Vorabpauschale bei Aktienfonds schlägt ab 1. Januar zu

Stagflati @, Samstag, 14.12.2019, 10:49 vor 1804 Tagen 3371 Views

Hallo Ihr Lieben,

habt Ihr auch thesaurierende Aktien- und Mischfonds im Depot? Dann schnallt Euch an, denn ab dem 1. Januar bucht Eure Depotbank die auf Grundlage der sogenannten Vorabpauschale errechnete Steuerschuld ganz locker von eurem Verrechnungskonto ab, sofern Ihr keinen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt habt. Denkt also daran, gegebenenfalls immer Geld auf dem Konto vorzuhalten für diesen Zweck. Manche Depotbanken verkaufen stattdessen Fondsanteile aus Eurem Fondsvermögen, um die Steuerschuld einzutreiben. Bei diesen Banken müsst Ihr natürlich dann kein Geld auf dem Verrechnungskonto vorrätig halten.

Da die Aktienpreise im maßgeblichen Vergleichszeitraum 1.1.19 zu 31.12.19 deutlich gestiegen sind, dürfte kaum ein Privatanleger bei Aktien- oder Mischfonds mit Aktienanteil an der Zahlung der neuen Fondssteuer vorbeikommen. Im letzten Jahr war das noch kein Problem, da die Regelung zwar schon bestand, aber die Aktienpreise stark gefallen waren (1.1.18 zu 31.12.18), so dass die Besteuerung das Wertzuwachses keine Anwendung fand. Durch die Aktienrallye in 2019 sind aber weltweit fast alle Aktienindices und folglich auch die Fonds im Plus, so dass ein zu versteuernder Wertzuwachs zu verzeichnen ist.

Das Investmentsteuerreformgesetz wird also in Bezug auf die Vorabpauschalen-Jahresregelung ab dem 1. Januar erstmals in größerem Umfang für den Anleger praxisrelevant.

Gruß Stagflati

Nachtrag: Höhe der zu zahlenden Fondssteuer ab 2. Januar

Stagflati @, Samstag, 14.12.2019, 11:47 vor 1804 Tagen @ Stagflati 2654 Views

Hier noch folgende Zusatzinfo, sozusagen zur Beruhigung: Besteuert wird nicht der gesamte Wertzuwachs des Aktien-ETFs oder aktiven Aktienfonds/Mischfonds im Jahr 2019, sondern nur der auf Basis der Vorabpauschalen-Steuer-Berechnung ermittelte Betrag. Nur für diesen ist dann Abgeltungsteuer plus Soli zu zahlen.

Zahlbar sind somit nur 0,1124 % der angelegten Summe, die am bzw. ab dem 2. Januar 2020 fällig werden, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt ist.

Es errechnet sich wie folgt (Beispiel):

Wert der Fondsanteile zum 1.1.2019: 10.000 €
Daraus errechnet sich eine Vorabpauschale in Höhe von 121,80 €, und zwar über folgenden Rechenweg: 20.000 € mal 0,0087 (Basiszins) x 0,7 (Teilfreistellung) = 60,90 € Vorabpauschale. Auf diesen Betrag ist rechnerisch nochmals die Teilfreistellung in Höhe von 30% anzurechnen, also 60,90 mal 0,7, macht 42,63 €. Auf diese Summe ist nun Abgeltungsteuer plus Soli zu zahlen, macht also 26,375 % dieser Summe = 11,24 €.

Zur Anwendung kommt das nur, weil die Wertsteigerung des Fonds im Jahr 2019 größer als die Vorabpauschale ist.

Wurde der Fonds unterjährig erworben, wird die Vorabpauschale nur zeitanteilig ermittelt bzw. angewendet.

Gruß

Stagflati

Korrektur der Berechnung

Stagflati @, Samstag, 14.12.2019, 12:00 vor 1804 Tagen @ Stagflati 2381 Views

Entschuldigung, der Rechenweg des Rechenbeispiels war eingangs fehlerhaft dargestellt, da ich zunächst mit 20.000 € Anlagesumme gerechnet und dann auf 10.000 € umgestellt habe, weil es mir irgendwie griffiger schien. Am Rechenergebnis ändert sich nichts.

Also hier nochmal die Rechnung für 10.000 € Fondsvermögens-Summe:

Zahlbar sind weiterhin "nur" 0,1124 % der angelegten Summe, die am bzw. ab dem
2. Januar 2020 fällig werden, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt ist.

Rechnung:

Maßgeblicher Wert der Fondsanteile zum 1.1.2019: 10.000 €.
Daraus errechnet sich eine Vorabpauschale in Höhe von 60,90 €, und
zwar über folgenden Rechenweg: 10.000 € mal 0,0087 (Basiszins) x 0,7 (
Teilfreistellung) = 60,90 € Vorabpauschale. Auf diesen Betrag ist
rechnerisch nochmals die Teilfreistellung in Höhe von 30% anzurechnen,
also 60,90 mal 0,7, macht 42,63 €. Auf diese Summe ist nun
Abgeltungsteuer plus Soli zu zahlen, macht also 26,375 % dieser Summe =
11,24 €.

Zur Anwendung kommt das nur, weil die Wertsteigerung des Fonds im Jahr
2019 größer als die Vorabpauschale ist.

Wurde der Fonds unterjährig erworben, wird die Vorabpauschale nur
zeitanteilig ermittelt bzw. angewendet.

Gruß

Stagflati

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