Dafür steigen dann die Beiträge zum Pensionssicherungsverein extrem.
Deren Beitragshöhe richtet sich nach der Schadensquote bei Unternehmen und Versichegungen.
- und immer haftet der Arbeitgeber in letzter Konsequenz, vor allem wenn es keine Kapitalges. ist, dann haftet man als Unternehmer mit dem Privatvermögen für die Altersversorgung der ehemaligen Mitarbeiter, obwohl man immer gezahlt hat, aber die Versicherung ggf. pleite geht. !!!
Gruß Dieter