Man sollte immer die französische und englische Version gegenlesen

Monterone, Samstag, 10.01.2015, 18:16 (vor 3414 Tagen) @ FESTAN2315 Views

Bitte die französische Version lesen, auf D oder E ist es sehr
"geglättet".

Gehört nicht zum Strangthema, aber weil's so wichtig ist, weise ich darauf hin, auch die für Deutschland so verhängnisvollen, wenn nicht tödlichen IMT-Statuten sind in den für die Beweisführung entscheidenden Artikeln 19 und 21 in der französischen Fassung deutlich schärfer. Die deutsche Übersetzung gibt eine regelrecht kastrierte Version, vermutlich, um den Schlafschafen ein rechtstaatlich korrektes Verfahren zu suggerieren.


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