Die Bundesbank und das Schuldgeld - eine Nachfrage

Zooschauer @, Donnerstag, 26.02.2015, 15:56 vor 3354 Tagen 4696 Views

Hallo zusammen,

eine Frage, die ich mir immer wieder mal stelle und dann doch noch nicht weiter verfolgt habe: Auf welcher Grundlage hat die Bundesbank zu DM-Zeiten das Geld ausgegeben?

Wenn ich es bei der Federal Reserve richtig verstanden habe, dann läuft das doch so, dass die Fed seit 1913 den Nennwert der Dollarnoten als Kredit anschreibt und die US-Regierung diese Schuldscheine als gesetzliches Zahlungsmittel in Umlauf bringt. Seitdem muss die Regierung dafür Zinsen an die Fed zahlen, und die Eigentümerbanken der Fed verdienen daran sehr gut. Richtig?

Wie lief das eigentlich zu DM-Zeiten bei der Bundesbank? Auf welcher Grundlage hat die BuBa das Geld in Umlauf gebracht? Wodurch war die DM "gedeckt", wenn sie es war? Gibt es darüber einen griffigen Überblick? Oder könnt ihr selbst kurz und prägnant das Prinzip erläutern?

Was ich mich auch frage: Wenn die wichtigsten US-Banken Anteile an der Fed haben, welche deutschen Banken haben wieviele Anteile an der Bundesbank? Oder gilt hier ein anderes Prinzip?

Für Antworten und Hinweise schon mal vielen Dank!

Der Eigentümer der BuBa ist der Staat

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 26.02.2015, 18:58 vor 3354 Tagen @ Zooschauer 4017 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 26.02.2015, 20:02

Alle Gewinne fließen ihm zu. Beliehen wurde erstklassiges Kolateral (Gold, Bundesanleihen o.ä.), um ZB-Geld zu schöpfen. Die Erstausstattung (die berühmten 40 Mark) wurde per Hinterlegung einer Schuldverschreibung des Bundes bei der Bank der Länder erzeugt.

Grüße

--
[image]
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Nein, die Buba ist (war) ein de facto Verfassungsorgan, das sich selbst gehört.

XERXES @, Donnerstag, 26.02.2015, 19:12 vor 3354 Tagen @ FOX-NEWS 3990 Views

Der Staat (BRD) schenkte der Buba ihr Eigenkapital.

Geldmengensteuerung mittels Tender (Pensionsgeschäfte). Tenderfähige Papiere wurden für einen Zeitraum X durch die Buba beliehen (Mengen- und/oder Preistender).

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Wenn das stimmt, dann müsste die BRD aber nicht für die BuBa haften??? (oT)

Mephistopheles @, Datschiburg, Donnerstag, 26.02.2015, 19:50 vor 3354 Tagen @ XERXES 3839 Views

- kein Text -

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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc

Kulanz, halt ;-) (oT)

CrisisMaven ⌂ @, Donnerstag, 26.02.2015, 20:10 vor 3354 Tagen @ Mephistopheles 3621 Views

- kein Text -

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Gute Antwort. Trifft auf die Verpflichtungen bezüglich der EZB nicht zu...;-) (oT)

XERXES @, Donnerstag, 26.02.2015, 20:32 vor 3354 Tagen @ CrisisMaven 3696 Views

Da ist es halt Pflicht!

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Und was sagt das BBankGesetz ...

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 27.02.2015, 15:18 vor 3353 Tagen @ XERXES 3717 Views

Nein, die Buba ist (war) ein de facto Verfassungsorgan, das sich selbst gehört.
Der Staat (BRD) schenkte der Buba ihr Eigenkapital.

Wozu es nachlesen und korrekt wiedergeben, wenn man auch Unsinn verbreiten kann? Das Bundesbankgesetz sagt doch folgendes (in Auszügen):
http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html

"§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz

Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts.

Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

§ 7 Vorstand

(1) Organ der Deutschen Bundesbank ist der Vorstand. Er leitet und verwaltet die Bank. Er beschließt ein Organisationsstatut, das die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands und die Aufgaben, die den Hauptverwaltungen übertragen werden können, festlegt. Der Vorstand kann die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten einem Mitglied zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands müssen besondere fachliche Eignung besitzen.
(3) Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bundespräsidenten bestellt. Die Bestellung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie eines weiteren Mitglieds erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung, die der übrigen drei Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrates im Einvernehmen mit der Bundesregierung. Für die Bestellung des Vizepräsidenten kann der Bundesrat der Bundesregierung einen Vorschlag zuleiten. Die Bundesregierung und der Bundesrat haben bei ihren Vorschlägen den Vorstand anzuhören. Die Mitglieder werden für acht Jahre, ausnahmsweise auch für kürzere Zeit, mindestens jedoch für fünf Jahre bestellt. Bestellung und Ausscheiden sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
(4) Die Mitglieder des Vorstands stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber der Bank, insbesondere die Gehälter, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge, werden durch Verträge mit dem Vorstand geregelt. Die Verträge bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung.
(5) ...

§ 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung

Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

§ 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank

(1) Der Vorstand mit der Zentrale am Sitz der Bank hat die Stellung einer obersten Bundesbehörde. Die Hauptverwaltungen und Filialen haben die Stellung von Bundesbehörden.
(2) Die Deutsche Bundesbank und ihre Bediensteten genießen die Vergünstigungen, die in Bau-, Wohnungs- und Mietangelegenheiten für den Bund und seine Bediensteten gelten.
(3) Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Eintragungen in das Handelsregister sowie die Vorschriften über die Zugehörigkeit zu den Industrie- und Handelskammern sind auf die Deutsche Bundesbank nicht anzuwenden.

§ 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank

(1) Die Deutsche Bundesbank beschäftigt Beamte, Angestellte und Arbeiter.
(2) Der Präsident der Deutschen Bundesbank ernennt die Beamten der Bank. Er ist oberste Dienstbehörde und vertritt insoweit die Bank gerichtlich und außergerichtlich. Als oberste Dienstbehörde stehen ihm sämtliche Disziplinarbefugnisse zu; er verhängt die Disziplinarmaßnahmen, soweit ihre Verhängung nicht den zuständigen Gerichten vorbehalten ist. Der Präsident kann seine Befugnisse nach diesem Absatz auf ein Mitglied des Vorstands mit der Möglichkeit der Weiterübertragung übertragen.
(3) Die Beamten der Deutschen Bundesbank sind Bundesbeamte. Soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, sind die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Inkrafttretens des Bundesbeamtengesetzes tritt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank zu regeln, soweit die Bedürfnisse eines geordneten und leistungsfähigen Bankbetriebes es erfordern ..."
_________________________

Daraus geht klar und eindeutig hervor, dass es sich bei der BuBa um eine Bundesbehörde handelt, mit gesetzlich festgelegten, speziellen Aufgaben natürlich. Sie ist eine Einrichtung und Eigentum des Staates. Der Staat ist also der Emittent des gZM, der Euro-Währung.

Ideologie ist Ordnung auf Kosten des Weiterdenkens.

Eben.

Mit Gruß, Beo2

(gelöscht - vor Schreck Saft über die Tastatur geschüttet - Sorry ;-)) (oT)

Rybezahl, Freitag, 27.02.2015, 15:38 vor 3353 Tagen @ Beo2 3366 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 15:43

- kein Text -

§42

Rybezahl, Freitag, 27.02.2015, 15:42 vor 3353 Tagen @ Beo2 3484 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 16:11

"§ 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt
(1) Der Bund hat der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Schatzwechsel oder unverzinsliche Schatzanweisungen in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl als Liquiditätspapiere bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen.
(2) Der Nennbetrag der begebenen Liquiditätspapiere ist von der Deutschen Bundesbank auf einem besonderen Konto zu verbuchen. Der Betrag darf nur zur Einlösung fälliger oder von der Bank vor Verfall zurückgekaufter Liquiditätspapiere verwendet werden.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Liquiditätspapiere gemäß Absatz 1 zu begeben.
(4) Die Deutsche Bundesbank darf auf Euro lautende Schuldverschreibungen in einer Stückelung und Ausstattung nach ihrer Wahl begeben."

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html

Das versteh ich nicht wirklich, besonders §42 Absatz (1).

Was genau heißt das denn?
Heißt das etwa, die Bundesbank kann vom Bund verlangen, Staatsanleihen zu vergeben - "in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl [...] bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro"? [[hae]]

Ich bin mir sicher, dass ich das falsch verstehe...

Erklärung zu §42 BBankG (unter Vorbehalt) ..

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 27.02.2015, 20:16 vor 3353 Tagen @ Rybezahl 3365 Views

"§ 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt

(1) Der Bund hat der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Schatzwechsel oder unverzinsliche Schatzanweisungen in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl als Liquiditätspapiere bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen.
(2) Der Nennbetrag der begebenen Liquiditätspapiere ist von der Deutschen Bundesbank auf einem besonderen Konto zu verbuchen. Der Betrag darf nur zur Einlösung fälliger oder von der Bank vor Verfall zurückgekaufter Liquiditätspapiere verwendet werden.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Liquiditätspapiere gemäß Absatz 1 zu begeben.
(4) Die Deutsche Bundesbank darf auf Euro lautende Schuldverschreibungen in einer Stückelung und Ausstattung nach ihrer Wahl begeben."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html

Das versteh ich nicht wirklich, besonders §42 Absatz (1). Was genau heißt das denn? Heißt das etwa, die Bundesbank kann vom Bund verlangen, Staatsanleihen zu vergeben - "in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl [...] bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro"?

Nach meinem Wissen bedeutet dies folgendes:
Das Finanzministerium hat der BuBa auf deren Verlangen "Staatsanleihen" von bestimmter Laufzeit und in genannter (maximaler) Höhe zinslos zur freien Verfügung zu stellen, und zwar direkt. Die BuBa zahlt das Geld aber nicht an die Regierung aus (vgl. Abs.2). Der BuBa steht es nun frei, diese Anleihen auf dem offenen Markt zu veräußern, um kurzfristig Liquidität aus dem System abzuschöpfen, falls sie es für nötig hält. Andererseits darf sie aus dem genannten Sonderkonto auch Staatsanleihen am offenen Markt aufkaufen und definitiv tilgen.

Dies ist also einer der möglichen (aber veralteten?!) geldpolitischen Instrumente der BuBa.

Es handelt sich also, nach meiner Interpretation, um eine Art zweckgebundener Zwangsrücklage, welche die Regierung durch zusätzliche Verschuldung auf Verlangen der BuBa zu bilden hat, ohne selbst darüber verfügen zu können. Es wird aber m.W.n. davon seit langem kein Gebrauch gemacht.

Mit Gruß, Beo2

Auch Danke!

Rybezahl, Samstag, 28.02.2015, 02:19 vor 3353 Tagen @ Beo2 3338 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.02.2015, 02:29

Die BuBa zahlt das Geld aber
nicht an die Regierung aus (vgl. Abs.2).

Sehr interessanter Aspekt auch!

Auf welches Konto geht das denn? Das steht nämlich nicht im Gesetz. Dort steht nur: auf einem "besonderen Konto zu verbuchen".

Wie muss man das denn nun wieder verstehen? Gehört es wem, oder nicht? Und wenn es wem gehört, wem? [[hae]]

§42 in der BuBa-Bilanz ..

Beo2 @, NRW Witten, Samstag, 28.02.2015, 09:47 vor 3352 Tagen @ Rybezahl 3341 Views

Die BuBa zahlt das Geld aber nicht an die Regierung aus (vgl. Abs.2).

Sehr interessanter Aspekt auch! Auf welches Konto geht das denn? Das steht nämlich nicht im Gesetz. Dort steht nur: auf einem "besonderen Konto zu verbuchen".

Wie ich schrieb, es wurde wohl kaum Gebrauch davon gemacht. Schaue Dir die folgende BuBa-Bilanz von 1964 an:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339710&page=1&category=0&or...

Meine Vermutung betreffs die zuständigen Bilanzkonten:
Aktivseite: "7. Schatzwechsel und ..."
Passivseite: "5.22 Sondervermögen des Bundes" (?)

Wie muss man das denn nun wieder verstehen? Gehört es wem, oder nicht? Und wenn es wem gehört, wem?

Es muss dem Bund gehört haben, denn es heißt ja "Verbindlichkeiten ggü dem Bund":

"(1) ... Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen."

Immerhin hat der Bund ja Staatspapiere an die BuBa verkauft. Aber: Das dafür geschöpfte Geld diente ausschließlich und zweckgebunden dem freigestellten Aufkauf zwecks Soforttilgung! von Staatsanleihen (stellvertretend) durch die BuBa.

Alles ohne Gewähr.

Mit Gruß, Beo2

Die Geldpolitik der Bundesbank Oktober 1995 ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 27.02.2015, 22:00 vor 3353 Tagen @ Rybezahl 3379 Views

Die Geldpolitik der Bundesbank (Oktober 1995), u.a. p. 48:

[p. 48] "Um der Bundesbank unabhängig vom Finanzierungsbedarf der öffentlichen Hand die Möglichkeit zu bieten, Schatzwechsel und U-Schätze zu Zwecken der Offenmarktpolitik abzugeben, bestimmte § 42 BBankG (in seiner Fassung vor der Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahre 1992), daß die Bundesbank den Bund ersuchen konnte, ihre aus der Währungsreform von 1948 stammenden Ausgleichsforderungen gegen den Bund in Höhe von rund 8 Mrd DM ganz oder teilweise in Schatzwechsel oder U-Schätze umzuwandeln und auf diese Weise zu „mobilisieren“. Man bezeichnete die so geschaffenen Titel als Mobilisierungspapiere. Die Bundesbank war gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus diesen Titeln zu erfüllen. Faktisch stellten also die Mobilisierungspapiere Emissionen der Bundesbank und nicht des Bundes dar ..."

[p. 49] "Mit der Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahre 1992 wurde dieser Betrag auf 50 Mrd DM erhöht, während die Begebung von Mobilisierungspapieren im neugefaßten § 42 BBankG, der die bisherigen § 42 und § 42a ersetzt, nicht mehr vorgesehen ist." (Hervorhebungen CM)

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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Shit happens

Rybezahl, Samstag, 28.02.2015, 02:14 vor 3353 Tagen @ CrisisMaven 3275 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.02.2015, 02:21

[...] daß die Bundesbank den Bund ersuchen konnte, ihre aus der
Währungsreform von 1948 stammenden Ausgleichsforderungen gegen den Bund in
Höhe von rund 8 Mrd DM ganz oder teilweise in Schatzwechsel oder
U-Schätze umzuwandeln [...]

So führt Eines zum Anderen. Ich beschäftige mich um diese Urzeit eigentlich lieber mit schnarchen, aber die Währungsreform sollte in den nächsten Tagen vielleicht etwas Aufschluss bringen. Ist ja auch interessant, dass dieses "ersuchen" zu einem "gebieten" werden konnte. Soweit ich weiß war die Bundesbank aber im Ursprung keine bundeseigene Behörde, das kam erst später (siehe Wiki-Artikel).

Erschreckend "debitism, baby"! [[zwinker]][[hae]]

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

P.s. Habe meinen Bankkaufmann 1985 gemacht... (oT)

XERXES @, Freitag, 27.02.2015, 17:21 vor 3353 Tagen @ XERXES 3277 Views

- kein Text -

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Die BuBa ist seit 1957 eine Bundesbehörde, unverändert!

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 27.02.2015, 17:51 vor 3353 Tagen @ XERXES 3406 Views

Dann schau Dir die ursprüngliche Fassung von §12 BBankG (1957) an!
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl...
Das im Zuge der Abschaffung der BRD GmbH & Co.KG auch hier rumgepfuscht wurde, weiss ich auch!

Schon wieder versuchst Du, hier einen falschen Eindruck zu erzeugen. Hast DU die alte Fassung gelesen, bevor Du sie hier gepostet hast!?

An den von mir zitierten Passagen bzw. Paragraphen aus dem BuBaGesetz hat sich nämlich seit 1957 so gut wie gar nichts geändert. Die BuBa war schon immer eine Bundesbehörde und Eigentum des Staates, vom Anfang an!

Gruß, Beo2

OK, Schlaumeier.....

XERXES @, Freitag, 27.02.2015, 18:08 vor 3353 Tagen @ Beo2 3329 Views

1. Habe ich ein "war" in Klammern gesetzt
2. Schrieb ich von einem "De facto" Verfassungsorgan....

Weshalb?

Die Regierung schafft eine Bank, deren EK sie stellt, manifestiert aber (§12 BBankG) ihre absolute Weisungsungebundenheit. Damit hat die "Regierung" sich selbst enteignet, weil sie die Kontrolle über ihre Gründung gesetzlich aufgibt bzw. manifestiert (was ist ein Haus wert, in dessen Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?).

Die aktuelle Fassung liest sich nun ganz anders:

Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

Durch diese Änderung wurde die Buba zum Erfüllungsgehilfen degradiert!

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Die BuBa "de jure" und "de facto" (m.Edit)

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 27.02.2015, 19:13 vor 3353 Tagen @ XERXES 3453 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 19:47

OK, Schlaumeier.....
1. Habe ich ein "war" in Klammern gesetzt
2. Schrieb ich von einem "De facto" Verfassungsorgan....

Die BuBa ist nicht nur "de facto", sondern auch "de jure" ein Verfassungsorgan. Dessen Einrichtung und gesetzliche Regelung wurde per GG (1949) dem Gesetzgeber (Parlament) vom Anfang an vorgeschrieben.

Weshalb? Die Regierung schafft eine Bank, deren EK sie stellt, manifestiert aber (§12 BBankG) ihre absolute Weisungsungebundenheit.

Nein, die Regierung kann keine Bank schaffen, selbst wenn sie es wollte; das gehörte zu keinem Zeitpunkt zu ihren Aufgaben oder Kompetenzen. So etwas kann nur der Gesetzgeber tun.

Damit hat die "Regierung" sich selbst enteignet, weil sie die Kontrolle über ihre Gründung gesetzlich aufgibt bzw. manifestiert (was ist ein Haus wert, in dessen Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?).

???

Die aktuelle Fassung liest sich nun ganz anders:
Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

Durch diese Änderung wurde die Buba zum Erfüllungsgehilfen degradiert!

... diesmal aber nicht "de jure", sondern nur "de facto". Aber auch das ist nicht wirklich neu, da die BuBa-Banker von der Politik bestellt werden.

An "jener Nebenaufgabe" muss sie allerdings kläglich scheitern, da sie keinerlei Kontakt mit der Realwirtschaft hat. Aus diesem Grund kann sie auch nicht für so etwas wie "Preis(niveau)stabilität" sorgen; zumindest nicht auf die Dauer. Sollte sie es aber dennoch versuchen (was sie ja tatsächlich tut), dann untergräbt sie selbst damit langfrisitg die "Währungsstabilität" ...

Wie man es auch dreht und wendet: Die BuBa/EZB bzw. ihre gesetzliche Aufgabenstellung ist und war vom Anfang an eine Fehlgeburt, wohlweislich.

Mit Gruß, Beo2

Das stimmt - Quellen zum Staatsorganisationsrecht - Geschäftsordnung der Bundesregierung

azur @, Freitag, 27.02.2015, 19:28 vor 3353 Tagen @ Beo2 3670 Views

Hallo Beo,

es stimmt soweit, dass die Einrichtung der BuBa im GG festgelegt ist. Das zu ändern kann nur sogar nur eine verfassungsändernde Mehrheit (sofern nicht etwas unter die sogenannte Ewigkeitsgarantie als unabänderbar gilt): http://de.wikipedia.org/wiki/Zweidrittelmehrheit#Deutschland

Die BuReg nimmt dabei natürlich eine wesentliche Stellung ein:
"Die Zuständigkeiten der Bundesregierung sind nicht im Einzelnen ins GG aufgezählt, sondern ergeben sich aus dem Wesen einer Regierung. Ausdrücklich zugewiesen sind der Bundesregierung u. a. folgende Kompetenzen:
— Mitwirkung beim Gesetzgebungsverfahren, insb. die Gesetzesinitiative (Art. 76 Abs. 1 GG),
— Erlass von Rechtsverordnungen (Art.80 GG) und von Verwaltungsvorschriften (Art. 84 Abs. 2, 85 Abs. 2, 86 S.1 GG),
— die Überwachung des Gesetzesvollzugs durch die Länderbehörden (vgl. insb. die in Art. 84 Abs. 3-5 und Art. 85 Abs. 3 u. 4 GG eingeräumten Befugnisse),
vorläufige Haushaltswirtschaft (Art. 111 GG); Erteilung der Zustimmung bei Haushaltsüberschreitungen und Ausgabenerhöhungen (Art. 112, 113 GG). Die Bundesregierung entscheidet grundsätzlich als Kollegium (Kollegial- oder Kabinettsprinzip), vorrangig ist jedoch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. "

http://www.rechtslexikon.net/d/bundesregierung/bundesregierung.htm

Es gibt auch gut lesbare Lehrbücher für Staatsrecht*.

Überblick: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsorganisationsrecht

Und sonst: Geschäftsordnung der Bundesregierung
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-...

Insbsondere auch: IV. Die Bundesregierung
§§ 15 ff.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-...

Viele freundliche Grüße

azur


*) https://www.cfmueller-campus.de/data/resources/f952a3e213d.pdf - ab 7.

http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-staatsrecht-1-staatsorganisationsrecht.pdf

http://www.beck-shop.de/Degenhart-Staatsrecht-I-Staatsorganisationsrecht/productview.as...

http://www.beck-shop.de/Groepl-Staatsrecht-I/productview.aspx?product=13627365

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Du Bundesbank ist defintitv Teil des Staates und gehört dem Staat, der dafür haftet

azur @, Freitag, 27.02.2015, 18:37 vor 3353 Tagen @ XERXES 3422 Views

Hallo Xerxes,

richtig ist, dass die Einrichtung der BuBa im Grundgesetz vorgeschrieben ist:http://dejure.org/gesetze/GG/88.html

Das ist ein Verfassungsorgan: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan
http://www.bundestag.de/service/glossar/V/verf_organe/247332

Siehe im Besonderen bitte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes

Die Bundesbank gehört definitiv dem Staat, weil es eine seiner Einrichtungen ist:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=311521

Und dort unten: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322332

Die Unabhängigkeit: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Themen/2013/2013_10_29_wie_zentralbanken_unabhaen...

Für Schulden seiner Einrichtung haftet der Staat (es wird ja gesagt, die Bürger seien etwas wie Bürgen). Das gilt allgemein für alle seine Einrichtungen, und damit ist nicht nur das BBankG einschlägig.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Holla!!!
Entscheidungen zur Schuldenkrise
Die Krisen-Beschlüsse des Bundestags
http://www.tagesschau.de/inland/euro-finanzkrise-bundestag-101.html
Stand: 27.02.2015 14:39 Uhr

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Trenne bitte Staat und Regierung. Wobei der ein oder andere im Bundestag das anders sehen mag...;-) (oT)

XERXES @, Freitag, 27.02.2015, 19:01 vor 3353 Tagen @ azur 3240 Views

- kein Text -

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Wieso sollte man, denn das lässt sich nicht trennen - ist auch so defintiv (ed)

azur @, Freitag, 27.02.2015, 19:05 vor 3353 Tagen @ XERXES 3462 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 19:15

Hallo Xerxes,

man kann das ja verschieden werten, aber es ist unumstösslich so, dass definiert ist, was eine Einrichtung des Staates ist.

Die BuReg ist Verfassungsorgan und Einrichtung des Staates, der aus sehr vielen verschiedenartigen Teilen besteht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes

Wie sollte es auch anders sein?

Viele freundliche Grüße

azur


Edit: Siehe auch den Begriff des Staates in Polizeirecht

und: http://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde

Behörde

Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Sie ist das Organ der jeweiligen Körperschaft, für die sie eingerichtet ist. Eine Behörde erhält ihren Auftrag aus den Gesetzen des Staates, in dem und für den sie tätig ist. In föderal verfassten Staaten kann sich Auftrag und Zuständigkeit nicht nur aus dem nationalen Recht, sondern auch aus dem Recht entsprechender Gliedstaaten ergeben."
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Verwaltung


(Absolut gängig - und sagt alles: "Unter öffentlicher Sicherheit versteht man dabei den Bestand des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger der Hoheitsgewalt, die Unverletzlichkeit von Individualrechtsgütern sowie das geschriebene Recht schlechthin." http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeirecht_(Deutschland)#Polizeiliche_Schutzg.C3.BCter )

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_(Deutschland)

http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts

Edit2: http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland

Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8b/Politisches_System_Deutschlands_neu.svg

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Auch die Bundesbank ist ein Verfassungsorgan (edit.)

Beo2 @, NRW Witten, Samstag, 28.02.2015, 10:43 vor 3352 Tagen @ azur 3622 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.02.2015, 11:05

Die BuReg ist Verfassungsorgan und Einrichtung des Staates, der aus sehr vielen verschiedenartigen Teilen besteht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes

Es wird allerdings immer wieder "wohlweislich und gerne unterschlagen", dass auch die BuBa ein Verfassungsorgan ist, und das seit 1949:

"Grundgesetz: Artikel 88

Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. [Spätere Novelle:] Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet."

Eine staatseigene Notenbank und Währung ist ein konstitutioneller Bestandteil eines jeden souveränen! Staates und eine unabdingbare Säule der Staatsmacht.

Mit Gruß, Beo2

Danke für die Hinweise! Hat mir schon geholfen. (oT)

Zooschauer @, Donnerstag, 26.02.2015, 23:01 vor 3354 Tagen @ Zooschauer 3535 Views

- kein Text -

Geldtheorie + Edit.

Nico @, Freitag, 27.02.2015, 01:04 vor 3354 Tagen @ Zooschauer 3745 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 01:43

Hallo zusammen,

eine Frage, die ich mir immer wieder mal stelle und dann doch noch nicht
weiter verfolgt habe: Auf welcher Grundlage hat die Bundesbank zu DM-Zeiten
das Geld ausgegeben?

„Geld“ ist eine Forderung und damit die Rückseite einer Schuld. Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die „Grundlage“, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden. Sollte sich dieses Gekaufte nun verflüchtigen (Wertberichtigung), dann führt dieses u.U. zum Konkurs. Das Mittels Kauf emittierte „Geld“ verschwindet nun mit dem Schuldner zusammen, d.h. es wird wegen Uneinbringlichkeit ausgebucht.

Geld kauft nicht, Geld bezahlt, d.h. die Schuld erlischt, wenn der Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.

Wenn ich es bei der Federal Reserve richtig verstanden habe, dann läuft
das doch so, dass die Fed seit 1913 den Nennwert der Dollarnoten als Kredit
anschreibt und die US-Regierung diese Schuldscheine als gesetzliches
Zahlungsmittel in Umlauf bringt. Seitdem muss die Regierung dafür Zinsen
an die Fed zahlen, und die Eigentümerbanken der Fed verdienen daran sehr
gut. Richtig?

Wer also immer Schulden macht, der emittiert „Geld“. Die Fed als Schuldner emittiert Banknoten, die US-Regierung emittiert vor allem Staatsanleihen, aber KEINE Banknoten. Deshalb bezahlt die US-Regierung auch keine Zinsen an die Fed, sondern an alle Halter von US-Staatsanleihen. Wenn die Fed US-Staatsanleihen hält, dann zahlt die Fed die Zinsen sogar wieder als Notenbankgewinn an den Staat zurück.

Die hier gestellten Fragen fußen auf der irrigen Vorstellung vom „kaufendem Geld“. Diese Vorstellung drängt sich einem von Kindesbeinen an förmlich auf, und wird vom Laien sowieso und in aller Regel auch vom „Experten“ zum Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen gemacht. Aus diesem Grunde begegnet man auch alle Nase lang der Frage, "womit Geld eigentlich gedeckt sei" oder dem "Geld aus dem Nichts" (böse, böse). Auch alle weiteren hier gestellten Fragen führen an den wirklich relevanten Fragen vollkommen vorbei. Diese Fragen würden eher lauten:

Warum kauft die Fed Staatsanleihen nur auf dem s.g. Sekundärmarkt und nicht direkt vom Staat? Warum verschuldet sich der Staat auf dem Privatsektor, und nicht vielmehr ausschließlich bei ihrer Zentralbank? Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar ausländische Staatsanleihen?

Wie lief das eigentlich zu DM-Zeiten bei der Bundesbank? Auf welcher
Grundlage hat die BuBa das Geld in Umlauf gebracht? Wodurch war die DM
"gedeckt", wenn sie es war? Gibt es darüber einen griffigen Überblick?
Oder könnt ihr selbst kurz und prägnant das Prinzip erläutern?

Wie also bereits dargestellt bedarf Geld keiner Deckung. Die von der Zentralbank emittierten Banknoten unterscheiden sich von gewöhnlichen Schuldscheinen dadurch, dass die zugrunde liegenden Kredite nicht notleidend werden können. Der Grund dafür ist natürlich das der ZB zugrunde liegende „Geldmonopol“ (Gesetzliches Zahlungsmittel). Wenn der Staat sich auf dieses GZ lautend verschuldet, ohne selbst dessen Emittent zu sein, dann können theoretisch auch die gegen den Staat laufenden Kredite notleidend werden.

Was ich mich auch frage: Wenn die wichtigsten US-Banken Anteile an der Fed
haben, welche deutschen Banken haben wieviele Anteile an der Bundesbank?
Oder gilt hier ein anderes Prinzip?

Die Zentralbanken schütten ihre Gewinne ausschließlich an den Staat aus, was die Frage nach den „Anteilen“ obsolet macht. Die ZB steht und fällt mit der Gesetzlichkeit des Gesetzlichen Zahlungsmittels, also mit dem Gesetzgeber – ist von seinem Wesen her also ein Staatsorgan. Die einzige Frage bleibt, weshalb sich der Staat auf dem Privatsektor verschuldet und nicht bei ihrer eigenen „Staatsbank“. Sabotage?

Schöne Grüße

Edit: Der Genauigkeit in der Geldtheorie zuliebe, und im Hinblick auf meinen letzten Satz, noch folgende Anmerkung:

Wer immer kauft, verschuldet sich. Wenn der Staat auf dem Privatsektor kauft, verschuldet er sich auf diesem. Das Wesen der Schuld in der Volkswirtschaft ist aber nicht, dass diese zu begleichen sind, sondern dass diese einen Zins als Mehrleistung abverlangt. Somit besteht der zu behebende Fehler auch nicht in der Staatsschuld an sich, sondern darin, dass dieser im Gegensatz zur Banknote (welche ja auch als Schuldschein angesehen werden könnte) ein Zins anhaftet.

Bei weiterem Interesse gerne auch hier schauen (vor allem die Diskussion mit @BillHicks)

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...

Von Pfarrern, dem Mann im Himmel, seinen himmlischen Noten und dem Geld

Ashitaka @, Freitag, 27.02.2015, 16:18 vor 3353 Tagen @ Nico 3583 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 16:38

Hallo Nico,

freut mich, dass du dir da so viele Gedanken machst. Als Debitist ein paar Anmerkungen und eine nette Geschichte.

Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die
„Grundlage“, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden.

Wenn du den Kauf auf alles beziehst, was Leistungsprozesse vorfinanziert, kann ich dem Gedanken folgen. Wenn du den Kauf eines bereits hergestellten Produktes meinst, fängst du hingegen mitten drin an, statt die für die Herstellung notwendigen Verschuldungen (Kontrakte, eben auch Käufe) mit einzubeziehen.

Geld kauft nicht, Geld bezahlt, d.h. die Schuld erlischt, wenn der
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.

Kleiner Tip, bevor Azur bölkt: Die Schuld wird erfüllt, das Schuldverhältnis erlischt. Ja, Geld kauft nicht, sondern mit Geld wird der Kaufpreis bezahlt.

Wer also immer Schulden macht, der emittiert „Geld“.

Für das emittieren von Geld bedarf es bereits eines Schuldverhältnisses (Finanzierung = Kreditvertrag, Staatsverschuldung). Die ZB kauft den Schuldtitel von der GB an und refinanziert diese damit.

Stell dir das ganze wie folgt vor:

Von Pfarrern, dem Mann im Himmel, himmlischen Noten und dem Geld

Du kaufst dir von deinem Nachbarn eine Kiste Fisch. Dein Nachbar will die Kiste Fisch bis zum Ende der Woche wieder. Du kannst die Kiste Fisch jedoch erst über die nächsten 2 Wochen angeln, hast also ein Zeit- bzw. Terminproblem. Du gehst zum Pfarrer und fragst ihn nach Vertrauen. "Lieber Nico" antwortet der Pfarrer. "Nach reichlicher Überlegung und Prüfung deiner Verhältnisse gebe ich dir für 6 Wochen das Vertrauen (Kredit)."

Der Pfarrer dreht sich um, nimmt den soeben geschaffenen Kredititel und schmeißt ihn über das Kirchendach in den Pool hinter der Kirche. Jetzt öffnet sich der Himmel und ein mächtig strahlender Mann greift von oben in den Pool. In der linken Hand hält er den Kredittitel, in der rechten Hand hält er eine Urkunde (urchundi = "Die Erkenntnis") vor die Nase des Pfarrers.

Dann spricht der Mann: "Diese Urkunde soll fortan ein von oben bestimmtes Zahlungsmittel für alle Schulden sein. So auch für deine Schulden, lieber Nico. Wer diese - meine - Urkunde in seinen Händen hält, ist ermächtigt, sich durch Weitergabe von der Schuld im Werte deiner Schuld (1 Kiste Fisch) zu befreien. Dem Akzeptant sichere ich von hier oben zu, dass er die selbe Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde erfährt. Die Urkunde soll ihm diese Erkenntnis garantieren.

So soll es sein: Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und dem Renntier ist für die Dauer des Verhältnisses gültig (GELD), die Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde zu begründen. Diese Macht wird euch mit dem Tage genommen, da das Verhältnis (Kredit) zwischen dem Pfarrer und Nico enden wird. Einen Tag vor Ablauf werde ich den Kredittitel von hier oben zurück in den Pool werfen. Ihr seit dann dazu verpflichtet, mir im Gegenzug die Urkunde auszuhändigen. Und wehe dem, ihr weigert euch!"

Der strahlende Mann verschwindet, die Wolken schließen sich und der Pfarrer dreht sich um und überreicht Nico nun die Urkunde.

Die Fed als
Schuldner emittiert Banknoten, die US-Regierung emittiert vor allem
Staatsanleihen, aber KEINE Banknoten.

Anmerkung: Die FED refinanziert die Staatstitel (Kauf mit Rückkaufvereinbarung). Sie ist nicht Schuldner dessen, was den Staattitel begründet. Die FED kommt erst anschließend ins Spiel, so wie jede ZB oder der Mann im Himmel.

Zentralbanken schulden nur die Rückübertragung des Staatstitels auf den Verkäufer. Sie aktivieren die Rückkaufforderung und passivieren Rückübertragungsverpflichtungen, die sie nach bereits ausgehändigten Noten (Umlauf) und Zentralbankguthaben trennen.

Deshalb bezahlt die US-Regierung auch
keine Zinsen an die Fed, sondern an alle Halter von US-Staatsanleihen. Wenn
die Fed US-Staatsanleihen hält, dann zahlt die Fed die Zinsen sogar wieder
als Notenbankgewinn an den Staat zurück.

Perfekt

Die hier gestellten Fragen fußen auf der irrigen Vorstellung vom
„kaufendem Geld“. Diese Vorstellung drängt sich einem von Kindesbeinen
an förmlich auf, und wird vom Laien sowieso und in aller Regel auch vom
„Experten“ zum Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen gemacht. Aus
diesem Grunde begegnet man auch alle Nase lang der Frage, "womit Geld
eigentlich gedeckt sei" oder dem "Geld aus dem Nichts" (böse, böse).

So ist es.

Warum verschuldet sich der Staat auf dem
Privatsektor, und nicht vielmehr ausschließlich bei ihrer Zentralbank?

Weil die Zentralbank (der strahlende Mann im Himmel) nur refinanziert. Sie kann dem Staat nichts bieten, was dieser zu schulden bereit wäre. Oder anders ausgedrückt: Der Staat wird immer und ausschließlich durch die Ansprüche seiner Untertanen getragen (finanziert). Siehe Sammlung.

Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar
ausländische Staatsanleihen?

Weil sich das Machtsystem langsam aber sicher dem Ende neigt. Dies alles dient zur Vermeidung des Abbruches, dem Ausgleich fehlender Nachfrage nach Staatsverschuldung.

Die Zentralbanken schütten ihre Gewinne ausschließlich an den Staat aus,
was die Frage nach den „Anteilen“ obsolet macht. Die ZB steht und
fällt mit der Gesetzlichkeit des Gesetzlichen Zahlungsmittels, also mit
dem Gesetzgeber – ist von seinem Wesen her also ein Staatsorgan.

Exakt. Ein Institut zu dem wir aufsehen (siehe strahlender Mann im Himmel).

Die
einzige Frage bleibt, weshalb sich der Staat auf dem Privatsektor
verschuldet und nicht bei ihrer eigenen „Staatsbank“. Sabotage?

Siehe oben.

Wer immer kauft, verschuldet sich.

Richig, sofern Kauf sich auf jeden Leistungsprozess und damit auf Vorfinanzierungen bezieht.

Wenn der Staat auf dem Privatsektor
kauft, verschuldet er sich auf diesem. Das Wesen der Schuld in der
Volkswirtschaft ist aber nicht, dass diese zu begleichen sind, sondern dass
diese einen Zins als Mehrleistung abverlangt. Somit besteht der zu
behebende Fehler auch nicht in der Staatsschuld an sich, sondern darin,
dass dieser im Gegensatz zur Banknote (welche ja auch als Schuldschein
angesehen werden könnte) ein Zins anhaftet.

Es ist nicht so, dass an der Banknote nicht geknabbert wird. Die Bankmaus (Dottore) hat das doch damals mal in einem vorzüglichen Beitrag (nicht in diese Forum) super geil zusammen gefasst (Zinß).

Herzlichst grüßend,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Schönes Bild - sehr guter Verweis - wieso sollte aber irgendwer auf den Strahlemann aus dem Himmel hören?

Silke, Freitag, 27.02.2015, 22:58 vor 3353 Tagen @ Ashitaka 3322 Views

bearbeitet von Silke, Freitag, 27.02.2015, 23:01

desterwegen?
Schwert
und Waage

PS.
An Azur: Ich habe leider nicht gut erklärt.
Warum gieren alle nach Geld?
Weil sie sich entschulden müssen und Geld die Funktion GZ, StZM hat.
Das erklärt nicht, was Geld ist.

Aber ihr Beide kommt gut voran...[[top]]

Der wie Gott ist

Ashitaka @, Sonntag, 01.03.2015, 10:18 vor 3351 Tagen @ Silke 3293 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 01.03.2015, 10:36

Guten Morgen Silke,

Der Erzengel Michael (hebräisch: Wer ist wie Gott?) trifft es sehr gut.

Mit großer Vorliebe hüllt sich die Waffe des Machthalters in das Gewand des göttlichen Beschützers. Der Strahlemann aus dem Himmel (Jahrtausende so verbildlicht) ist zugleich derjenige, der in der Geschichte den rechtlichen Rahmen gesetzt hat (natürlich erst sehr viel später), derjenige, der dafür verantwortlich war, dass ein Kontrakt zwischen Nico und dem Nachbarn zustande kam, für den der Pfarrer bereit war Nico sein Vertrauen zu schenken. Genormt, befristet.

Nico hat ein Zeitproblem, der Nachbar mit großer Wahrscheinlichkeit das Problem des fehlenden Bedarfs einer Kiste Fisch zum Fälligkeitstermin. Aus diesem Grunde wurden ja schon lange vor den Münzen bzw. Noten (Jahrhunderte lang gab es Herrschaftsgebiete in denen Münzen unwichtig blieben) solche Schuldtitel (Forderungen) an andere zwecks Tilgung von Schuldkontrakten abgetreten. Der Kapitalismus startete bekanntlich nicht mit dem Geld, sondern mit der Schuld. Das Problem der Schuldtitel: Die Gewährleistung, dass der Schuldner (hier Nico) auch wirklich zum Fälligkeitstermin eine Kiste Fisch liefern wird.

Die Erfüllung der Kontrakte musste also aus dem Weg geräumt werden. Was es brauchte, war ein Instrument, durch das die Erfüllung des ursprünglichen Kontraktes (Erfüllung: Kiste Fisch) für den Gläubiger unwesentlich (erfüllungshalber) wurde.

Was es brauchte war ein mächtiger Dritter, der mit seinem Eigentum bzw seiner Vollstreckungsmacht die Schuldtitel als eine vertrauenswürdige Sicherheit beurkundete (Ob nun in Form von Münzen oder Zetteln, hauptsache kurant). Indem der Machthalter (der Strahlemann) zugleich seine Abgaben darin festsetzte, wurde sein Machtkreislauf geschlossen, musste nicht nur jeder in seine Urkunden vertrauen, sondern die Strafe im Falle einer fehlenden Lieferung zum Abgabentermin fürchten.

Die Beurkundungen erhielten ihren Wert also nicht durch private Kontrakte, sondern durch ihr Nichthaben zum Abgabentermin. Die privaten Kontrakte sicherten nur den Wert, sorgten über erste Märkte (zunächst Provinzen) für die Beschaffung des Abgabenmittels. Das gilt bis heute. Würde man die Steuern nicht mehr in Euro festsetzen, wäre die Währung binnen weniger Stunden wertlos (Abverkauf ohne Ende).

Dadurch, dass der Machthalter (Strahlemann) die Urkunde als Abgabenmittel bestimmte, erfuhr das zugrunde liegende Schuldverhältnis (der Kreditkontrakt) die Gültigkeit (Eigenschaft = Machtpotential). Einzig der Machthalter / die Zentralmacht kann bestimmen, was gültig ist (ob nun heute Schuldverhältnisse, oder in den Anfängen Naturalien bzw. Waffenmetalle).

Dadurch dass heute nur noch Schuldverhältnisse gültig (Geld) werden können, führt kein Weg an einer Aufschuldung vorbei. Das Problem ist, dass solange wir Geldschulden erfüllen, wir im Blick auf das debitistische Gesamtsystem nur erfüllungshalber erfüllen. In Wahrheit fordert jede Bezahlung einer Schuld mit Geld ein notenbankfähiges Schuldverhältnis (notenbankfähige Schuldtitel), so wie jedes Guthaben auf Geld ein noch nicht erloschenes Schuldverhältnis erfordert.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Jeder Text ein Treffer. Danke für diese tiefgehende Bereicherung des Forums (oT)

Silke, Sonntag, 01.03.2015, 12:36 vor 3351 Tagen @ Ashitaka 3065 Views

- kein Text -

Geld gegen Leistung

Nico @, Samstag, 28.02.2015, 18:36 vor 3352 Tagen @ Ashitaka 3321 Views

Hallo Nico,

freut mich, dass du dir da so viele Gedanken machst. Als Debitist ein paar
Anmerkungen und eine nette Geschichte.

Danke für die Anerkennung - schön, dass auch du für das Wohl der Menschen eintrittst.

Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die
„Grundlage“, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden.


Wenn du den Kauf auf alles beziehst, was Leistungsprozesse vorfinanziert,
kann ich dem Gedanken folgen.

Ja, meine Definition von Leistung als alles, was in Rechnung gestellt wird, findest du auch in meiner Antwort an @azur. Diese Definition verwende ich übrigens schon seit langer Zeit. Ein „Kauf“ kann sich natürlich mehr, oder auch weniger freiwillig ereignen.

Wenn du den Kauf eines bereits hergestellten
Produktes meinst, fängst du hingegen mitten drin an, statt die für die
Herstellung notwendigen Verschuldungen (Kontrakte, eben auch Käufe) mit
einzubeziehen.

Natürlich auch, aber ich betrachte z.B. auch die Nachfrage nach Arbeitskraft als Produktionsmittel vom Wesen her als Kauf. Was du, lieber Ashitaka, noch nicht einsehen wolltest, ist der Umstand, dass der Mehrwert aus monetärer Sicht netto in die Welt tritt. Der Mehrwert ist explizit das, was über die Vorfinanzierung hinausgeht. Meiner Ansicht nach, kann alles, was wir „Geld“ nennen, nur als Mehrwert in die monetäre Welt gelangt sein, und damit also grundsätzlich eine „Schuld ex nihilo“, und nicht nur gegenüber dem bösen Staat.

Geld kauft nicht, Geld bezahlt, d.h. die Schuld erlischt, wenn der
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.


Kleiner Tip, bevor Azur bölkt: Die Schuld wird erfüllt, das
Schuldverhältnis erlischt. Ja, Geld kauft nicht, sondern mit Geld wird der
Kaufpreis bezahlt.

Aus meinem Verständnis heraus auch die grundlegendste Überlegung des Debitismus überhaupt – zentrales Axiom.

Wer also immer Schulden macht, der emittiert „Geld“.


Für das emittieren von Geld bedarf es bereits eines Schuldverhältnisses
(Finanzierung = Kreditvertrag, Staatsverschuldung). Die ZB kauft den
Schuldtitel von der GB an und refinanziert diese damit.

Nicht notwendig.

Stell dir das ganze wie folgt vor:

Von Pfarrern, dem Mann im Himmel, himmlischen Noten und dem Geld

Du kaufst dir von deinem Nachbarn eine Kiste Fisch. Dein Nachbar will die
Kiste Fisch bis zum Ende der Woche wieder. Du kannst die Kiste Fisch jedoch
erst über die nächsten 2 Wochen angeln, hast also ein Zeit- bzw.
Terminproblem. Du gehst zum Pfarrer und fragst ihn nach Vertrauen. "Lieber
Nico" antwortet der Pfarrer. "Nach reichlicher Überlegung und Prüfung
deiner Verhältnisse gebe ich dir für 6 Wochen das Vertrauen (Kredit)."

Der Pfarrer dreht sich um, nimmt den soeben geschaffenen Kredititel und
schmeißt ihn über das Kirchendach in den Pool hinter der Kirche. Jetzt
öffnet sich der Himmel und ein mächtig strahlender Mann greift von oben
in den Pool. In der linken Hand hält er den Kredittitel, in der rechten
Hand hält er eine Urkunde (urchundi = "Die Erkenntnis") vor die Nase des
Pfarrers.

Dann spricht der Mann: "Diese Urkunde soll fortan ein von oben bestimmtes
Zahlungsmittel für alle Schulden sein. So auch für deine Schulden, lieber
Nico. Wer diese - meine - Urkunde in seinen Händen hält, ist ermächtigt,
sich durch Weitergabe von der Schuld im Werte deiner Schuld (1 Kiste Fisch)
zu befreien. Dem Akzeptant sichere ich von hier oben zu, dass er die selbe
Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde erfährt. Die Urkunde soll ihm
diese Erkenntnis garantieren.

So soll es sein: Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und dem
Renntier ist für die Dauer des Verhältnisses gültig (GELD), die
Ermächtigung aus dem Besitz der Urkunde zu begründen. Diese Macht wird
euch mit dem Tage genommen, da das Verhältnis (Kredit) zwischen dem
Pfarrer und Nico enden wird. Einen Tag vor Ablauf werde ich den Kredittitel
von hier oben zurück in den Pool werfen. Ihr seit dann dazu verpflichtet,
mir im Gegenzug die Urkunde auszuhändigen. Und wehe dem, ihr weigert
euch!"

Der strahlende Mann verschwindet, die Wolken schließen sich und der
Pfarrer dreht sich um und überreicht Nico nun die
Urkunde.

Warum überreicht der Pfarrer die Urkunde nicht gleich dem Nachbarn mit den Fischen? Wir haben hier doch nur die übliche Kreditfinanzierung über Bande. Es ist egal, ob „Nico“ nun das Vertrauen des Nachbarn oder des Pfarrers genießt. Auch der „mächtig strahlende Mann“ kann mit einbezogen sein, muss aber nicht. Was aber richtig ist, dass beide Handelspartner sich einer gemeinsamen Autorität unterwerfen, welche auch der Pfarrer selbst hätte übernehmen können. Dieser grundlegende Prozess der Entstehung des Staates mag übrigens tausend mal sofort in die Revolution geführt haben, es wäre hinreichend, wenn es denn nun doch nur einmal klappt.

Die Fed als
Schuldner emittiert Banknoten, die US-Regierung emittiert vor allem
Staatsanleihen, aber KEINE Banknoten.


Anmerkung: Die FED refinanziert die Staatstitel (Kauf mit
Rückkaufvereinbarung). Sie ist nicht Schuldner dessen, was den Staattitel
begründet. Die FED kommt erst anschließend ins Spiel, so wie jede ZB oder
der Mann im Himmel.

Naja, wenn der Staat in seiner Entstehung erst auf die Fed warten muss, dann bin ich auch etwas ratlos. [[freude]]

Zentralbanken schulden nur die Rückübertragung des Staatstitels auf den
Verkäufer. Sie aktivieren die Rückkaufforderung und passivieren
Rückübertragungsverpflichtungen, die sie nach bereits ausgehändigten
Noten (Umlauf) und Zentralbankguthaben trennen.

Ja, wobei aber auch genauso gut vorstellbar wäre, dass die ZB nur eine Forderung gegen die Geschäftsbank verbucht, wenn sie ihr Zentralbankgeld aushändigt.

Warum verschuldet sich der Staat auf dem
Privatsektor, und nicht vielmehr ausschließlich bei ihrer Zentralbank?


Weil die Zentralbank (der strahlende Mann im Himmel) nur refinanziert. Sie
kann dem Staat nichts bieten, was dieser zu schulden bereit wäre. Oder
anders ausgedrückt: Der Staat wird immer und ausschließlich durch die
Ansprüche seiner Untertanen getragen (finanziert). Siehe
Sammlung.

Dem widerspreche ich auch nicht, nur dass der Staat dabei aber auch moralisch von seinem Volk (oder zumindest einer Majorität) getragen sein kann.

Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar
ausländische Staatsanleihen?


Weil sich das Machtsystem langsam aber sicher dem Ende neigt. Dies alles
dient zur Vermeidung des Abbruches, dem Ausgleich fehlender Nachfrage nach
Staatsverschuldung.

Dieser Aspekt ist Ausdruck eines „Machtsystems“ welches über das offizielle hinausgeht. Das dieses Schattensystem am Ende ist, glaube ich ja auch. Dann nämlich, wenn sie solche Tricks nicht mehr anwenden können. Wenn die Nationen wieder primär als Interessengemeinschaften verstanden werden, und diese Natürlichen Interessen nicht weiter verleugnet werden.

Die Zentralbanken schütten ihre Gewinne ausschließlich an den Staat

aus,

was die Frage nach den „Anteilen“ obsolet macht. Die ZB steht und
fällt mit der Gesetzlichkeit des Gesetzlichen Zahlungsmittels, also

mit

dem Gesetzgeber – ist von seinem Wesen her also ein Staatsorgan.


Exakt. Ein Institut zu dem wir aufsehen (siehe strahlender Mann im
Himmel).

Solange gesagt werden kann, dass dieses Institut demokratisch konstituiert ist, verdient es alle Male den Respekt des Einzelnen.

Wenn der Staat auf dem Privatsektor
kauft, verschuldet er sich auf diesem. Das Wesen der Schuld in der
Volkswirtschaft ist aber nicht, dass diese zu begleichen sind, sondern

dass

diese einen Zins als Mehrleistung abverlangt. Somit besteht der zu
behebende Fehler auch nicht in der Staatsschuld an sich, sondern darin,
dass dieser im Gegensatz zur Banknote (welche ja auch als Schuldschein
angesehen werden könnte) ein Zins anhaftet.


Es ist nicht so, dass an der Banknote nicht geknabbert wird. Die Bankmaus
(Dottore) hat das doch damals mal in einem vorzüglichen Beitrag (nicht in
diese Forum)
super
geil
zusammen gefasst (Zinß).

An der Banknote knabbert für gewöhnlich nur die Inflation. Diese wird zumeist durch staatliche Nachfrage induziert, was erkennen lässt, dass staatliches „Gelddrucken“ einer Besteuerung gleichkommt, was im rechten Maße auch der allgemeinen Wohlfahrt zuträglich wäre. Schließlich sind Steuern unvermeidlich und bedeuten die Einkommen aller für die Staatsfunktionen Schaffender. Darüber hinaus hält eine Inflation die ausgegebenen Banknoten in Bewegung.

Herzlichst grüßend,

Ashitaka

Hat mich gefreut,

Nico

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...

Antworten

Ashitaka @, Sonntag, 01.03.2015, 11:44 vor 3351 Tagen @ Nico 3326 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 01.03.2015, 11:50

Guten Morgen Nico,

Ja, meine Definition von Leistung als alles, was in Rechnung gestellt
wird, findest du auch in meiner Antwort an @azur. Diese Definition verwende
ich übrigens schon seit langer Zeit. Ein „Kauf“ kann sich natürlich
mehr, oder auch weniger freiwillig ereignen.

Der Kauf ist nur in Rechtsräumen denkbar, dort wo dem Fremden (Schuldner) im Zweifel mit Vollstreckung gedroht werden kann, er sich auf Normen berufen kann, sollte der Schuldner den Kaufkontrakt nicht erfüllen. Jeder Rechtsraum ist unfreiwillig, ist der Unterwerfung durch eine Zentralmacht zu "verdanken". Dass das einzelne Subjekt einen Kauf als freiwillig erachtet, liegt einzig und allein darin begründet, dass der Machthalter ihm Zeit zu schenken bereit ist, um die Abgaben an ihn zu liefern. Zieht der Machthalter die Zügel an, verschwinden die freiwillig erscheinenden Käufe, orientiert sich jeder zu solchen Käufen hin, durch die man schnellstmöglich an das Abgabenmittel gelangt. Wird schneller passieren, als wir derzeit glauben.

Wenn du den Kauf eines bereits hergestellten
Produktes meinst, fängst du hingegen mitten drin an, statt die für die
Herstellung notwendigen Verschuldungen (Kontrakte, eben auch Käufe) mit
einzubeziehen.


Natürlich auch, aber ich betrachte z.B. auch die Nachfrage nach
Arbeitskraft als Produktionsmittel vom Wesen her als Kauf. Was du, lieber
Ashitaka, noch nicht einsehen wolltest, ist der Umstand, dass der Mehrwert
aus monetärer Sicht netto in die Welt tritt. Der Mehrwert ist explizit
das, was über die Vorfinanzierung hinausgeht. Meiner Ansicht nach, kann
alles, was wir „Geld“ nennen, nur als Mehrwert in die monetäre Welt
gelangt sein, und damit also grundsätzlich eine „Schuld ex nihilo“,
und nicht nur gegenüber dem bösen Staat.

Dieser über die Vorfinanzierung (Kosten) hinausgehende Mehrwert kann aber nur durch Verschuldung anderer Subjekte (Nachschuldner) realisiert werden. Insofern bleiben Mehrwerte ohne entsprechende Nachschuldner "Wertvorstellungen" ohne Realisationsmöglichkeit. Eine ausschließlich monetäre Sicht ist aus meiner Sicht irreführend, weil sie nicht die Frage beantworten kann, wodurch das Monetäre einzig und allein das Licht der Welt erblickt (eben durch Verschuldung). Ohne Verschuldung ist das Monetäre nichts Wert (Extreminflation).

Folgender Satz von dir...

"Wenn wir also weiter das Eigenkapital als eine Schuld gegen den Eigner dessen was da bilanziert wird auffassen, dann bedeutet dies, dass Aktiva immer und grundsätzlich zu 100 % verschuldet ist, und niemand dem das nicht schon zuvor stets gegenwärtig war, sollte sich Debitist nennen."
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=279410

... bringt es doch auf den Punkt. Du kannst kein Vermögen (Mehrwert) verteidigen (Bewertungen aufrecht erhalten), wenn sich nicht für dieses Vermögen verschuldet wird. Jede Bewertung orientiert sich am Markt, d.h. an der Realisation der Vermögenspreise. Und realisiert wird halt nur indem die Schuld mit Geld (Verschuldung) bezahlt wird.

Wer also immer Schulden macht, der emittiert „Geld“.


Für das emittieren von Geld bedarf es bereits eines Schuldverhältnisses
(Finanzierung = Kreditvertrag, Staatsverschuldung). Die ZB kauft den
Schuldtitel von der GB an und refinanziert diese damit.


Nicht notwendig.

Wie meinst du das? Wie kann funktionelles Geld ohne zugrunde liegende Schuld entstehen? Ganz konkret.

Warum überreicht der Pfarrer die Urkunde nicht gleich dem Nachbarn mit
den Fischen?

Weil dieser nicht das Fristenproblem des Schuldners hat. Zudem haftet er (als Gläubiger) nicht für seinen Schuldner / wie sein Schuldner. Die Urkunde, die Nico erhält bietet als erstes Nico das Anrecht (Ermächtigung), seine Schuld durch Übereignung der Urkunde (Münze/Note) an seinen Nachbarn zu erfüllen. Natürlich könnte Nico auch den Herausgabeanspruch an den Nachbarn abtreten. Das ändert aber nichts am Prinzip.

Wir haben hier doch nur die übliche Kreditfinanzierung über
Bande.

Ja, Kreditfinanzierung. D.h. eine Fristenverlängerung. Wo soeben noch ein Termindruck von 2 Wochen bestand, hat sich für Nico nun (durch Kredit) ein nachlassender Druck von 6 Wochen für die Tilgung des Kredits ergeben. Hurra.

Es ist egal, ob „Nico“ nun das Vertrauen des Nachbarn oder des
Pfarrers genießt.

Nein, denn Nico schafft es nicht in 2 Wochen eine Kiste Fisch zu liefern. Durch das Vertrauen des Pfarrers (der Bank) hat er nun 6 Wochen Zeit, um seine Schuld zu erfüllen. Nicht mehr gegenüber Nico, sondern gegenüber dem Pfarrer.

Auch der „mächtig strahlende Mann“ kann mit
einbezogen sein, muss aber nicht.

Der "mächtige strahlende Mann" steht stellvertretend für die Zentralmacht / den Machthalter. Es braucht einen solchen, damit Geld entstehen kann. Ich will mich bei meinen Gedanken nicht auf solche Veranstaltungen beschränken, die nur als Ableitung in einem Geldsystem funktionieren (Stichwort: Bitcoins, Regionalgeld).

Was aber richtig ist, dass beide
Handelspartner sich einer gemeinsamen Autorität unterwerfen, welche auch
der Pfarrer selbst hätte übernehmen können.

Der Pfarrer soll nur stellvertretend für die heutigen Kreditinstitute stehen. Solche gabe es auch in den Anfängen in Form elitärer (dem Palast nahestehender) Kaufmannsschichten aus denen sich die Bankierhäuser entwickelten. Es ginge auch ohne den Pfarrer (Bank), indem der Strahlemann (Machthalter) beide Funktionen übernimmt (Kreditvergabe & Ausgabe Banknoten gegen Zinß).

Anmerkung: Die FED refinanziert die Staatstitel (Kauf mit
Rückkaufvereinbarung). Sie ist nicht Schuldner dessen, was den Staattitel
begründet. Die FED kommt erst anschließend ins Spiel, so wie jede ZB oder
der Mann im Himmel.


Naja, wenn der Staat in seiner Entstehung erst auf die Fed warten muss,
dann bin ich auch etwas ratlos. [[freude]]

Es geht ja nicht um die Entstehung des Staates. Entstehen kann der Staat, sobald er sich finanzieren kann (durch Schuldverschreibung). Nur muss er sich ja auch refinanzieren (muss bezahlen), da die lieben Untertanen sofort fällige Forderungen gegen ihn stellen. Das übernimmt dann die Noten-/Zentralbank. Alle rufen Hurra, Kopfgeld, und los geht der Machtkreislauf. Helau.

Zentralbanken schulden nur die Rückübertragung des Staatstitels auf den
Verkäufer. Sie aktivieren die Rückkaufforderung und passivieren
Rückübertragungsverpflichtungen, die sie nach bereits ausgehändigten
Noten (Umlauf) und Zentralbankguthaben trennen.


Ja, wobei aber auch genauso gut vorstellbar wäre, dass die ZB nur eine
Forderung gegen die Geschäftsbank verbucht, wenn sie ihr Zentralbankgeld
aushändigt.

Nein. Die Forderung bezieht sich ja nicht auf das Zentralbankgeld, sondern auf den Rückkauf des angedienten Schuldtitels. Aktiva: Rückkaufforderung / Passiva: Rückübertragungsverpflichtung.

Würde sie sich nicht zur Rückübertragung des Kredittitels vor Ablauf des Grundgeschäfts verpflichten, liefe sie Gefahr, dass an sie nicht erfüllt wird. Dass Schuldtitel nicht erfüllt werden, ist gang und gäbe, gehört heute zum Wirtschaften dazu, wie das Amen in die Kirche. Würde man diese Gefahr auf die Zentralbank lasten, wäre sie im Handumdrehen überschuldet und das Währunsgsystem damit nicht mehr vertrauenswürdig.

Weil die Zentralbank (der strahlende Mann im Himmel) nur refinanziert. Sie
kann dem Staat nichts bieten, was dieser zu schulden bereit wäre. Oder
anders ausgedrückt: Der Staat wird immer und ausschließlich durch die
Ansprüche seiner Untertanen getragen (finanziert). Siehe

Sammlung.

Dem widerspreche ich auch nicht, nur dass der Staat dabei aber auch
moralisch von seinem Volk (oder zumindest einer Majorität) getragen sein
kann.

Natürlich. Die stärksten Staaten sind die, in denen das Volk ihren Charismatikern den Allerwertesten pudert (siehe König Obumba).

Warum kaufen nationale (sollte man doch meinen) Zentralbanken gar
ausländische Staatsanleihen?


Weil sich das Machtsystem langsam aber sicher dem Ende neigt. Dies alles
dient zur Vermeidung des Abbruches, dem Ausgleich fehlender Nachfrage nach
Staatsverschuldung.


Dieser Aspekt ist Ausdruck eines „Machtsystems“ welches über das
offizielle hinausgeht. Das dieses Schattensystem am Ende ist, glaube ich ja
auch. Dann nämlich, wenn sie solche Tricks nicht mehr anwenden können.
Wenn die Nationen wieder primär als Interessengemeinschaften verstanden
werden, und diese Natürlichen Interessen nicht weiter verleugnet werden.

Ja, nur tun dabei alle so, als könnten diese Interessen ohne Abbruch finanziert werden. Kommt der Abbruch, kommt Krieg. Denn ohne Krieg (Tribut) wäre keine Zentralmacht finanzierbar. Im Inneren wird aus Gründen fehlender Versorgungen soviel Blut vergossen werden, dass die Besatzer wie Erlöser gefeiert werden. In Europa werden meiner Meinung nach schneller Panzer rollen, wie wir das gegenwärtig glauben.

Exakt. Ein Institut zu dem wir aufsehen (siehe strahlender Mann im
Himmel).


Solange gesagt werden kann, dass dieses Institut demokratisch konstituiert
ist, verdient es alle Male den Respekt des Einzelnen.

Respekt sollte man vor keinem Institut haben. Dass wir nicht überheblich werden verdanken wir unserer Angst und dem antrainierten Gebell nach Sicherheit.

Es ist nicht so, dass an der Banknote nicht geknabbert wird. Die Bankmaus
(Dottore) hat das doch damals mal in einem vorzüglichen Beitrag (nicht in
diesem Forum)

super

geil[/link] zusammen gefasst (Zinß).


An der Banknote knabbert für gewöhnlich nur die Inflation.

Was ist mit dem Leitzins (Zinß). Solange dieser positiv ist/war, wird/wurde geknabbert. Das hat die flinke Bankmaus ganz fein beschrieben.

Hat mich gefreut,

Hoffe, dass es konstruktiv weitergehen wird und wir nicht der Personen wegen diskutieren. Hartnäckigkeit ist mir wie jede Sicht willkommen.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Das ist so leider nicht richtig - Glaubt bloss nicht Ashitakas Märchenstunden

azur @, Freitag, 27.02.2015, 19:01 vor 3353 Tagen @ Nico 3463 Views

Hallo Nico,

es mag manches an dem sein, was Du sagst, aber das ist leider völlig unrichtig:


„Geld“ ist eine Forderung und damit die Rückseite einer Schuld.

Das ist sehr falsch.

Richtig ist, dass eine Schuld spiegelbildlich zu einer Forderung besteht.

Aber Geld ist eben keine Forderung, weil es eben nicht, wie eine Forderung voraussetzt, einen konkreten Gläubiger aka Inhaber der Forderung sowie eine konkreten Schulder sowie einen konkreten Inhalt der Forderung akia die geschuldete Leistung.

Es ist ein Zahlungsmittel. Ein Schuldner einer Geldforderng (es gibt jede Menge andere Schulden, die nicht auf Geld lauten und nicht bezahlbar sind, denn geschuldet werden können u. a. Sachübereignungen - im wesentlichen via Kauf, Tausch, Schenkung, also z. B. Waren; Dienste; Nutzungen; sonstiges Tun oder Unterlassen, wie etwa über Unterlassungserklärungen zu verlangen) schuldet Geld. Das bezahlt er mit dem Zahlungsmittel.

Eine Forderung ist ein Recht etwas zu verlangen. Geld ist kein Recht etwas aus einer Forderung zu verlangen, weil es keine Forderung darstellen kann (z. B. Bargeld ist im Eigentum des Eigenbesitzer, der aber damit gegen niemanden eine Forderung gelten machen kann - sofern keine EM-Bindung). Die Akzeptanz des Zahlungsmittels regelt § 14 BBankG.

Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die
„Grundlage“, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden.

Lass uns sicherheitshalber feststellen, wie das grundsätzlich ist.

Schulden entstehen entweder durch Gesetz (z. B. Steuern, Unterhalt, Schadensersatz) oder auf Grund Rechtsgeschäft wie Vertrag.

Kauf ist eine Sonderform des Rechtsgeschäftes, geregelt im Besonderen Teil des Schuldrechts (SchR-BT, http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Rechtsquelle ; Kauf §§ 433 ff.). Dafür gilt der Allgemeine Teil des Schuldrechts.

Also entstehen Schulden nicht nur auf Grund Kauf. Dass auf dem Grund des Rechtsgeschäftes, also der Verpflichtungen daraus, hingewiesen wird, ist nur gut. Das ist die Verpflichtungsebene.

Rechtsgrundloses wird kondiziert (z. B. Leistungskondiktion usw.).

Rechtsgrund: http://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund)

Sollte sich
dieses Gekaufte nun verflüchtigen (Wertberichtigung), dann führt dieses
u.U. zum Konkurs. Das Mittels Kauf emittierte „Geld“ verschwindet nun
mit dem Schuldner zusammen, d.h. es wird wegen Uneinbringlichkeit
ausgebucht.

Geld kauft nicht, Geld bezahlt,

Mit Geld wird gekauft. Mit Geld wird bezahlt.

d.h. die Schuld erlischt, wenn der
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.

Geld ist doch aber kein Schuldschein! Es ist niemals eine Forderung, weil des dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Und was ein Schuldschein ist, kann man doch einfach nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein

Geld ist nichts, was einen fordern lässt. Silke hat es ja neulich auch schön erklärt: Das ist auch gar nicht notwendig, weil ja alle Welt nach Geld gieren muss, weil alle Geld brauchen (die einen dringender, als die anderen usw. Schuldendruck usw.).

Glaub nicht Ashitakas Erfindungen. Der kann nicht nachschlagen und hat keinerlei juristische Ausbildung.

Es ist völlig sinnlos sich einfach etwas zusammenzureimen. Relevant ist hierbei ausschließlich das das regelnde Gesetz bzw. die Rechtsprechung. Das ist völlig unstritte Materie und das kann man daher in jedem Kommentar und jedem juristischem Fachbuch so nachlesen (es gibt da auch einfacherer, für den Einstieg).

Also bitte schauen, was eine Forderung ist und wie Forderungen entstehen.

Bitte nicht einfach etwas ausdenken, denn das kann dann eben sehr leicht in die Irre führen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Würde es dich nicht geben, hätte ich dich erfunden

Ashitaka @, Freitag, 27.02.2015, 21:39 vor 3353 Tagen @ azur 3475 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 22:02

Lieber Azur,

Glaub nicht Ashitakas Erfindungen. Der kann nicht nachschlagen und hat
keinerlei juristische Ausbildung.

Jemand, der Eigentum an Forderungen erklären will, hat niemals eine Universität von innen gesehen. Umso weniger wundert es mich, dass du auf mich anspringen musst, wie ein kleiner kläffender Köter.

Was Azur nicht versteht

Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Es muss eine Sache beherrscht werden! Eine Forderung ist keine Sache, deshalb niemals eine Sachherrschaft. Sehr wohl jedoch kann ich Eigentümer des Titels (des Rechtstitels) aus dem Vertragsgeschäft sein. So zum Beispiel bei Wertpapieren. Dieses Papier ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur vom Inhaber der Urkunde geltend gemacht werden kann. Im Sachenrecht ist der Inhaber derjenige, der eine Sache (hier Urkunde) in seiner Verfügungsgewalt hält. Den Anspruch (die Forderung) aus der Urkunde hält er in keiner Verfügungsgewalt, sondern er fordert das Recht der Verfügungsgewalt. Deshalb ist die Forderung niemals Eigentum! Denn Eigentum ist Herrschaft über Sachen, nicht Herrschaft über Rechtsgegenstände.

Herzlichst,

Ashitaka

Dass Geld ein Schuldverhältnis (Kredit) ist (dem Debitismus sei Dank, dass das geklärt wurde), dass es kein Ding ist, dass die Banknote eine Urkunde ist, dass sie dem Subjekt eine rechtlich gewährleistete konkrete Befugnis (Rechtsmacht bzw. Willensmacht i.S. Savigny) verleiht, die eben nicht gleichzusetzen ist mit einer spezifischen Befugnis (dem Anspruch bzw. der Stellung einer Forderung), dass ein Kauf nicht durch Geld, sondern durch Vertrag zustande kommt, dass Geld lediglich den Kaufpreis bezahlt (Bezahlung = Tun = Leistung), dass diese Leistung jedoch auch bewirkt (die Schuld erfüllt) werden muss, damit der Geldgläubiger vollumfänglich befriedigt wird, .... so langsam ahne ich, wie deine Mission lautet.

:-)

Die Frage, ob man dich überhaupt ansatzweise ernst nehmen darf, da du Eigentum an Forderungen erfunden hast, ist eigentlich schon längst beantwortet. Nein, du bist kein Jurist.

Grüße dich und freue mich, dass du immer wieder für Erklärungen den Kopf hin hälst. Gäbe es dich nicht, hätte ich dich erfinden müssen. Den Satz bitte zweimal lesen, lieber Azur, für beide Gehirnhälften.

--
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Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Ashitaka hat also noch nicht mal den Unterschied von Eigentum und Besitz verstanden - EOD

azur @, Freitag, 27.02.2015, 22:16 vor 3353 Tagen @ Ashitaka 3478 Views

Man sehe:


Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche
die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Es muss eine Sache
beherrscht werden!

Ashitaka hat also noch nicht mal verstanden, was der Unterschied von Besitz und Eigentum ist.

Man kann aber eine Sache im Eigentum haben, die man nie in Besitz hatte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung#.C3.9Cbergabe

Das eine ist das rechtliche zu einem gehören, das andere ist die sogenannte tatsächliche Sachherrschaft.

Ein Eigentümer einer Mietwohnung kann darin wohnen: Eigentümer und Besitzer in einer Person = Eigenbesitzer.

Oder er überlässt es einem anderen, der dann das Recht zum Besitz hat = Fremdbesitzer.

Vielfach wird nicht verstanden, dass es dabei jeweils um ganz andere Dinge geht.

Das eine ist quasi das vom Recht anerkannte und zugeordnete: zu einem gehören = Eigentum, das andere quasi das Anfassen (um es geboten einfach zu sagen), das tatsächliche Beherrschen einer Sache.

Auch eine Forderung gehört einem Forderungsinhaber. Und man kann auch sogenannte nicht materielle Dinge sein eigen nennen und die Rechtsordnung schützt das: z. B. Urheberrechte, Nutzungsrechte usw., die sich übertragen lassen, z. B. mit Lizenz. Auch Forderungen können von dem, dem sie gehört, übertragen werden via Abtretung (siehe BGB).

Ashitaka tut mal wieder nur so, als hätte er Ahnung vom Recht, wobei er stetig zeigt, dass es nicht so ist.

Über die Motive für dieses So-tun-als-ob kann man nur spekulieren.

Es heißt übrigens Rechtsinstitut, und nicht Institut. Es ist noch nicht lange her, da nahm er an, dass Rechtsinstitut hieße, dass es überhaupt Recht in einer Gesellschaft gäbe.

Auch das war einfach nur falsch und ohne jede Kenntnis (und Nachschlagen) vor bloß sich hin behauptet.

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Um die Unterscheidung von Besitz & Eigentum ging es in keinem Satz. Es ging darum, dass es kein Eigentum an Forderungen gibt

Ashitaka @, Freitag, 27.02.2015, 22:54 vor 3353 Tagen @ azur 3406 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 23:10

Hallo Herr Eigentum an Forderungen,

Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche
die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Es muss eine Sache
beherrscht werden!


Ashitaka hat also noch nicht mal verstanden, was der Unterschied von
Besitz und Eigentum ist.

Ich habe in dem Text auch gar nicht zwischen Eigentum und Besitz unterschieden, sondern die Definition des Eigentums geliefert.

Mir ist schon klar, weshalb du das nun so verdrehen und damit ablenken musst. Als hätte ich von einer solchen Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz in dem zitierten Satz überhaupt geschrieben, als könne Azur nun eine Diskussion darum führen. Azur, verkauf das Forum nicht für blöd. Du musst dein Köpfchen anstrengen, nicht Beiträge der Beiträge wegen schreiben.

Man kann aber eine Sache im Eigentum haben, die man nie in Besitz hatte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung#.C3.9Cbergabe

Azur kann aber auch um den Kontext desjenigen, dem er Antwortet, umherschreiben. Jeder hier dürfte merken, wie du vor der Diskussion flüchtest. Erst die Verdrehung, dann "man kann aber auch..." und natürlich ........ Wikipedia. Immer die selbe Masche.

Du bist und bleibst mein Held. Ich lass dich nicht mehr los.

Auch eine Forderung gehört einem Forderungsinhaber. Und man kann auch
sogenannte nicht materielle Dinge sein eigen nennen und die Rechtsordnung
schützt das: z. B. Urheberrechte, Nutzungsrechte usw., die sich
übertragen lassen, z. B. mit Lizenz. Auch Forderungen können von dem, dem
sie gehört, übertragen werden via Abtretung (siehe BGB).

Und auch dadurch, dass du an einen Inhaber einer Forderung denkst, wirst du keinen Eigentümer finden. Denn Eigentum an Forderungen gibt es schlicht nicht.

Ashitaka tut mal wieder nur so, als hätte er Ahnung vom Recht, wobei er
stetig zeigt, dass es nicht so ist.

Das ist wie immer deine Standardpredigt (Achtung vor Ashitaka!), die dadurch Gewicht verliert, dass du deine geistige Bankrotterklärung (Eigentum an Forderungen) immer zu umkreisen musst. Für solch eine Behauptung hätte man dich aus jedem Hörsaal "gejubelt".

Es heißt übrigens Rechtsinstitut, und nicht Institut.

Niedlich. Immer weniger Gewicht, sag ich ja. Demnächst geht es um Schnürsenkel, die Ashitaka sich nicht binden kann.

Das ist aber schon etwas!

Es ist noch nicht lange her, da nahm er an, dass Rechtsinstitut hieße, dass > es überhaupt Recht in einer Gesellschaft gäbe.

Du lügst. Und das ist gut so. Hast du mal eine Quelle? Wo nahm Ashitaka denn an, dass das Rechtsinstitut das Recht in einer Gesellschaft meint?

Ich schrieb: "Das Rechtsinstitut umfasst die Gesamtheit aller Normen. Das Eigentum wird durch das Rechtsinstitut garantiert (eine Institutsgarantie)."

Quelle: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=315729

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Sachherrschaft ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz verwendet wird - es hat keinen Sinn mit Ashitaka

azur @, Freitag, 27.02.2015, 23:10 vor 3353 Tagen @ Ashitaka 3346 Views


Ich habe in dem Text auch gar nicht zwischen Eigentum und Besitz
unterschieden, sondern die Definition des Eigentums geliefert.

Das ist von Dir und das ist grob falsch:

"Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung *an einer Sache* zulässt. Es muss eine Sache beherrscht werden!"

Und zwar in mehrfacher Hinsicht.

U. a. "Sachherrschaft" ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz verwendet wird.

Wie gezeigt, hat das mit dem Eigentum an sich nur indirekt zu tun. Wer Eigentum und Sachherrschaft vermengt, der hat es eben nicht verstanden.

Eine weitere Anmaßung: "sondern die Definition des Eigentums geliefert" ist wieder nur zum Lachen.

Ashitaka kann gar nichts in dieser Beziehung, bringt stetig massenhafte grobe Fehler und tut so, als könne er irgendwas in dieser Beziehung aussagen.

Es verbietet sich jede weitere Diskussion, weil er bei keinem rechtlich relevanten Thema irgend ein entsprechendes Verständnis zeigte.

--
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Nein, Eigentumsdefinition: "Eigentum bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft ....

Ashitaka @, Freitag, 27.02.2015, 23:21 vor 3353 Tagen @ azur 3381 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 23:26

..., welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt."

U. a. "Sachherrschaft" ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz
verwendet wird.

Genau: Unter anderem.

Ändert nichts an der Tatsache, dass der Begriff Bestandteil der Definition von Eigentum ist. Und genau davon, nicht vom Besitz, schrieb Ashitaka.

Augen auf. Oder halt Augen zu und weiter so versuchen, die Beiträge zu verdrehen. Ich hab die Augen auf.

Tomaten nutzt man sowohl für Ketchup, als auch für gute Salate. Muss man sie deshalb auf die Augen legen und in allen Tomaten Ketchup sehen?

Wie gezeigt, hat das mit dem Eigentum an sic nur indirekt zu tun. Wer
Eigentum und Sachherrschaft vermengt, der hat es eben nicht verstanden.

Ich vermenge es nicht, habe nicht mal vom Besitz geschrieben. Der Satz: "Eigentum bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt." ist die Definition des Eigentums.

Ashitaka kann gar nichts in dieser Beziehung, bringt stetig massenhafte
grobe Fehler und tut so, als könne er irgendwas in dieser Beziehung
aussagen.

So liebe ich dich.

Es verbietet sich jede weitere Diskussion, weil er bei keinem rechtlich
relevanten Thema irgend ein Verständnise zeigte.

Und so erst recht. Substanzlos und stets das Thema umkreisend und verdrehend.

Herzlichst,

Ashitaka

PS: Ich bleib an dir dran.

--
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Schulden in der Volkswirtschaft

Nico @, Samstag, 28.02.2015, 08:09 vor 3352 Tagen @ azur 3377 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.02.2015, 08:20

Hallo Nico,

Hallo azur!

es mag manches an dem sein, was Du sagst, aber das ist leider völlig
unrichtig:


„Geld“ ist eine Forderung und damit die Rückseite einer Schuld.


Das ist sehr falsch.

Wollen wir doch mal schauen …

Richtig ist, dass eine Schuld spiegelbildlich zu einer Forderung besteht.

Aber Geld ist eben keine Forderung, weil es eben nicht, wie eine Forderung
voraussetzt, einen konkreten Gläubiger aka Inhaber der Forderung sowie
eine konkreten Schulder sowie einen konkreten Inhalt der Forderung akia die
geschuldete Leistung.

Dann kannst du nun allgemeingültig erklären, was Geld ist? Das „Lexikon des Unwissens“ listet eben auch das Geld unter all dem auf, worauf es gemäß Untertitel des Buches „bisher keine Antwort gibt“. Sollte sich da also zwischenzeitlich etwas geändert haben, dann nenne bitte die Quellen. Vielleicht kann auch ich schon bald diesen Begriff gemäß der neuen und amtlichen Definition korrekt verwenden, und brauche diesen Begriff dann auch nicht mehr in Anführungszeichen zu setzen, wenn ich es vielleicht dennoch mal als „Rückseite einer Schuld“ bezeichne …

Es [Geld] ist ein Zahlungsmittel.

So weit ich das durchblicke scheitert eben gerade der Versuch, Geld über seine angeblichen Funktionen zu definieren. So bedeuten z.B. Spareinlagen wie das Sparbuch einen Bestandteil der s.g. „Geldmenge“. Diese genießen dabei auch einen recht hohen Rang in der Geld-Hierarchie (M2). „Spareinlagen sind unbefristet angenommene Einlagen, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind“, heißt es zumindest hier, und entspricht auch ganz meinen Erfahrungen. Wie ist das jetzt also? Ist die s.g. „Geldmenge“ nun die Menge des Geldes, oder was?

Ein Schuldner einer Geldforderng (es gibt jede
Menge andere Schulden, die nicht auf Geld lauten und nicht bezahlbar sind,
denn geschuldet werden können u. a. Sachübereignungen - im wesentlichen
via Kauf, Tausch, Schenkung, also z. B. Waren; Dienste; Nutzungen;
sonstiges Tun oder Unterlassen, wie etwa über Unterlassungserklärungen zu
verlangen) schuldet Geld. Das bezahlt er mit dem Zahlungsmittel.

Ist das Sparbuch also eine Geldforderung? Warum taucht es mit in der Geldmenge auf, und warum steht es in der Hierarchie über anderen Forderungen?

Ist umgekehrt das Giralgeld (M1) keine Geldforderung gegen eine Bank? Bei Wikipedia übrigens schon.

"Buchgeld (auch Giralgeld, Geschäftsbankengeld[1]) ist, als Forderung auf Bargeld"

http://de.wikipedia.org/wiki/Buchgeld

Eine Forderung ist ein Recht etwas zu verlangen. Geld ist kein Recht etwas
aus einer Forderung zu verlangen, weil es keine Forderung darstellen kann
(z. B. Bargeld ist im Eigentum des Eigenbesitzer, der aber damit gegen
niemanden eine Forderung gelten machen kann - sofern keine EM-Bindung). Die
Akzeptanz des Zahlungsmittels regelt § 14 BBankG.

Wieder etwas dazu gelernt …

Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die
„Grundlage“, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden.


Lass uns sicherheitshalber feststellen, wie das grundsätzlich ist.

Schulden entstehen entweder durch Gesetz (z. B. Steuern, Unterhalt,
Schadensersatz) oder auf Grund Rechtsgeschäft wie Vertrag.

Kauf ist eine Sonderform des Rechtsgeschäftes, geregelt im Besonderen
Teil des Schuldrechts (SchR-BT,
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Rechtsquelle ; Kauf
§§ 433 ff.). Dafür gilt der Allgemeine Teil des Schuldrechts.

Also entstehen Schulden nicht nur auf Grund Kauf. Dass auf dem Grund des
Rechtsgeschäftes, also der Verpflichtungen daraus, hingewiesen wird, ist
nur gut. Das ist die Verpflichtungsebene.

Rechtsgrundloses wird kondiziert (z. B. Leistungskondiktion usw.).

Rechtsgrund: http://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund)

Ja, ich beschreibe hier auch das zugrunde liegende Prinzip und nicht die Rechtsauslegungen. Von Relevanz ist dabei nicht die Herkunft der Schulden, sondern die Weise, wie die buchhalterische Gegenposition abgeschrieben wird. Geringwertiges etwa wird ebenfalls sofort abgeschrieben, womit es sich dann buchhalterisch auch im Prinzip so verhält, wie z.B. ein Ticket für falsch-parken. Auch das zum falsch-parken benötigte Auto wird abgeschrieben, es dauert nur halt etwas länger.

Sollte sich
dieses Gekaufte nun verflüchtigen (Wertberichtigung), dann führt

dieses

u.U. zum Konkurs. Das Mittels Kauf emittierte „Geld“ verschwindet

nun

mit dem Schuldner zusammen, d.h. es wird wegen Uneinbringlichkeit
ausgebucht.

Geld kauft nicht, Geld bezahlt,


Mit Geld wird gekauft. Mit Geld wird bezahlt.

Fürwahr ist dieses die mainstream-Auffassung, bei der zwischen Kaufen und Bezahlen versäumt wird zu unterscheiden. Zum Glück gibt es zwischenzeitlich den Debitismus. Hier wird nun endlich unterschieden, und wir definieren wie folgt:

Kaufen = sich verschulden

Bezahlen = Stellen eines Nachschuldners

Dies ist dann auch genau der Punkt, bei dem du, azur, stets auf zwei Hochzeiten zugleich tanzen willst. Oder willst du nun doch allgemein dazu anraten, das Konzept des Debitismus lieber zu verwerfen? Oder ist nur meine Auslegung falsch?

d.h. die Schuld erlischt, wenn der
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.


Geld ist doch aber kein Schuldschein! Es ist niemals eine Forderung, weil
des dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Schau azur, wir sprechen hier über Makro-Ökonomie und nicht über Betriebswirtschaft. In der Betriebswirtschaft werden Schulden bezahlt, in der Volkswirtschaft aber nicht. Diese läuft auf einen „Ewigkredit“ hinaus. So unterscheide ich entsprechend zwischen „Staatsgeld“ und „Kreditgeld“. Emittiert wird beides (für gewöhnlich) über die Entgegennahme einer Leistung (Leistung=alles was in Rechnung gestellt wird). Dieses nun haben beide Formen des Geldes gemeinsam, und macht sie so auch kompatibel. Was diese Formen des Geldes unterscheidet ist, dass Staatsgeld zinsfrei emittiert wird, während dem Kreditgeld der Zins anhaftet. Das, was in der Betriebswirtschaft das Wesen der Schuld ist, ist in der Volkswirtschaft aber das Wesen des Zinses., denn insgesamt betrachtet leisten wir nur den Zins, während wir die Schulden nie bezahlen. Wenn wir „Schuld“ als die Gegenseite einer Leistung (gem. o.g. Definition) definieren, dann ist Staatsgeld eine Schuld. Diese Schuld hat aber nicht den Charakter von Schulden, wie wir sie aus der Betriebswirtschaft kennen, in der Schulden nämlich wieder etwas sind, was zum Verschwinden gebracht werden muss. So bedeuten Banknoten (in Abgrenzung zu "Geld" bewusst gewählter Begriff) aus volkswirtschaftlicher Sicht Schulden und aus betriebswirtschaftlicher Sicht eben nicht - womit ich dir also auch in diesen Rahmen Recht gebe.

Schöne Grüße

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...

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