UNO-Menschenrechte = zweierlei Recht
in der Zeit hat jüngst ein Bundesrichter eine alte Diskussion
aufgewärmt: Soll es zweierlei Recht geben, wobei unklar ist, wer das
entschiede und wer darunter fallen würde.
Das zweierlei Recht ist bereits in der 1948 erfolgten Deklaration der Allgemeinen Menschenrechte vorgesehen. In gewissen religiösen Schriften ebenfalls. Das Nürnberger IMT, Grundlage der Nachkriegsordnung, war ein Beispiel für dessen praktische Anwendung.
Mir unbegreiflich, mit welcher Gleichgültigkeit viele dieser brandheißen, für uns möglicherweise tödlichen Sache begegnen.
Der ekelerregende Lügenschmu von Bundesrichter Fischer soll meiner Meinung nach nur dazu beitragen, offiziell zu machen, was hintenrum längst gängige Praxis ist.
Nach dem bekannten demokratischen Schema: zuerst werden unter fortlaufendem Bruch geltenden Rechts Fakten geschaffen, die später durch Gesetze nachträglich legitimiert werden.