Na dann schaun wir doch mal in die "zitierten" Entscheidungen - Und selbst vorkonstitutionelles Recht ist kein Problem - ed.
Hallo ebbes,
sehe mir gerade die Enmtscheidungen durch, die zitiert werden.
Nehmen wir mal aus der von Dir zuerst verlinkten Quelle:
"ie Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die StPO, ZPO und das GVG ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!"
Darin geht es um eine Landschaftsschutzverordnung, wobei nicht klar ist, worauf sich das erstreckt:
"»Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.«
BVerwG (I C 74.61)
Datum: 28.11.1963
Fundstelle: BVerwGE 17, 192"
Vollständige Entscheidung - mit weiter eigenartigen Schlussfolgerungen:
https://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-...
Es wird u. a. über Abgrenzung Bundes- und Landesrecht gesprochen sowie, dass klar sein muss, welche Behörde(n) dabei zuständig sind.
Das gleich Nächste:
“Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft†(BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338, 363))
Such mal den Satz oder mit den Begriffen in der vollständigen Entscheidung:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003288.html
Und?
Dann heißt es da: "Das GVG, die StPO und die ZPO in der Fassung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) sind nicht vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128])."
Na dann schaun wir doch mal ganz einfach nach:
"Vorkonstitutionelles Recht (von lat. constitutio = Verfassung) ist Recht, das vor Inkrafttreten einer gegenwärtig geltenden Verfassung entstanden und nicht anlässlich jüngerer Änderungen neu in den Willen des Gesetzgebers aufgenommen worden ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorkonstitutionelles_Recht
Das ist, im Gegensatz zu einem Zitat, dass sich nicht finden lässt, nicht sensationell, auch wenn es dafür gehalten wird.
Wenn das hier liest, kann einem klar werden, dass es das Problem schlicht nicht gibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorkonstitutionelles_Recht#Rechtslage_in_der_Bundesrepubli...
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Infobox_Gesetz/Doku#Geltungsbereich
"Geltungsbereich
Geltungsbereich bezeichnet für die materiellen Gesetze auf Bundesebene regelmäßig den Geltungsbereich des Grundgesetzes (also das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland), für Landesgesetze das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes. Bei völkerrechtlichen Verträgen sind dies die Vertragsstaaten. Satzungen beschränken sich jeweils auf die Körperschaft, für die die Satzung erlassen wurde.
Beispiele: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Deutscher Bundestag, Berlin und Brandenburg (z. B. bei Staatsverträgen)"
Damit ist fast alles gesagt und dazu passt:
"Systematik und Inhalt eines Gesetzes
International und in Deutschland hat sich der Gesetzgeber für eine numerisch gegliederte Einteilung eines Gesetzes entschieden, die mit Paragrafen oder Artikeln bezeichnet wird. In dieser Form werden dann gesetzliche Bestimmungen im Einzelnen zitiert (z. B. § 266 BGB). Dabei beginnen die meisten Gesetze häufig mit der Abgrenzung ihres Geltungsbereichs, der durch eine Legaldefinition der verwendeten Begriffe näher beschrieben werden kann."
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz#Systematik_und_Inhalt_eines_Gesetzes
(und dann wird auf Rechtsbereich verwiesen? Es gab tatsächlich personelle oder territoriale Geltungsbereiche. Letzteres u. a. wenn sich das Gebiet änderte, oder des Status von Westberlin wegen.)
Es wird vorausgesetzt, dass jedes Gesetz Bestimmungen dazu enthalten muss, aber gleichzeitig ist nur der Wunsch Vater des Gedankens.
Viele freundliche Grüße
azur
Edit: praktische Beispiele:
Strafgesetzbuch
http://stgb-online.de/geltungsbereich.html
oder das SGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__30.html
oder:
Art 91 ff. bzw. Vierter Teil des Wechselgesetzes:
Amtliche Überschrift: Geltungsbereich der Gesetze
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wg/gesamt.pdf
oder hierrüber: https://www.juris.de/purl/gesetze/_ivz/WG_Vierter_Teil
Oder:
Waffengesetz: Unterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
§§ 29 ff.
z. B.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__32.html
Oder:
Jugendarbeitsschutzgesetz § 1 Geltungsbereich
http://www.vbg.de/apl/gv/jarbschg/1.htm
Oder:
"Scheckgesetz (ScheckG) » Zwölfter Abschnitt. Geltungsbereich der Gesetze
Art. 61
(1) Das Recht des Landes, in dem der Scheck zahlbar ist, bestimmt die Personen, auf die ein Scheck gezogen werden kann.
(2) Ist nach diesem Recht der Scheck im Hinblick auf die Person des Bezogenen nichtig, so sind gleichwohl die Verpflichtungen aus Unterschriften gültig, die in Ländern auf den Scheck gesetzt worden sind, deren Recht die Nichtigkeit aus einem solchen Grunde nicht vorsieht."
http://www.gesetze.2me.net/sche/sche0060.htm
Oder:
§ 1 Begriffsbestimmungen und sachlicher Geltungsbereich
AbfG ( Abfallgesetz )
http://www.rechtsportal.de/Gesetze/Gesetze/Verwaltungsrecht/Abfallgesetz/1-Begriffsbest...
Oder:
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über Vorrechte und Befreiung des Europrates...:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Interna...
oder:
Bsp. Landesrecht:
"Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
§ 18 NGG – Geltungsbereich
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht für die Verwaltungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinsamen kommunalen Anstalten und Zweckverbände sowie für Hochschulen."
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4195885,19
Schlussendlich: Warum sollte der Gesetzgeber nicht anders arbeiten, wenn die Gefahr bestünde, das Gesetze anders ungültig sind?
Warum ist noch kein bemängeltes Gesetz, oder Entscheidungen auf Grund derer, deswegen gescheitert?
Fazit: urbane Legende
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