Auf Rechnung nur vereinbarten Preis zahlen

Orlando ⌂, Freitag, 09.01.2015, 11:07 (vor 3415 Tagen) @ SFA1923 Views

... Mahnungen ignorieren und Inkassoschreiben auch (das sind Generäle ohne Truppen). Trudelt der Mahnbescheid ein, Einspruch einlegen, Begründung nicht nötig. Dann auf Klage warten, die vermutlich nicht kommt, da für die Firma teuer. Wenn sie kommt, muß die Firma beweisen, dass der Preis vereinbart war.

Sie wird vermutlich nicht klagen, da genug Leute zähneknieschend zahlen und sie das Geld da leichter verdienen als bei Streitereien.

Die Wucherpreise sind notorisch und den Gerichten bekannt.

Wenn dazu der Mut fehlt, zahlen und unter "was gelernt" verbuchen.


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