Nach Anrufung durch das BVerfG: EuGH-Gutachten über Anleihekäufe: EZB darf Staatsanleihen kaufen...

azur, Mittwoch, 14.01.2015, 10:55 (vor 3579 Tagen)2706 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 14.01.2015, 10:59

Hallo allen,

es ist ein Vorbereiten auf Zukünftiges, denn das Urteil wird erst im Herbst erwartet, aber soll auch den Markt beeinflussen, wie man dann auch offen zugibt:

"EuGH-Gutachten über Anleihekäufe EZB darf Staatsanleihen kaufen, aber...

Stand: 14.01.2015 10:19 Uhr

Die Europäische Zentralbank (EZB) darf nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter bestimmten Voraussetzungen massenhaft Staatsanleihen von Euro-Krisenländern kaufen. Das 2012 in Aussicht gestellte OMT-Programm sei erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne, da die EZB kein Risiko eingehe, das sie notwendigerweise einem Szenario der Insolvenz aussetze, erklärte Generalanwalt Pedro Cruz Villalon in Luxemburg. Voraussetzung sei aber, dass sich die EZB aus den für einen betroffenen Staat geltenden Reformprogrammen heraushalte.

Keien Angaben über mögliche Begrenzung"

Flüchtigkeitsfehler aus der jetzigen Fassung: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ezb-131.html

"Die Schlussanträge des Generalanwalts dürften nach Einschätzung von Experten über das von der EZB nie angewandte sogenannte OMT-Programm hinaus auch Einfluss auf die Ausgestaltung der massiven Anleihenkäufe haben, die von der Notenbank im Kampf gegen Wirtschaftsflaute und Preisverfall im Euroraum in Aussicht gestellt wurden.

OMT steht für die Einführung von "Outright Monetary Transactions". Die Notenbank erklärte sich bereit, unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern zu kaufen, die Hilfen der Rettungsschirme EFSF oder ESM in Anspruch nehmen und sich zu Reformen verpflichtet haben."

Ohne Ende bis zum Ende.

Viele freundliche Grüße

azur

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