o.T Hat jemand von den Foristen Erfahrung mit dem Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit nach RuSTAG 1913. Ich denke, das hätte a

werneralfons @, Montag, 11.11.2019, 17:41 vor 1837 Tagen 4560 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.11.2019, 18:28

o.T Hat jemand von den Foristen Erfahrung mit dem Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit nach RuSTAG?


Ich bin gerade an dem Thema dran, und bin noch nicht sicher, ob ich das anleiern soll.

Für Hinweise wäre ich dankbar.


PS: Ich denke, das hätte auch schützende Wirkung auf eine eventuell zu erwartende Zwangshypothek durch den Staat.

--
werneralfons

Eine Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 kann man nicht beantragen, sondern sich nur bestätigen lassen. (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 11.11.2019, 18:00 vor 1837 Tagen @ werneralfons 3604 Views

- kein Text -

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[image]
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

o.k. dann bestätigen lassen, man erhält dann den sogenannten "Gelben Schein". hast Du weitere Infos?

werneralfons @, Montag, 11.11.2019, 18:11 vor 1837 Tagen @ FOX-NEWS 3862 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.11.2019, 18:21

Hast Du weitere Infos?

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werneralfons

Info dazu

Reffke @, Montag, 11.11.2019, 19:01 vor 1837 Tagen @ werneralfons 4339 Views

Hallo werneralfons,

Vielleicht hilft das weiter:
http://dr1913.de/fakten

MfG, Reffke

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Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Weiteres bitte im Internet suchen. Siehe Forensperre zum Thema Reichsbürger + Co. (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 11.11.2019, 19:21 vor 1837 Tagen @ werneralfons 3238 Views

- kein Text -

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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

mit Reichsbürgern hat mein Ansinnen nun gar nichts zu tun

werneralfons @, Montag, 11.11.2019, 19:36 vor 1837 Tagen @ FOX-NEWS 3738 Views

mit Reichsbürger hat mein Ansinnen nun gar nichts zu tun.

Ich will es einfach machen, ohne mit irgendwelchen Reichsbürgern zu tun zu haben>

--
werneralfons

Vielen Dank Reffke, aber

werneralfons @, Montag, 11.11.2019, 20:58 vor 1837 Tagen @ Reffke 3623 Views

das habe ich schon alles bearbeitet und noch viel mehr.

Ich würde halt gerne persönlichen Erfahrungen von damit Erfahrenen haben.

--
werneralfons

Du BIST NICHT diese Person!

Friedrich @, Montag, 11.11.2019, 22:21 vor 1837 Tagen @ werneralfons 4396 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.11.2019, 22:25

es sein denn, Du willst sie kurz bewußt sein oder nimmst unbewußt diese Rolle an!

Hallo werneralfons,

ich weiß nicht, ob Du mit meinen Worten etwas anfangen kannst, aber hier lesen ja noch mehr mit und vielleicht ist jemand dabei.

Mensch versus Person ist eines der heikelsten und tiefgründigsten Themen und bei mir hat es Jahre (!) gedauert, bis ich da einigermaßen durchblickte.

Wir sind reine Geistwesen und nur vorübergehend in diesem Körper. Der sogenannte "Tod" ist das Verlassen desselben. Mehr nicht. Wer hier jetzt nicht weiterlesen möchte - bitte schön.

Wir kommen mit nix und wir gehen mit nix (materiell gesehen), nur geistig bereichert verlassen wir diese Ebene.

Wir vergessen als Geistwesen bei der Geburt wer wir sind und wollen alsdann in dieser Ebene "spielen". Dazu wurden hier mehr Regeln in Form von Gesetzen aufgestellt, als ein einzelner in einem Leben lesen, verstehen und auswendig lernen kann.

Deine Person ist in erster Linie eine jur. Fiktion. Sie gehört nicht einmal Dir , was ich gleich beweisen werde. Sie geht Dich nix an! DU kannst sehr gut hier leben. Punkt. Die Person wurde vom "Staat" eingerichtet - nicht von Dir. Die Gefahr ist nun die falsche Identifikation:

Der "Herr Müller" oder die "Frau Schmitt" - das bist nicht DU!!! Kümmere Dich bitte nicht weiter darum - es geht Dich einen Scheißdreck an. Wenn mein Nachbar sich ein Auto kauft, dann ist das seine Sache, ich darf mich da keinesfalls einmischen! Und ich bekomme Ärger - zu Recht - wenn ich es dennoch ungefragt tue.

Genauso ist es bei "Deiner" Person - sie geht Dich nix an. Ob Deine Person eine Staatsangehörigkeit hat oder nicht und welche - diese Person gehört Dir nicht und wenn Du Ärger haben willst, dann mische Dich da ruhig ein. Du bist aber nicht diese Person! Wer das glaubt, der hat sich hier wahrlich komplett verloren und es sind wohl fast alle, denen es gerade so ergeht.

Schauen wir mal ins jur. Wörterbuch vom Prof. Köbler, z.B. hier:

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/05/Köbler-Juristisches-Wörterbuch-.Auflage...

Person ist, wer Träger von →Rechten und →Pflichten sein kann.
Anmerkung: das kann ein Verein, eine GmbH etc. sein ... !!!

Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.
Anmerkung: Aaaaaalter Schwede! Diese Worte muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen, bevor man hastig weiterliest. Leute, haltet inne, es lohnt sich!

Menschenwürde .... Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der →Staat ausschließlich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der M. verhindern muss. ...
Anmerkung: Alter, Aaaaaalter, lass das ruhig mal kurz wirken, bevor Du weiterstürmst.

Kurzes Zwischenfazit:
Im jur. Wörterbuch, ohne dessen keiner irgendein Gesetz verstehen kann, es sei denn, er wurde schon erleuchtet geboren ... in diesem Wörterbuch ist von dem

- Menschen als Person die Rede und vom

- Menschen als geistig-sittliches Wesen

Der Mensch kann also beides sein. Stopp! Nicht weiterlesen! Wer diesen Punkt nicht verinnerlicht, versteht nix. Versprochen.

Das unendliche, geistig-sittliches Wesen kann also in die Rolle einer Person schlüpfen (Vertrag, Einkaufen gehen, Führerschein machen etc) oder eben nicht, da bleibt dann nicht etwa "nichts" übrig, sondern der wahre Kern, eben das von Gott erschaffene geistig-sittliches Wesen. Nun schauen wir in das Einführungsgesetz BGB und finden:

Art. 7 Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

(1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Anmerkung: Da Eigentum nichts weiter ist, als das Recht an einem Gegenstand oder einer Sache - hier an einer Person, ist die Person Eigentum des Staates. Punkt!! Halte Dich da lieber raus. Diese Person geht Dich nix an, auch wenn ich mich da wiederhole.

Art. 10 Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Aha, also nicht mal Dein Name gehört Dir!!! Hast Du damit je gerechnet? Keiner tut das, wenn man nicht explizit darauf hinweist!

Ich spare hier bewußt nicht mit dem "!". Leg Dir einen eigenen Namen zu oder übernehme den Spitznamen, den Dir Deine Freunde zugedacht haben. Was besseres kannste nicht tun.

Wer sich mit "seinem" Körper, mit "seinem" Namen ... identifiziert, ist platt gesprochen ne arme Socke. Du bist das, was Du gerade in diesem Moment fühlst zu sein. Erkenne Dich selbst. Dein wahres Wesen. Aber sei nicht dieser blöde Name ... oder sonst was. Spare Dir den gelben Schein, ich habe das jahrelang verfolgt und warte noch immer auf den Tag, wo jemand zu seinem Recht kam, weil der der pädophilen Machtelite seinen "Gelben" vorlegte. Das sind allenfalls Märchen und Mythen, Einzelfälle und Ausnahmen bestätigen diese Regel eher noch.

Das oben Geschriebene hat noch viel viel weiterreichende Konsequenzen und ich überlege gerade, ob ich weiterschreibe. Nö, ich höre auf, das wird sonst zuviel.

Wer das hier Geschriebene - wirklich - verstanden hat, dem erwachsen dann erst die wahren Möglichkeiten. Vielleicht ein anderes Mal mehr.

Grüße - Friedrich

Vom Ansatz her sehr gut .....

NST ⌂ @, Südthailand, Dienstag, 12.11.2019, 04:40 vor 1837 Tagen @ Friedrich 3175 Views

.... aber ich glaube für die meisten völlig unverständlich.

Die deutsche - besser westliche Seele wünscht definitiv ein besseres Staatswesen.

Wem bei dem Begriff -Staatswesen- nicht ein eiskalter Schauer über den Rücken läuft, dem kann niemand helfen. Schon gar nicht andere Wesen .....

In Thailand gibt es erst seit rund geschätzt 200 Jahren Familiennamen. Zuvor gab es nur Rufnamen.

Bei den Thais ist es heute noch üblich, dass die ihre Rufnamen ändern. Von meiner Frau sind mir 2 bekannt. Den unter dem ich sie kennenlernte, unter dem war sie an ihrer Arbeitsstätte in BKK bekannt.

Wo wir heute leben, an ihrer Geburtsstätte hat sie einen anderen Rufnamen unter dem sie hier alle kennen und der weit öfter in Gebrauch ist. Zu Beginn war ich leicht irritiert, inzwischen ist mir das Konzept vertraut. Vieles was du oben geschrieben hast, ist darin enthalten.
Gruss

--
Buntschland bald platt?
Mir doch egal, solange mein Geld aus dem Bankomaten, mein Strom aus der Dose, mein WiFi aus der Luft, mein Wasser aus dem Hahn und meine Fressalien auf den Tisch kommen! [[freude]] ©n0by
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Darf man fragen, wozu das gut sein soll?

nereus @, Dienstag, 12.11.2019, 07:41 vor 1836 Tagen @ werneralfons 3235 Views

Hallo werneralfons!

Daß man mit dem Personalausweis oder Reisepass nur eine Vermutung besitzt deutscher Staatsbürger zu sein, war mir bislang auch nicht bekannt.
Dafür braucht man in der Tat den Ausweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Aber die Geburtsurkunde scheint offenbar denselben Nachweis zu führen.

Du schreibst nun: Ich denke, das hätte auch schützende Wirkung auf eine eventuell zu erwartende Zwangshypothek durch den Staat.

Willst Du damit sagen, daß Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit von einer solchen Zwangshypothek ausgeschlossen werden könnten? [[hae]]
Woraus leitet sich diese Annahme ab?
Würde der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nicht viel mehr verpflichtend wirken?

Kannst Du bitte einmal kurz erläutern, wie Du auf die Idee kommst?
Hast Du dafür ein nachvollziehbares Beispiel, wo genau dieser Nachweis den Bürger vor dem Zugriff des Staates schützte?

mfG
nereus

Sieh Dir bitte das mal an, Teil 1 und Teil 2

werneralfons @, Dienstag, 12.11.2019, 09:11 vor 1836 Tagen @ nereus 3235 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.11.2019, 09:22

Hallo Nereus,

danke für Dein Interesse an dem Thema.

Ich warte gerade noch auf eine von mir angefragte Rechtsauskunft bzgl. Zwangshypothek (eventuell dadurch vermeidbar) in Bezug auf die festgestellte Staatsangehörigkeit nach RuSTAG 1913.

Ich werde nach Erhalt derselbigen sofort in dem Faden berichten.


Ich möchte Dich noch bitten, Dir folgende Info anzusehen, der den Sachverhalt gut darstellt.

https://www.youtube.com/watch?v=ZtGohzbFqNY


Liebe Grüße

Werner

--
werneralfons

Gelber Schein - Falsch verstanden

Rain @, Dienstag, 12.11.2019, 09:33 vor 1836 Tagen @ werneralfons 3057 Views

Lieber Werner,

dieses Gelbe Schein Dingens war vor wenigen Jahren ein großes Thema in den alternativen Medien. Der Wagandt war auf diesen Zug aufgesprungen, damit natürlich Jo Conrad und noch ein Dritter, der sich als Experte ausgab.

Wagandt hat zurückgerudert, nachdem er wohl Feedback bekommen hat, daß die Beantragung nur Nachteile bringt.

Der Gelbe Schein WAR wichtig für Leute, die nicht in Deutschland geboren sind, trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Als erstes Beispiel fallen mir da Russlanddeutsche oder Auswanderer aus Schlesien ein.

Der Antrag ist ein reiner Honeypot, wenn Du den Gelben Schein beantragst, wirst Du mit Sicherheit als Reichsbürger getaggt.

Da die Reichsbürger zum Großteil Querulanten und Spinner sind, Doofköpfe noch dazu, weil sie den ganzen Mist, der erzählt wird, glauben, wirst Du viel Freude haben, wenn das in Deiner Akte vermerkt ist.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Hast Du Dir den Teil1 u. 2 wie bei meiner Antwort an Nereus angegeben, angesehen? (oT)

werneralfons @, Dienstag, 12.11.2019, 09:44 vor 1836 Tagen @ Rain 2387 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.11.2019, 09:47

- kein Text -

--
werneralfons

"...wenn das in Deiner Akte vermerkt ist." Ist Deutschland jetzt schon im System der "ehemaligen" DDR angekommen? (oT)

Albrecht @, Dienstag, 12.11.2019, 09:55 vor 1836 Tagen @ Rain 2517 Views

- kein Text -

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Wie wahr, und leider mittlerweile Realität (oT)

werneralfons @, Dienstag, 12.11.2019, 10:02 vor 1836 Tagen @ Albrecht 2326 Views

--
werneralfons

Ja. oT (oT)

Rain @, Dienstag, 12.11.2019, 10:15 vor 1836 Tagen @ Albrecht 2206 Views

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

er hat jedenfalls gut dran verdient

Echo @, Dienstag, 12.11.2019, 10:12 vor 1836 Tagen @ Rain 2706 Views

Der Wagandt war auf diesen Zug aufgesprungen

Der springt ständig auf Züge auf und hinterlässt dann nicht selten verbrannte Erde. Kurz zuvor stand er vorgeblich unter Selbstverwaltung nach UN. Mit seinen Flacherde-Seminaren hat er sich dann letztendlich disqualifiziert. Er tendiert auch zur Überinterpretation. Seine Podcasts gaben aber zwischen all dem Geschwurbel manchmal ganz interessante Denkanstöße, und durch seine starke Vernetzung kennt er auch viele lustige oder haarsträubende Anekdoten aus dem echten Leben - deren Interpretation obliegt dem Einzelnen.

Der Antrag ist ein reiner Honeypot

Man kann davon ausgehen, dass Trolle, V-Leute und Spinner bewusst oder unbewusst falsche Fährten legen. Dementsprechend könnten auch angebliche Erfolgsberichte gefälscht sein. Selbst wenn man theoretisch im Recht wäre; sich gegen die Staatsgewalt durchsetzen zu versuchen wird in den meisten Fällen scheitern.

ich habe nichts mit Wagandt zu tun, und beziehe mich auch nicht auf den!!!

werneralfons @, Dienstag, 12.11.2019, 10:17 vor 1836 Tagen @ Echo 2565 Views

Der Wagandt war auf diesen Zug aufgesprungen

Der springt ständig auf Züge auf und hinterlässt dann nicht selten
verbrannte Erde. Kurz zuvor stand er vorgeblich unter Selbstverwaltung nach
UN. Mit seinen Flacherde-Seminaren hat er sich dann letztendlich
disqualifiziert. Er tendiert auch zur Überinterpretation. Seine Podcasts
gaben aber zwischen all dem Geschwurbel manchmal ganz interessante
Denkanstöße, und durch seine starke Vernetzung kennt er auch viele
lustige oder haarsträubende Anekdoten aus dem echten Leben - deren
Interpretation obliegt dem Einzelnen.

Der Antrag ist ein reiner Honeypot

Man kann davon ausgehen, dass Trolle, V-Leute und Spinner bewusst oder
unbewusst falsche Fährten legen. Dementsprechend könnten auch angebliche
Erfolgsberichte gefälscht sein. Selbst wenn man theoretisch im Recht
wäre; sich gegen die Staatsgewalt durchsetzen zu versuchen wird in den
meisten Fällen scheitern.

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werneralfons

Es geht noch schlimmer

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 12.11.2019, 16:37 vor 1836 Tagen @ Rain 2503 Views

Gelber Schein + Mitgliedschaft im Gelben Forum! [[zwinker]]

Der Gelbe Schein WAR wichtig für Leute, die nicht in Deutschland geboren
sind, trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Als erstes Beispiel
fallen mir da Rußlanddeutsche oder Auswanderer aus Schlesien ein.

Ich glaube nicht, daß so etwas Nachteile bringt. IMHO muss man sogar für bestimmte hoheitliche Beschäftigungsverhältnisse diesen Zettel vorlegen. Ein Pass/Perso ist KEIN Nachweis, sondern erweckt nur den Anschein. Ausserdem ist der Gelbe Zettel unbegrenzt gültig, anders als eine Geburtsurkunde, die regelmäßig neu beglaubigt werden muss. Wer sich den Scheiß wohl ausgedacht hat ... [[sauer]]

Grüße

PS: Um international anerkannt zu sein, muss der Gelbe zusätzlich per Haager Apostille überbeglaubigt sein.

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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

falsche Vorstellung?

Echo @, Dienstag, 12.11.2019, 18:10 vor 1836 Tagen @ FOX-NEWS 2262 Views

Ich glaube nicht, daß so etwas Nachteile bringt.

Die Einsender versprachen sich ja eigentlich Vorteile, sonst würden sie es gar nicht erst machen. Dir ist aber schon klar, dass man in den Antrag "Kgr. Bayern" und ähnliches reinschreiben solle? Das geht dann direkt in Kopie an die Abteilung Staatsschutz. Außerdem landet es auf dem Tisch des zentralen Esta Registers.

Soweit ich gehört habe, werden die anrüchigen Anträge teilweise gar nicht mehr angenommen.

Wer sich den Scheiß wohl ausgedacht hat ...

Juristen schaffen gern Arbeit. Und am Ende weiß sowieso keiner mehr was recht ist.

Es muss ja nicht nach RUSTAG sein.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 13.11.2019, 12:49 vor 1835 Tagen @ Echo 1793 Views

Ich glaube nicht, daß so etwas Nachteile bringt.

Die Einsender versprachen sich ja eigentlich Vorteile, sonst würden sie
es gar nicht erst machen. Dir ist aber schon klar, dass man in den Antrag
"Kgr. Bayern" und ähnliches reinschreiben solle? Das geht dann direkt in
Kopie an die Abteilung Staatsschutz. Außerdem landet es auf dem Tisch des
zentralen Esta Registers.

Anders als den Selbstverwaltern und Reichsverwirrten ginge es mir nur um ein sattelfestes, international anerkanntes Papier.

Soweit ich gehört habe, werden die anrüchigen Anträge teilweise gar
nicht mehr angenommen.

Das wäre der edelste aller Behördenfehler. Den Antrag stellt man schriftlich (Eingangsstempel auf Kopie - notfalls in der Poststelle holen). Wichtig ist der Satz: Für den Fall, daß mein Antrag abgelehnt wird, bestehe ich auf einem Rechtsmittelfähigen Bescheid ihrerseits bis zum xx.xx.xxxx. Auf die Rechtsbelehrung bin ich gespannt. [[zwinker]]

Grüße

--
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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

siehe bitte http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=502095

werneralfons @, Dienstag, 12.11.2019, 18:04 vor 1836 Tagen @ nereus 2191 Views

Hallo werneralfons!

Daß man mit dem Personalausweis oder Reisepass nur eine Vermutung besitzt
deutscher Staatsbürger zu sein, war mir bislang auch nicht bekannt.
Dafür braucht man in der Tat den Ausweis der deutschen
Staatsangehörigkeit.
Aber die Geburtsurkunde scheint offenbar denselben Nachweis zu führen.

Du schreibst nun: Ich denke, das hätte auch schützende Wirkung auf
eine eventuell zu erwartende Zwangshypothek durch den Staat.

Willst Du damit sagen, daß Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit von
einer solchen Zwangshypothek ausgeschlossen werden könnten? [[hae]]
Woraus leitet sich diese Annahme ab?
Würde der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nicht viel mehr
verpflichtend wirken?

Kannst Du bitte einmal kurz erläutern, wie Du auf die Idee kommst?
Hast Du dafür ein nachvollziehbares Beispiel, wo genau dieser Nachweis
den Bürger vor dem Zugriff des Staates schützte?

mfG
nereus

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werneralfons

Zwangshyoptkek, hier die Rechtsauskunft.

werneralfons @, Dienstag, 12.11.2019, 17:47 vor 1836 Tagen @ werneralfons 2581 Views

Nein Herr .....,

die Person als Eigentümer steht ja trotzdem im Grundbuch Abt. I, die können Sie nur mit einer Gesellschaft da rausholen (z.B. GbR.)

mit freundlichen Grüßen

--
werneralfons

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