Der Urheberrechtsschutz gilt jetzt schon
Nun werden Betreiber von Plattformen im EU-Rechtsraum verpflichtet, Inhalte ihrer Benutzer vor ihrem öffentlichen Erscheinen auf Verstöße zu prüfen.
Wie die Lösung aussieht, wenn man sich dieser Vorabprüfpflicht entziehen möchte, ist offensichtlich.
Grüße
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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **