Muss ja nicht die Duldungsstarre sein. Aber ein Nachbar wurde auf dem
Parkplatz seiner Autowerkstatt verhauen, und als er das Gefühl hatte, es
sei zu viel, hat er sich gewehrt.
Danach war er im Gesicht lädiert, aber der Angreifer hatte
Knochenbrüche, weil mein Nachbar ein kräftiger Bodybuilder ist. Das in
Kombination mit der Tatsache, dass der Angreifer betrunken war, hat ihn
wiederum vor Gericht gebracht, wegen Angriff auf einen Hilflosen.
Dieser starke, aber sanfte Mann versteht nun die Welt nicht mehr.
Im Kampfsport habe ich gelernt:
1. Weglaufen
2. Ansonsten Belehrung des Angreifers über meine Fähigkeiten und
Klarmachen der Sinnlosigkeit eines Angriffs.
3. Wenn es nichts hilft, höchstens vorsichtig fixieren, aber nicht
verletzen.
Im Krav Maga wurde dann alles anders: So schnell wie möglich den
größtmöglichen Körperschaden beim Angreifer verursachen, um zu
überleben.
Krav Maga-Kenntnisse dürften wohl heute erheblich dazu beitragen, das
Opfer in den Knast zu bringen.
Hallo Ulli Kersten,
sag bloß, Dich wundert das?
So ist es schon immer gewesen, daß Deutschen von Anglodemokraten, Globalisten und Vorstufen der Weltregierung, etwa dem Völkerbund, das elementarste aller elementaren Grundrechte abgesprochen wurde, jenes auf Notwehr und Selbstverteidigung.
Das galt früher nur im zwischenstaatlichen Verhältnis, ab 1919 für Polens Umgang mit der deutschen Minderheit, dem unter Völkerbundmandat stehenden Danzig, seinen beiden Mobilmachungen und zuletzt dem am 31. August 1939 erfolgten Überfall regulärer polnischer Soldaten auf Deutschland.
Inzwischen gilt es auch für deutsche Einzelpersonen auf deutschem Gebiet.
Wahrlich nichts Neues unter der Sonne. Es werden lediglich uralte und von der demokratischen Wertegemeinschaft gutgeheißene Praktiken in leicht variierter Form weitergeführt.
Tempranillo
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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).