Schlüsseldienst, Frage zur Abrechnung

SFA @, Freitag, 09.01.2015, 10:35 vor 3415 Tagen 2200 Views

Ok, ich war gestern ziemlich verpeilt, und habe meine Schlüssel zu Hause liegen lassen. Also ließ ich über die Handwerker im Haus einen Schlüsseldienst bestellen. Aussage der Dame am Telefon war: 35 Euro Pauschale, plus 16 Euro pro Viertelstunde Arbeit. Alles zzgl MwSt. Jo, macht also (da nicht spezialgesichert wohl irgendwas um die 60 Euro). Dann kam er an, in 2 Minuten war die Tür wieder auf. Aber: Er verlangte 167,05!! (Fragte ihn noch, ob ich für den Preis das Werkzeug bekäme) Soviel Geld fliegt ja hier nicht rum, also auf Rechnung. Und mit sehr viel Geduld, im Prinzip hätte ich ihn nach der Türöffnung rauswerfen sollen. War wohl die Freude, wieder drinne zu sein, dass ich nicht schneller schaltete. K*tzt mich echt an; am Telefon wurde mir ein anderer Preis genannt. Inwiefern ist das anfechtbar? Habe es heut erneut an der "Hotline" versucht (Nummer vom Handwerker geben lassen). Zweimal wurde aufgelegt, nachdem ich sagte, ich zahle die Rechnung nicht, weil mir vorher ein anderer Preis genannt wurde. Für mein Denken sind 160 Euro für eine Türöffnung innert kurzer Zeit einfach nur Wucher. Ich zahl ja gern für meine Doofheit, aber so nicht. Ist es aussichtsreich, die Sache nem Anwalt zu übergeben (Beweise für die Telefonauskunft können geliefert werden), oder muss ich selber den Laden in Brand stecken? (PS: Falls sowas passiert, ist es nur Zufall)

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“If there is evil in the world, it lies within the heart of mankind”
Knowledge - Communication - Tolerance

Auf Rechnung nur vereinbarten Preis zahlen

Orlando ⌂ @, Freitag, 09.01.2015, 11:07 vor 3415 Tagen @ SFA 1922 Views

... Mahnungen ignorieren und Inkassoschreiben auch (das sind Generäle ohne Truppen). Trudelt der Mahnbescheid ein, Einspruch einlegen, Begründung nicht nötig. Dann auf Klage warten, die vermutlich nicht kommt, da für die Firma teuer. Wenn sie kommt, muß die Firma beweisen, dass der Preis vereinbart war.

Sie wird vermutlich nicht klagen, da genug Leute zähneknieschend zahlen und sie das Geld da leichter verdienen als bei Streitereien.

Die Wucherpreise sind notorisch und den Gerichten bekannt.

Wenn dazu der Mut fehlt, zahlen und unter "was gelernt" verbuchen.

Beweisbarkeit

Leisereiter @, Freitag, 09.01.2015, 12:28 vor 3415 Tagen @ SFA 1644 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 09.01.2015, 12:45

(Beweise für die Telefonauskunft können geliefert werden),

Ja, Beweise sind der Knackpunkt vor Gericht.

Hast du das Gespräch aufgenommen, mit Diktiergerät, sodass man beide Seiten des Gespräches hört?
Achtung, die Aufnahme darf man keinem Dritten, der das Gespräch nicht bereits "live" mitgehört hat, vorspielen. Vor Gericht aber darf mans vorspielen. Soweit die Rechtslage in Österland. Ist in D vermutlich ähnlich.

Und für den vorbereitenden Schriftsatz vor Gericht (zB Klagebeantwortung) hört man sich selbst, allein, die Aufnahme nochmals an und schreibt jedes Wort, Wort für Wort, auf Papier nieder. Nochmalige Reinschrift am PC ist vorteilhaft. Dieses Schriftstück darf man jedem zeigen und vor Gericht vorlegen.

Falls noch keine brauchbare/akustisch eindeutig verständliche Tonaufnahme vorliegt, nochmals einen Freund/Freundin mit anderer Handynummer dort anrufen lassen und mit Diktiergerät aufnehmen. Manche Handys haben auch eine Aufnahmefunktion, aber sinnvollerweise solltest du vorher schauen, wie du diese Aufnahme dann aus dem Handy rauskriegst und Sicherungskopien davon anfertigen kannst. Vorher mit Handy und Diktiergerät üben! Probeweise Telefonate mit einem Freund (mit dessen Einverständnis) aufnehmen.

Also, Anruf bei dem Schlüsseldienst irgendwann zwischen 9 und 15 Uhr, mit laufendem Diktiergerät:
"Hallo, ich sitze gerade in der Arbeit und finde meinen Wohnungsschlüssel nicht mehr. Wahrscheinlich verloren. Jetzt mache ich mir Gedanken, wie ich abends in meine Wohnung reinkomme. Ja, ich wohne allein. Was kostet das Aufsperren bei Ihnen? Was kostet die Anfahrt? Welche Zuschläge können sonst noch dazu kommen?"
(Mehrmals nachfragen !!!)...
"Und wenn es erst spät abends ist, weil ich vorher nicht aus dem Büro wegkann, weil ich habe noch ein Projekt fertigzumachen, also so ca. um 22 oder 23 Uhr, wieviel kostet es dann? Nachtzuschlag? ...
OK, vielleicht finde ich den Schlüssel ja noch. Aber wenn ich den Aufsperr-Mann doch brauche, unter welcher Nummer kann ich ihn erreichen?
... Danke, bis denne."

So, damit hast du ihre Preisliste dokumentiert.
Dann müssen DIE begründen und beweisen, warum sie in deinem Fall mehr verlangen.

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