Geschäftsbesorgungsguthaben

Ashitaka, Freitag, 15.11.2019, 16:18 (vor 1839 Tagen) @ Naclador1085 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 15.11.2019, 16:31

Hallo Naclador,

Danach wären Bankguthaben dann doch wieder Geld. Ich zumindest kann damit
meine Abgabenschulden begleichen.

Die begleicht die über ein Zentralbankkonto verfügene Bank für dich im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags.

Naclador drückt wie Ashitaka nur das Knöpfchen am PC, am Smartphone oder am alten Terminal. Mit einem Bankguthaben kann Naclador wie Ashitaka gar nichts solange die Bank das von uns gut gehabte Geld nicht für die Übertragung besorgt und es demjenigen transferiert, von dem wir beide wissen, dass er etwas gut bei uns hat.

Unser Bankguthaben ist der Forderungsschein einer Geschäftsbesorgung. Besorgt die Bank nichts, kommt sie ihrem Geschäftsbesorgungsvertrags nicht nach, ist sie offline oder spielen ihre Besorgungssysteme verrückt, drücken wir beide Knöpfchen bis der Arzt kommt.

Mal so gesagt, ganz ohne die Zweistufigkeit des gegenwärtigen Geldsystems zum hundersten mal vollumfänglich zu umreißen.

Ein Bankguthaben erfüllt nicht die Funktion als Abgabe, sondern gibt lediglich Aufschluss über die den Geldeinheiten entsprechende Einforderbarkeit der Geschäftsbesorgung (erfüllungshalber, siehe Silke). Kein Guthaben, keine daraus sich vertraglich ergebene Geschäftsbesorgung.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
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