Ungültige Stimmabgabe
"Abgegebene Stimmen werden unter bestimmten Voraussetzungen durch den Wahlvorstand für ungültig erklärt. Wahlkreis- oder Landesstimme sind ungültig, wenn der Stimmzettel den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder Zusätze, Vorbehalte und Anmerkungen zu Bewerbern enthält.
Wahlkreis- und Landesstimme sind ungültig, wenn der Stimmzettel keinerlei Kennzeichnungen enthält, d.h. leer abgegeben wurde.
Weiterhin sind beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt wurde. Wird ein Strich quer über das gesamte Blatt gezogen, werden ebenfalls beide Stimmen für ungültig erklärt.
Ist der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis gültig ist, so ist nur die Wahlkreisstimme ungültig.
Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist nur die nicht abgegebene Stimme ungültig."
https://wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/LW_FAQ.asp
Hier für Bundestagswahlen:
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/u/ungueltige-stimmabgabe.html