Wann ist man reif für das Wahlrecht?

Falkenauge, Donnerstag, 18.07.2019, 13:47 (vor 2412 Tagen) @ Naclador1545 Views

Natürlich dürfen dann bis zum sechzehnten Lebensjahr die
Erziehungsberechtigten das Wahlrecht stellvertretend für ihre Kinder
ausüben...

Auch das wäre Schrott. Welche Erziehungsberechtigten, wenn das Wahlrecht nach allen anthropologischen Voraussetzungen eigentlich auf das 28. Lebensjahr heraufgesetzt werden müsste, wie oben im verlinkten Artikel dargelegt?

Ich weiß, das klingt in manchen Ohren bescheuert - solange man nicht gründlich nachgedacht hat.


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