Zusammenfassung Melderecht

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 15.12.2019, 07:44 (vor 1803 Tagen) @ helmut-11364 Views

Auch hier habe ich Nachrichten auf mein Mail bekommen:

Es ist so: In jedem Land, in welchem man gemeldet ist, hat man dort somit einen Hauptwohnsitz.Ich war zeitgleich in D, in CH und in HU gemeldet. Hatte somit 3 Hauptwohnsitze. Die 183 Tage Regelung ist nur für die Steuer maßgeblich. Also welches der Länder ist mein steuerlicher Hauptwohnsitz. In meinem Falle war es die Schweiz. Das änderte jedoch nichts an meinen Hauptwohnsitzen in D und in HU. Diese Auskünfte kamen damals von meinem Steuerberater und wurden vom Einwohnermeldeamt in D so bestätigt.

Mittlerweile lebe ich in HU und habe nur noch einen Wohnsitz in D. Hier ticken die Uhren noch anders - ich habe meinen Entschluss D zu verlassen noch keine Minute bereut.

Noch eine andere Zuschrift:

Ich hatte innerhalb Deutschlands lange Zeit 2 Wohnsitze. Der eine ist dann der so genannte Hauptwohnsitz, der andere der Nebenwohnsitz. Das lief so lange, bis man in D in Bezug auf den Nebenwohnsitz die so genannte -Zweitwohnraumsteuer- erfand. Im Erfinden von neuen Steuern ist Deutschland weltweit die Nummer 1

Jetzt geht das aber an der Problematik, die ich im Hauptkommentar angesprochen habe, etwas vorbei. Niemand kann mir plausibel erklären, warum das bei einer Anmeldung nicht geht, insbesondere in einem vereinigten Europa:

In dem Land, in dem ich den sog. Mittelpunkt meiner Lebensinteressen festlege, bin ich mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dort bezahle ich auch die persönlichen Abgaben, Steuern, Kommunikation (GEZ), Müllgebühr, etc.
Habe ich in diesem Land noch einen weiteren Wohnsitz, dann kann ich den als Nebenwohnsitz deklarieren, mit den Nachteilen, die in der o.g. 2.Mailnachricht angesprochen wurden. Das geht ja überall.

Was nicht geht:

Ich habe in einem weiteren Staat (oder auch in mehreren ) eine Meldeadresse. Entweder, weil ich dort eine Immobilie habe, oder auch eine Firma (z.B. in BUL brauche ich eine bulgarische Adresse für meine Firma).

Warum bin ich „verpflichtet“, diese als jeweils erste Adresse in einem anderen Staat als „Hauptwohnsitz“ anzugeben? Warum kann man das nicht als „Nebenwohnsitz“ deklarieren, was es eigentlich auch ist?

Die für mich einzig einleuchtende Erklärung:

Wg. gewisser Abgaben, die ich im Hauptkommentar erklärt habe (GEZ, Müllgebühr, etc.) und denen man sich beim Wort „Hauptwohnsitz“ nicht entziehen kann. Denn so rückständig kann auch eine rückständige EU eigentlich nicht sein.

Denke, das werden wir auch hier im Gelben nicht ändern können, - aber vielleicht hat die Diskussion zur Klarstellung etwas beigetragen.

Danke für die Zuschriften auf mein Mail!


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