es sein denn, Du willst sie kurz bewußt sein oder nimmst unbewußt diese Rolle an!
Hallo werneralfons,
ich weiß nicht, ob Du mit meinen Worten etwas anfangen kannst, aber hier lesen ja noch mehr mit und vielleicht ist jemand dabei.
Mensch versus Person ist eines der heikelsten und tiefgründigsten Themen und bei mir hat es Jahre (!) gedauert, bis ich da einigermaßen durchblickte.
Wir sind reine Geistwesen und nur vorübergehend in diesem Körper. Der sogenannte "Tod" ist das Verlassen desselben. Mehr nicht. Wer hier jetzt nicht weiterlesen möchte - bitte schön.
Wir kommen mit nix und wir gehen mit nix (materiell gesehen), nur geistig bereichert verlassen wir diese Ebene.
Wir vergessen als Geistwesen bei der Geburt wer wir sind und wollen alsdann in dieser Ebene "spielen". Dazu wurden hier mehr Regeln in Form von Gesetzen aufgestellt, als ein einzelner in einem Leben lesen, verstehen und auswendig lernen kann.
Deine Person ist in erster Linie eine jur. Fiktion. Sie gehört nicht einmal Dir , was ich gleich beweisen werde. Sie geht Dich nix an! DU kannst sehr gut hier leben. Punkt. Die Person wurde vom "Staat" eingerichtet - nicht von Dir. Die Gefahr ist nun die falsche Identifikation:
Der "Herr Müller" oder die "Frau Schmitt" - das bist nicht DU!!! Kümmere Dich bitte nicht weiter darum - es geht Dich einen Scheißdreck an. Wenn mein Nachbar sich ein Auto kauft, dann ist das seine Sache, ich darf mich da keinesfalls einmischen! Und ich bekomme Ärger - zu Recht - wenn ich es dennoch ungefragt tue.
Genauso ist es bei "Deiner" Person - sie geht Dich nix an. Ob Deine Person eine Staatsangehörigkeit hat oder nicht und welche - diese Person gehört Dir nicht und wenn Du Ärger haben willst, dann mische Dich da ruhig ein. Du bist aber nicht diese Person! Wer das glaubt, der hat sich hier wahrlich komplett verloren und es sind wohl fast alle, denen es gerade so ergeht.
Schauen wir mal ins jur. Wörterbuch vom Prof. Köbler, z.B. hier:
http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/05/Köbler-Juristisches-Wörterbuch-.Auflage...
Person ist, wer Träger von →Rechten und →Pflichten sein kann.
Anmerkung: das kann ein Verein, eine GmbH etc. sein ... !!!
Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.
Anmerkung: Aaaaaalter Schwede! Diese Worte muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen, bevor man hastig weiterliest. Leute, haltet inne, es lohnt sich!
Menschenwürde .... Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der →Staat ausschließlich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der M. verhindern muss. ...
Anmerkung: Alter, Aaaaaalter, lass das ruhig mal kurz wirken, bevor Du weiterstürmst.
Kurzes Zwischenfazit:
Im jur. Wörterbuch, ohne dessen keiner irgendein Gesetz verstehen kann, es sei denn, er wurde schon erleuchtet geboren ... in diesem Wörterbuch ist von dem
- Menschen als Person die Rede und vom
- Menschen als geistig-sittliches Wesen
Der Mensch kann also beides sein. Stopp! Nicht weiterlesen! Wer diesen Punkt nicht verinnerlicht, versteht nix. Versprochen.
Das unendliche, geistig-sittliches Wesen kann also in die Rolle einer Person schlüpfen (Vertrag, Einkaufen gehen, Führerschein machen etc) oder eben nicht, da bleibt dann nicht etwa "nichts" übrig, sondern der wahre Kern, eben das von Gott erschaffene geistig-sittliches Wesen. Nun schauen wir in das Einführungsgesetz BGB und finden:
Art. 7 Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Anmerkung: Da Eigentum nichts weiter ist, als das Recht an einem Gegenstand oder einer Sache - hier an einer Person, ist die Person Eigentum des Staates. Punkt!! Halte Dich da lieber raus. Diese Person geht Dich nix an, auch wenn ich mich da wiederhole.
Art. 10 Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Aha, also nicht mal Dein Name gehört Dir!!! Hast Du damit je gerechnet? Keiner tut das, wenn man nicht explizit darauf hinweist!
Ich spare hier bewußt nicht mit dem "!". Leg Dir einen eigenen Namen zu oder übernehme den Spitznamen, den Dir Deine Freunde zugedacht haben. Was besseres kannste nicht tun.
Wer sich mit "seinem" Körper, mit "seinem" Namen ... identifiziert, ist platt gesprochen ne arme Socke. Du bist das, was Du gerade in diesem Moment fühlst zu sein. Erkenne Dich selbst. Dein wahres Wesen. Aber sei nicht dieser blöde Name ... oder sonst was. Spare Dir den gelben Schein, ich habe das jahrelang verfolgt und warte noch immer auf den Tag, wo jemand zu seinem Recht kam, weil der der pädophilen Machtelite seinen "Gelben" vorlegte. Das sind allenfalls Märchen und Mythen, Einzelfälle und Ausnahmen bestätigen diese Regel eher noch.
Das oben Geschriebene hat noch viel viel weiterreichende Konsequenzen und ich überlege gerade, ob ich weiterschreibe. Nö, ich höre auf, das wird sonst zuviel.
Wer das hier Geschriebene - wirklich - verstanden hat, dem erwachsen dann erst die wahren Möglichkeiten. Vielleicht ein anderes Mal mehr.
Grüße - Friedrich