Bin keine Juristin, aber lesen kann ich...
§ 130 StGB: [...] nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder [...]
Kann sogar gegen einzelne gerichtet sein und es muss sich nicht um eine Minderheit handeln, sondern um
Teile der Bevölkerung
wg. ihrer:
"nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft"
Ausgehend von der Annahme, dass "Christen" einen Teil der Bevölkerung ausmachen, wäre die "Schweinefresser"-Thematik etc. schon mal abgedeckt.
Wenn sich mal sowas ergibt, sollte reagiert werden! (Ausprobiert werden.)
Sollen die Juristen entscheiden.
Ganz sicher nichts bringt nichts tun.
Gruß, Bernadette