Gültigkeit
Hallo Stefan,
zumindest für Deutschland wusste ich vom
Einlagensicherungsfond
der RV und Sparkassen.
kleine Korrektur:
RV (Raiffeisen-/Volksbanken) und Sparkassen bilden jeweils eigene - voneinander getrennte - Einlagensicherheitsgefühlgemeinschaften!
Aber ob der immer noch gilt, bin ich gerade
überfragt.
klar gilt der immer noch
so lange, bis es eine richtig GROSSE Bankenpleite gibt ...
sprich:
so lange, wie nur gefühlte Einlagensicherung benötigt wird - und der existentielle "Versicherungsfall" nicht eintritt ;)
PS:
was danach gilt kann ich auch nicht einschätzen ...