch keinen Unterschied zwischen denen und Hooligans.
Die einen prügeln sich, die anderen bedrohen Menschen, werfen Steine, schaffen eine Gewalt-Atmosphäre, verhindern die Ausführung demokr.Rechte.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/hooligans-koennen-kriminelle-vereinigung-sein_066020.html
Gruß Dieter