Den §130 bitte mal genau lesen!

Monterone, Samstag, 10.01.2015, 19:51 (vor 3414 Tagen) @ Bernadette_Lauert6053 Views

Meine Wette: Du kannst gegenüber Deutschen begangene rassistische Beleidigungen melden so viel Du willst.

Sie werden entweder gar nicht reagieren oder Dich auf den §130 verweisen, wo von Teilen der Bevölkerung die Rede ist, deren Menschenwürde geschützt wird.

Das heißt, nur Minderheiten dürfen nicht verhetzt werden, die autochthone Mehrheit dagegen ist praktisch vogelfrei.

Wem meine Auslegung nicht gefällt, der soll bitte zuerst prüfen, ob sie nicht hervorragend mit der jeden Tag zu beobachtenden politischen, sozialen und juristischen Wirklichkeit übereinstimmt?


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