Deutschland und die Auslandsrentner

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 13.12.2019, 18:55 vor 1595 Tagen 4233 Views

Ich hab mich mal wieder geärgert, und mich auch gewundert, - aber trotzdem kapier ich so manches nicht.

Worum gehts:

Da krieg ich seit Beginn dieses Jahres meine Rentenzahlungen, aus Deutschland, aus Österreich, - dort, wo ich eben unselbständig gearbeitet habe. Viel ist es ja nicht, ich hab ja nur soviel einbezahlt, dass ich den Fuß in der Tür habe. Dass die Summen, die man da Monat für Monat einbezahlt, niemals zurückkommen, das habe ich bereits in den 80er Jahren gerochen und mich danach gerichtet. Danach habe ich das Geld für meine Altersvorsorge anders angelegt.

Nun stelle ich fest, dass die Rentenzahlung für den November nicht gekommen ist. Welch Wunder. War ich vielleicht böse, oder habe ich zuviel Böses im Gelben geschrieben? Ich ging der Sache auf den Grund, was nicht ganz einfach war.

Dort, wo ich meinen Rentenantrag einschl. der Vorlage sämtlicher Papiere gestellt habe, hatte man keine Erklärung dafür. Dieser Anruf war also umsonst. Dann habe ich bei der Stelle angerufen, die für die Rentner mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist. Die Servicenummer funktioniert aus dem Ausland da nicht, die kann man nur im Inland benützen.

Schließlich wurde ich doch nach mehrmaligen hin- und herverbinden von jemanden bedient, der sich auskennt. Dabei stellte sich heraus, dass man mir brieflich auf meine österr. Adresse mitgeteilt hat, ich müsste einen Nachweis erbringen, dass ich noch lebe. Eine Art "Lebensbescheinigung". Da ich mich derzeit in Österreich seltener aufhalte und mehr in Rumänien, hat mich das Ding nicht erreicht und ist im Briefkasten versauert. Ein dauernder Nachsendeauftrag ist in Österreich ziemlich kostspielig, insbesondere ins Ausland.

Damals, beim Rentenantrag, kam ich gerade aus Österreich, und der Sachbearbeiter beim Rentenantrag hat mich gefragt, welche Auslandsadresse im Formular angegeben werden soll. Eigentlich wollte ich beide Adressen, also die von Österreich und auch die von Rumänien angeben, - aber das lässt das Formular nicht zu. Ich musste mich für eine Adresse entscheiden.

Da aber auch meine E-mail-Adresse abgefragt und eingetragen wurde,- machte ich mir über die Wahl der Adresse kein Kopfweh mehr, - Mails kann ich lesen, wo ich auch immer bin.

In diesem Zusammenhang ist noch eines interessant:
Wir haben zwar schon lange die EU, aber gewisse Minimalregeln sind immer noch nicht geklärt, - z.B. was das Meldesystem betrifft. Ich melde mich in einem EU-Land an. Prinzipiell wird dann diese Adresse als Hauptwohnsitz geführt, - egal, in welchem Land. Niemand fragt, - in welchen Land hältst Du Dich überwiegend (mehr als 6 Monate) auf, und das wäre dann im Land x der Hauptwohnsitz, und im Land y hast Du dann einen Nebenwohnsitz.

Geht nicht. Ich kann in einem Land einen Nebenwohnsitz haben, wenn ich erstmal einen Hauptwohnsitz dort habe. Einen Nebenwohnsitz ohne Hauptwohnsitz gibt es nicht in den EU-Ländern.

Falsch, - in Rumänien ist das anders geregelt. Die sind den Österreichern und den Deutschen da schon weiter voraus. Da kann man sich als Ausländer mit dauerndem Wohnsitz anmelden (rum. "domiciliu") oder mit Nebenwohnsitz ("resedinta"). Das ist mit keinerlei finanziellen Verpflichtungen verbunden, auch die persönlichen Rechte des Ausländers sind dieselben.

Vielleicht weht der Wind gerade daher, nämlich vom finanziellen. Ist man in Deutschland gemeldet, dann kommt nicht nur eine Steuernummer übers Finanzamt, auch die GEZ schickt einem wunderbare Briefe. In Österreich wird man zur Müllgebühr verdonnert, und von der kann man sich auch nicht befreien lassen, - auch, wenn man nachweist, dass man sich dort kaum aufhält.

In Rumänien ist das einfacher. Dort wird die Rundfunkgebühr mit der Stromrechnung erhoben, - schon aus der Logik heraus, dass der, der keinen Strom hat, auch keinen TV oder PC bedient. Die Müllgebühr ist an die Grundsteuer gekoppelt.

Jetzt weiter zur Rente:
Man erklärte mir klipp und klar, dass es in Deutschland bei der Rentenversicherung nicht möglich sei, mit dieser Institution per Mail zu kommunizieren. Das ginge nur per Post. Auf die Frage, warum man dann meine Mailadresse abgefragt und notiert hatte, - erhielt ich keine Antwort. Man begründete das mit Datenschutz.

Datenschutz? Ich hab sofort unter Angabe meines Namens und der Versicherungsnummer sämtliche Auskünfte telefonisch erhalten, die ich benötigte. Datenschutz? Wenn das Ganze brieflich geht, und nicht per Einschreiben, dann würde mich auch der Datenschutz interessieren. Immer, wenn unsere Posttussi krank oder im urlaub ist, kommt die Vertretung. Und wo der/die manchmal die Post einwirft, das ist schon abenteuerlich.

Da aber sind die Österreicher bereits weiter. Dort kann ich mit der Pensionskasse alles per Mail klären. Wahrscheinlich haben die einen teureren Datenschutz, der mehr Sicherheit bietet, und nicht den billigen, der in Deutschland verwendet wird.[[euklid]]

Also, was ist mir übriggeblieben, - ich hab mir dieses Formular aus dem Internet heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und dann suchte ich mir jemanden, der mir das unterschreibt. Es war die Rede in den deutschen Erklärungen, dass jede staatliche Stelle im Ausland akzeptiert wird, - Stadtverwaltung, Rentenkasse, Krankenkasse, Meldeamt, Polizeidienststelle - oder was auch immer.

Der Haken: Ich bin da einen ganzen Tag herumgelaufen, - keiner kannte das Formular und keiner wollte das unterschreiben und abstempeln. Ich telefonierte mit dem Konsulat, und dort sagte man mir, dass es schon vorkommt, zwar ganz selten, aber doch, dass man da kein Gehör bei der Behörde findet. In diesem Falle müsste ich zum Konsulat fahren und mir das dort abstempeln lassen.

Jetzt habe ich doch nicht eingesehen, da mit Hin- und Rückfahrt mit insgesamt 110 km für so einen blöden Wisch da Zeit zu verplempern. Zum Glück kannte ich den Bürgermeister unserer Stadt persönlich, hab den vor Dienstbeginn beim Aufgang zum Rathaus "abgefangen", ihm das Problem erklärt, und er stempelte mir das natürlich gleich ab.

In Rumänien gilt folgendes: Jeder bei der Behörde hat Angst, dass er irgendwas falsch macht und deshalb seinen Job verliert. Die Instruktionen über die Kompetenz sind sowieso mehr als dürftig. Macht er nichts, dann macht ihm keiner einen Vorwurf (ist ja normal in Rumänien) und er kann dann auch nichts falsch machen.

Nun habe ich den Fritzen bei der Rentenanstalt per Mail und auch per Brief geschrieben, dass man mir in Zukunft die notwendigen Infos auf zwei Adressen schicken soll, - nach Österreich und nach Rumänien. Ich bin gespannt, wie das ausgeht, - ich befürchte aber, dass die damit überfordert sind.

Wenigstens habe ich rausgekriegt, dass man diese Bestätigung jährlich schicken muss. Ich werde das also ungefragt, - gewissermaßen prophylaktisch - dann nach einem Jahr ohne Aufforderung tun, - damit da nichts mehr in die Hose geht.

Wenn mich bei der ganzen Komödie was interessieren würde, dann ist es die Frage, ob man das bei den Angehörigen einer bestimmten Volksgruppe, die seit langem in Israel lebt und eine deutsche Rente bezieht, auch macht, das mit der Forderung einer Lebensbescheinigung. Diese Leute zeichnen sich nämlich durch ein sehr hohes Alter aus, meist über 100 Jahre.....

Bekomme da laufend gute Tipps und Erklärungen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 14.12.2019, 06:11 vor 1595 Tagen @ helmut-1 2528 Views

und zwar aufs Mail. Da die Diskussionen teilweise noch laufen, warte ich noch ab, um dann eine Zusammenfassung der Erkenntnisse hier wiederzugeben. Auf jeden Fall hat sich die Veröffentlichung des Problems für mich schon gelohnt, - durch Hinweis mit einem ganz bestimmten Tipp.

Eines ist sicher ....

NST ⌂ @, Südthailand, Samstag, 14.12.2019, 10:37 vor 1595 Tagen @ helmut-1 2405 Views

und zwar aufs Mail. Da die Diskussionen teilweise noch laufen, warte ich
noch ab, um dann eine Zusammenfassung der Erkenntnisse hier wiederzugeben.
Auf jeden Fall hat sich die Veröffentlichung des Problems für mich schon
gelohnt, - durch Hinweis mit einem ganz bestimmten Tipp.


.... im Sozialstaat wirst du spätestens zum Bittsteller, wenn du das Rentenalter erreichst. Du lebst ja noch in Europa, jetzt kannst du dir ungefähr vorstellen was Auslandsrentner in Asien für einen Aufwand treiben müssen, nur um die Lebendbescheinigung zu ergattern.

Das habe ich auch noch vor mir. Wie du schon richtig bemerkt hast unterm Strich schaffen es nur wenige annähernd den Betrag den sie eingezahlt haben, am Ende wieder heraus zu bekommen. Ohne genaue Rechnung schätzte ich, 9x musst du dazu mindestens werden.

Also in diesem Sinn - Hunde, wollt ihr ewig leben - [[freude]]
Gruss

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Buntschland bald platt?
Mir doch egal, solange mein Geld aus dem Bankomaten, mein Strom aus der Dose, mein WiFi aus der Luft, mein Wasser aus dem Hahn und meine Fressalien auf den Tisch kommen! [[freude]] ©n0by
Seit 2020 Facebook Mitarbeiter+Forentroll

Darauf komme ich zurück

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 15.12.2019, 05:50 vor 1594 Tagen @ NST 1251 Views

Du lebst ja noch in Europa, jetzt kannst du dir ungefähr vorstellen was Auslandsrentner in Asien für einen Aufwand treiben müssen, nur um die Lebendbescheinigung zu ergattern.

Da habe ich von meinem guten Bekannten aus dem Land des Lächelns ja ganz schrille Töne gehört.

Kommt in die anschließende Zusammenfassung rein.

Zusammenfassung Rente

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 15.12.2019, 07:40 vor 1594 Tagen @ helmut-1 1475 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 15.12.2019, 08:06

Also es steht fest, dass man als im Ausland lebender Rentner einmal jährlich eine Bescheinigung nach Deutschland schicken muss, aus der hervorgeht, dass man noch lebt. Ob das auch für die Rentner im Inland gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Das Argument (telefonisch bei meiner zuständigen Rentenstelle) wortwörtlich:

„Sie glauben gar nicht, wie viel und wie oft wir da beschissen werden“

Das Argument meines guten Bekannten:

Es kam vor, dass ein Rentenbezieher unentdeckt tot in seiner Wohnung lag, die Rente kam weiter, und alle Zahlungen gingen per Dauerauftrag. Der Rekord liegt bei 7 Jahren, sofern der noch nicht überboten wurde. Fälle wo ein Verwandter nach dem Ableben des Rentenbeziehers noch jahrelang die Rente kassiert hat, waren immer ne Schlagzeile in der BILD wert.

Mag sein. Wobei das „unentdeckt tot in der Wohnung liegend“ ich eher für Deutschland einordne, hier in RO ist das wohl kaum der Fall. Da lebt man noch anders in der Nachbarschaft, - auch bei alleinstehend lebenden Personen, mögen sie noch so skurril sein, wird deren Ableben spätestens am 2. Tag entdeckt, wenn man sich fragt, warum man den oder die nicht gestern beim Einkaufen oder sonst wo gesehen hat.

Überhaupt haben die Ausländer (nicht nur die Deutschstämmigen) im fremden Land einen anderen Zusammenhalt und andere Kommunikation untereinander. Betrug ist immer möglich, - aber z.B. in RO verdammt schwer. Selbst, wenn man Bankkarte und Passwort hat, - die Überwachung, auch über Kameras, ist hier intensiver. Wenn die Kamera z.B. das Gesicht des Menschen am Bankomat nicht als vollständiges Gesicht „erkennen“ kann, gibt’s keine Penunzen. Manche stellen auch schon auf Fingerabdruck um.

Überhaupt wundert es mich, dass hier keine gesetzlichen Regelungen für Ausländer getroffen werden. D.h., wenn da einer verstorben ist, - irgendwer stellt dann ja den Totenschein aus (Krankenhaus, Hausarzt), - dass in dem Fall zwingend das zuständige Konsulat im Land informiert werden muss. Der Rest läuft dann übers Netzwerk.

Beim Rumänen in RO geht’s automatisch. Einlieferung ins Krankenhaus, - Personalausweis wird während des Aufenthaltes dort einbehalten, im Falle des Ablebens wird der automatisch an die zuständigen Stellen geschickt, die Angehörigen bekommen den gar nicht mehr in die Hand. Jeder Energielieferer (Gas, Strom) kann das über ein bestimmtes System im Net abfragen, ob der Staatsbürger xy noch lebt.

Das, was mich persönlich bei dieser Prozedur stört:

- Mein Rentenantrag war vom Januar 2019. Da hat man sehr wohl gesehen, in welchen physischen Zustand ich bin. Bereits nach etwas mehr als einem halben Jahr die Lebensüberprüfung zu verlangen, halte ich für übertrieben. Mitte 2020 wäre vollkommen ausreichend gewesen.

- Man kann nur einen Wohnsitz im Ausland angeben, obwohl man vielleicht in mehreren Staaten gemeldet ist und sich unterschiedlich lang dort aufhält.

- Auch bei Angabe eines Auslandswohnsitzes bei der Einreichung des Rentenantrags wird man nicht auf die zukünftige Abgabe der Lebensbescheinigung hingewiesen, - weder mündlich, noch in einem Formblatt oder sonst was. Zumindest ich habe nichts dergleichen bekommen, sonst hätte ich das ja gewusst.

- Obwohl man beim Rentenantrag auf Anforderung seine Mailadresse angegeben hat, wird diese nicht zur Kommunikation verwendet. Angeblich aus Datenschutzgründen. Halte ich für Schwachsinn. Warum: Telefonisch bekomme ich unter Angabe meines Namens und der RVNr. jede gewünschte Auskunft bei der zuständigen Rentenstelle. Wenn ich letztere nicht kenne, werde ich unter Angabe der beiden Kriterien solange weiterverbunden, bis ich beim zuständigen Sachbearbeiter bin.

In jeder Firma, in der ich in D gearbeitet habe, gibt’s eine Buchhaltung. Dort liegt meine SVNr. auf, die ja mit der RVNr. identisch ist. Jede Putzhilfe, wenn sie halbwegs auf Draht ist, kann die am Abend, wenn sie ihrer Tätigkeit nachgeht und niemand im Büro ist, abgreifen, und dann bekommt jeder männliche Anrufer unter diesen Angaben jede gewünschte Auskunft. Datenschutz?

Warum funktioniert das bei den Österreichern? Da gibt’s spezielle Formulare dafür, eine bestimmte Prozedur, und dann läuft das klaglos, auch bei der Krankenkasse usw. Das mit der Briefzustellung ist sicherer? Beispiel RO: Wenn unsere Posttante am Werk ist, dann ja. Wenn die krank oder im Urlaub ist, dann kommt die Aushilfe. Was wir da schon alles erlebt haben, - an Zustellungsfehlern, - abenteuerlich.

Ich vermute, weil diese Lebensbescheinigung an eine Einrichtung der Deutschen Post gehen muss (nicht an die Rentenstelle der DRV), dass hier ein Eckstein zementiert wurde, um der Deutschen Post die Existenzberechtigung zu sichern.

Wie sieht das in anderen Ländern aus, - hier ein paar Mailzuschriften:

- Thailand:

Ich muss für meine andere Lebensbescheinigung zwingend zur Deutschen Botschaft in Bangkok, zum Glück sind das nur 180 Kilometer one way, wegen dem Verkehr in Bangkok 4 Stunden. Der größte Teil der hier lebenden Auslandsrentner, so auch ich, muss ohnehin zu ihrer jeweiligen Botschaft, um die so genannte Rentenbescheinigung (Höhe der jährlichen Summe ausgewiesen in Landeswährung) zu bekommen.

In den Touristenpunkten Pattaya, Phuket und auch in Chiang Mai im Norden sitzen Österreichische Honorarkonsule, die auch für Deutsche und Schweizer alles abstempeln.

Und so mancher Rentner hier hat 800+ Kilometer one way vor sich, das bedeutet hier 12 – 14 Stunden hinter dem Lenkrad und Übernachtung. Hier muss man sich auch alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden, und in der Regel gibt es pro Bundesland nur ein Office. In meinem Fall nur 60 Kilometer one way. Diesbezüglich haben dazu viele Rentner hier auch einen Tagestrip vor sich.

Hier in TH ist auf Grund einer neuen Bestimmung allen Behörden untersagt worden etwas zu beglaubigen, was nicht in die Landessprache übersetzt wurde. Diese Übersetzung muss von einem eingetragenen vereidigten Übersetzer sein, und muss dazu von einer Botschaft, oder einem Konsulat beglaubigt werden. Es war vorher durchaus mal möglich, dass irgendein Polizeibeamter im Dorf gegen -Tee-Gebühr- gefällig war

Aber (letzte Meldung aus Thailand):

Wie ich klar stellte hat man in Thailand wohl immer die Chance die Lebensbescheinigung der DRV bei der Bankfiliale beglaubigt zu bekommen, auf deren Konto die Rente eingeht. Wenn nicht, ja dann könnte es krass werden.

- Namibia (DSWA):

Dort geht’s anscheinend problemloser, wie mir mein Bekannter aus dem Land schreibt. Abhängig davon, wie weit man eben von den maßgeblichen Städten entfernt wohnt, ist dann der Aufwand dementsprechend. Er hat mir diesen link geschickt:

https://windhuk.diplo.de/na-de/service/lebensbescheinigungen/956822

- Schweiz:

Text der Zuschrift:

ich lebe seit einigen Jahren gut in der Schweiz auf der Flucht vor Hartz4 in D (meine Fähigkeiten als Handwerker, nicht meine vier Hochschulstudien mit anschließender jahrelanger Praxis haben mich hier in der teuren Schweiz bisher überleben lassen, da bin ich bei Dir). Ich bekomme auch regelmäßig von der Rentenkasse eine "Lebensbescheinigung" zugesandt. Ich lasse sie dann kostenlos vom Pfarrer unterschreiben und abstempeln, das war es dann um meine deutsche magere Rente weiter zu beziehen.

Nun, diese Info resp. der Tipp mit dem Pfarrer ist für mich ein Gewinn. Die Kirchen sind bei mir im Zentrum in unmittelbarer Umgebung, ich kann mir den Pfarrer aussuchen, der das dann unterschreibt, - weil wir in unserer Familie alle drei Konfessionen vertreten haben. Die zuständigen Pfarrer sind auch von Zeit zu Zeit, besonders zu Jahresbeginn, bei mir zuhause Gast, weil wir uns da über ökumenische Themen unterhalten. Vereinfacht also das Ganze für mich enorm, - brauche also nicht mehr den Bürgermeister zu belästigen.

Nun, damit ist das Thema für mich abgehakt, ich weiß, was ich in Zukunft zu tun und zu lassen habe. Möglicherweise habe ich so manchem mit diesen Infos geholfen.

Danke für die Zuschriften auf mein Mail!

Nachtrag:

Als ich meinen Schrieb schon fertig hatte, bekam ich nochmal eine Info aufs Mail, die da lautet:

Keine Lebensbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz oder Spanien leben. Die Behörden dort melden den Tod des Berechtigten automatisch.

Das stellt wieder einiges auf den Kopf. Muss mich mal schlau machen, warum die mir dann wg. Nichtvorlage dieser Bescheinigung bei der gemeldeten Auslandsadresse in Österreich die Rente gesperrt haben. Lt. telefonischer Auskunft eben wg. des Fehlens dieser Bescheinigung.

Aber, - das geht nun schon ins Detail, und interessiert wohl kaum mehr hier jemanden. Trotzdem zeigt es das Tohuwabohu auf, dass hier manchmal abläuft und bestätigt letztlich die These von NST, dass man als Rentner automatisch zum Bittsteller wird.

Zusammenfassung Melderecht

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 15.12.2019, 07:44 vor 1594 Tagen @ helmut-1 1290 Views

Auch hier habe ich Nachrichten auf mein Mail bekommen:

Es ist so: In jedem Land, in welchem man gemeldet ist, hat man dort somit einen Hauptwohnsitz.Ich war zeitgleich in D, in CH und in HU gemeldet. Hatte somit 3 Hauptwohnsitze. Die 183 Tage Regelung ist nur für die Steuer maßgeblich. Also welches der Länder ist mein steuerlicher Hauptwohnsitz. In meinem Falle war es die Schweiz. Das änderte jedoch nichts an meinen Hauptwohnsitzen in D und in HU. Diese Auskünfte kamen damals von meinem Steuerberater und wurden vom Einwohnermeldeamt in D so bestätigt.

Mittlerweile lebe ich in HU und habe nur noch einen Wohnsitz in D. Hier ticken die Uhren noch anders - ich habe meinen Entschluss D zu verlassen noch keine Minute bereut.

Noch eine andere Zuschrift:

Ich hatte innerhalb Deutschlands lange Zeit 2 Wohnsitze. Der eine ist dann der so genannte Hauptwohnsitz, der andere der Nebenwohnsitz. Das lief so lange, bis man in D in Bezug auf den Nebenwohnsitz die so genannte -Zweitwohnraumsteuer- erfand. Im Erfinden von neuen Steuern ist Deutschland weltweit die Nummer 1

Jetzt geht das aber an der Problematik, die ich im Hauptkommentar angesprochen habe, etwas vorbei. Niemand kann mir plausibel erklären, warum das bei einer Anmeldung nicht geht, insbesondere in einem vereinigten Europa:

In dem Land, in dem ich den sog. Mittelpunkt meiner Lebensinteressen festlege, bin ich mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dort bezahle ich auch die persönlichen Abgaben, Steuern, Kommunikation (GEZ), Müllgebühr, etc.
Habe ich in diesem Land noch einen weiteren Wohnsitz, dann kann ich den als Nebenwohnsitz deklarieren, mit den Nachteilen, die in der o.g. 2.Mailnachricht angesprochen wurden. Das geht ja überall.

Was nicht geht:

Ich habe in einem weiteren Staat (oder auch in mehreren ) eine Meldeadresse. Entweder, weil ich dort eine Immobilie habe, oder auch eine Firma (z.B. in BUL brauche ich eine bulgarische Adresse für meine Firma).

Warum bin ich „verpflichtet“, diese als jeweils erste Adresse in einem anderen Staat als „Hauptwohnsitz“ anzugeben? Warum kann man das nicht als „Nebenwohnsitz“ deklarieren, was es eigentlich auch ist?

Die für mich einzig einleuchtende Erklärung:

Wg. gewisser Abgaben, die ich im Hauptkommentar erklärt habe (GEZ, Müllgebühr, etc.) und denen man sich beim Wort „Hauptwohnsitz“ nicht entziehen kann. Denn so rückständig kann auch eine rückständige EU eigentlich nicht sein.

Denke, das werden wir auch hier im Gelben nicht ändern können, - aber vielleicht hat die Diskussion zur Klarstellung etwas beigetragen.

Danke für die Zuschriften auf mein Mail!

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