Spiel- und Wettschulden sind nicht einklagbar,

Orlando ⌂, Sonntag, 18.01.2015, 14:54 (vor 3978 Tagen) @ ottoasta3068 Views

... siehe Par 762 BGB.

Oh Wunder, es wurde aber der Par 37e, "Ausschluss des Einwands nach Par 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügt, der lautet wie folgt:

http://dejure.org/gesetze/WpHG/37e.html

Und wann war das? Am 16.07.2007 (BGBl. I S. 1330) m.W.v. 01.11.2007.

Und wer war da an der Regierung?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_Merkel_I

Hieß der Finanzminister etwa Steinbrück und der Leiter der Abteilung für Nationale und Internationale Finanzmarkt- und Währungspolitik etwa Asmussen?

Ersterer hielt dann immer herzerweichende Vorträge über die bösen Derivate, beide sind in der SPD, die dem Bürger normalerweise noch nicht mal zutraut, alleine über die Straße zu gehen.

Aber die abgehängten Bucketshops brauchen natürlich Sonderrechte, ist klar.

Das dürft Ihr Eure Abgeordneten vor der nächsten Wahl gerne mal fragen, ob sie da dafür waren und wie sie das finden in Punkto Bürger- und Verbraucherschutz.


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