PEGIDA,, VersG, Kölner Dom

Leserzuschrift, Donnerstag, 08.01.2015, 12:13 (vor 3399 Tagen) @ SFA2790 Views

Hallo Forum,

heute tauchte im Forum die Frage auf, ob es überhaupt rechtens sei, das Licht am Dom abzuschalten und ob der Dom ein öffentliches Gebäude sei.

Dazu
§21 des Versammlungsgesetzes:
Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber Mr Catweazle, alias Bundestagspräsident Thierse, kam ja für seine illegalen Sitzblockaden auch nicht in den Knast.
Auch in der BRD sind eben manche gleicher als gleich und der Rechtsstaat nur eine Phantasie.

Zu den Eigentumsverhältnissen des Kölner Doms:

Jura kurios: Wem gehört eigentlich der Kölner Dom?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/jura-kurios-wem-gehoert-eigentlich-der-koelner-dom-a-7...

Der Kirche gehört der Dom jedenfalls nicht!


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