Nein. Die Berufserfahrung der Juristen des BVerfG besteht ausschließlich darin, dass sie von einer der Systemparteien in das Amt delegi

Mephistopheles, Datschiburg, Dienstag, 18.12.2018, 15:46 (vor 2633 Tagen) @ Fleet2384 Views

Nein. Die Berufserfahrung der Juristen des BVerfG besteht ausschließlich darin, dass sie von einer der Systemparteien in das Amt delegiert wurden. Und da gibt es bei der AfD niemanden.

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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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